Wirtschaft

Matthias Chapman
Ressortleiter Wirtschaft


«Dieser Fall ist jenseits von Gut und Böse»

Aktualisiert am 20.06.2012 51 Kommentare

Fragwürdige Geschäfte in der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Wie ist der Fall einzuordnen? Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Und, was sind die Folgen? Transparency-Präsident Jean-Pierre Méan nimmt Stellung.

Stossen die Untersuchungsbehörden hier auf brisante Dokumente? Archiv der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern.

Stossen die Untersuchungsbehörden hier auf brisante Dokumente? Archiv der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern.
Bild: Keystone

«Der Fall zeigt, dass etwas passiert»: Jean-Pierre Méan, Präsident Transparency International Schweiz.

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Herr Méan, wie war Ihre Reaktion, nachdem Sie gestern von den fragwürdigen Geschäften in der Eidgenössischen Steuerverwaltung erfahren haben?
Es ist bedenklich, dass das Gesetz offenbar so krass missachtet werden konnte. Natürlich ist die Aufsplittung von Aufträgen ein bekanntes Mittel, um das Gesetz für das öffentliche Beschaffungswesen zu umgehen. Aber dieser Fall, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist jenseits von Gut und Böse.

Rutschen wir durch diese Affäre nun auf der Korruptionsskala nach unten?
Der Fall stellt einen schwerwiegenden Verstoss gegen das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BÖB) dar. Es wird die Aufgabe der Strafuntersuchung sein festzustellen, ob auch ein Korruptionsfall vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn ein – oder mehrere – Beamter einen persönlichen Vorteil daraus gezogen hat, weil er einen Dienstleister begünstigt hat.

Immerhin ist der Fall nun aufgeflogen. Ein Zeichen, dass die Kontrolle funktioniert?
Es ist immer zu begrüssen, wenn ein solcher Fall auffliegt. Es zeigt, dass etwas passiert. Und hier zeigt sich, dass an sehr hoher Stelle Licht ins Dunkel gebracht werden soll.

Es wurden aber Verstösse entdeckt, die auf das Jahr 2001 zurückgehen. Hier hat offenbar die Kontrolle versagt.
Sie meinen die über 400 Bildschirme. Meines Wissens ist das nicht Teil der Untersuchung. Trotzdem muss man auch hier fragen, warum das nicht früher aufgedeckt wurde. Die Kontrolle bedarf einer Überprüfung und Stärkung.

Offenbar hat Bundesrätin Widmer-Schlumpf ihren Amtsvorsteher mehrmals gewarnt. Trotzdem machte dieser angeblich weiter. Gibt es zu wenig Handhabe gegen Korruption?
Wenn der Amtsvorsteher trotz Warnung weitermachen konnte, hat es wohl am Nachhaken gefehlt.

Glauben Sie, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisbergs darstellt?
Eigentlich sind die Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen klar. Und bei so groben Verstössen schätze ich die Dunkelziffer als nicht sehr hoch. Was in der Schweiz aber immer noch äusserst verbreitet ist, das ist die sogenannte Vetterliwirtschaft, also die Begünstigung von Bekannten und Verwandten. Noch vor 30 Jahren war es ja fast eine Pflicht, seine Nächsten zu begünstigen. Dass aber auch das eine Art von Korruption darstellt, dieses Bewusstsein ist noch nicht ganz durchgedrungen.

Wir Schweizer rühmen uns gerne, in Sachen Korruption gut dazustehen. Ein Irrglaube?
Wir stehen in Sachen Korruption allgemein gut da. Das Beschaffungswesen ist aber ganz klar ein Schwachpunkt.

Sie haben – zusammen mit Ethos – den Schweizer Unternehmen bezüglich Korruption jüngst ein gutes Zeugnis ausgestellt. Stehen Unternehmen besser da als die öffentliche Verwaltung?
Schweizer Unternehmen, die im Export tätig sind, müssen sich den internationalen Standards bezüglich Korruption anpassen. Massgebend ist hier zum Beispiel das amerikanische Antikorruptionsgesetz. Und die internationalen Regeln sind in machen Gebieten strenger als in der Schweiz. Grundsätzlich sind dadurch viele Unternehmen der öffentlichen Verwaltung voraus, zum Beispiel mit Verhaltensregeln und Whistleblower-Stellen. Aber auch in der öffentlichen Verwaltung muss man unterscheiden: Die eidgenössische Verwaltung steht noch besser da als die kantonalen Verwaltungen. Diese sind bezüglich Aufdeckung von Verstössen gegen das Beschaffungsrecht und Korruption im Allgemeinen grösstenteils noch unterentwickelt.

Welches ist die wichtigste Waffe gegen Korruption?
Die wichtigste Waffe gegen Korruption ist das Bewusstsein über deren Schädlichkeit, vor allem bei den Führungskräften im Privat- sowie im öffentlichen Sektor. Dann braucht es zum Beispiel Whistleblower-Stellen sowie den Schutz und die Beratung von Whistleblowern.

Wie ist die Schweiz in Sachen Korruption aufgestellt?
Die Aufdeckung und Verfolgung von Gesetzesverstössen bis hin zur Korruption hat auf Bundesebene an Priorität gewonnen. Die eidgenössische Finanzkontrolle ist Meldestelle für Verstösse und macht gute Arbeit. Auch die Bundesanwaltschaft ist tätig geworden – auch wenn es bis jetzt nur wenige Fälle sind –, und nimmt die Sache ernst. Seit 2001 wird zudem auch Korruption im Ausland in der Schweiz juristisch verfolgt.

Was ist allgemein gesehen der Schaden von Korruption?
Die Korruption wirkt sich vor allem in einem Verlust des Vertrauens in die Institutionen aus. Wenn dieses nicht mehr besteht, so ist es sehr schwierig, es wiederherzustellen. Im vorliegenden Fall wird das Vertrauen sicher angekratzt, aber nicht zerstört. Nochmals, der Fall zeigt, dass etwas getan wird. Schlimm ist es, wenn die Öffentlichkeit das Gefühl hat, es passiert so oder so nichts. Man kann das in Griechenland beobachten, wo das Vertrauen in Politik und Verwaltung immer mehr sinkt. Und das ist gefährlich für den Zusammenhalt einer Gesellschaft. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 20.06.2012, 13:35 Uhr

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51 Kommentare

Gerrit Kinder

20.06.2012, 13:53 Uhr
Melden 240 Empfehlung 0

Das hat man halt davon, wenn man FDPler und SVPler wählt, resp. einstellt. Selber Schuld. Antworten


F. B. Kunz

20.06.2012, 13:58 Uhr
Melden 139 Empfehlung 0

Der Herr Ursprung war ja schon von Anfang an nicht immer der "Liebling" der Nation, oder???
Ich denke, dass die Eidg. Finanzkontrolle da mal etwas tiefer gegraben und einige Leichen ausgebuddelt hat.
Hochmut kommt vor dem Fall. - Tja...
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