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Die US-Justiz droht mit Haftbefehl gegen Wegelin -Partner

Die Bank Wegelin hat den Gerichtstermin in New York geschwänzt. Die Justizbehörde erwägt nun Zwangsmassnahmen. Das Schweizer Finanzinstitut nahm Stellung in einer Pressemitteilung. Mehr...


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57 Kommentare

Stefan Flüeler

13.02.2012, 02:18 Uhr
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Wäre ich bei Wegelin, würde ich einer solchen US-Vorladung auch keine Folge leisten. Das ist ein direktes one-way Ticket in eine der zahlreichen US-"Maximum Security Detention Facilities" (grauenvolle Knäste).
Die USA haben die höchste Gefangenenrate der Welt.
Was glauben Sie wohl, warum so viele US-Bürger ihr Geld aus den USA rausschaffen wollen, um es bei einer sicheren CH-Bank unterzubringen ?
Antworten


ueli widmer

12.02.2012, 08:08 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

schon lustig im zusammenhang mit dem bankgeheimnis-knatsch zu lesen, dass diejenigen, die sich sonst immer lauthals über die angebliche `kuschel-justiz` ereifern plötzlich das grosse jammern haben. Antworten


Christian Keller

11.02.2012, 18:19 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Dann soll die US-Justiz diese Wegelin-Mitarbeiter eben verhaften - was geht das die offizielle Schweiz an ? Jeder, der gegen Gesetze verstösst, sei es im In- oder Ausland, muss mit seiner Verhaftung rechnen und Wegelin wusste sehr wohl, auf welches Vanbanquer-Spiel sie sich einlassen. Vor dem Gesetz sind alle gleich - oder gibt es welche, die gleicher sind ? Antworten


Alfred Gfeller

13.02.2012, 09:33 Uhr
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Herr Meier: Das ist ein alter Hut. Der Geheimdienst CIA bewegt sich immer ausserhalb des offiziellen Rechts, dafür ist er ja speziell geschaffen worden. Wenn etwas schief läuft weiss die Regierung natürlich wie üblich von nichts. Die illegalen CIA Aktivitäten während des kalten Krieges haben sich die Amis hunderte von Milliarden kosten lassen.


Jürg Bühler

12.02.2012, 19:19 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Das konnten die schon länger, denn sie meinen ja, dass US Recht weltweit gilt. Nur wenn sie das in der CH versuchen und gefasst werden, dann sitzen sie hier wegen Entführung vor Gericht, auch zwischenstaatlich würde das entsprechende Folgen nach sich ziehen. International würde das sicher auch nicht goutiert. Und so wirklich was Schlimmen ist in den USA ja eh auch niemand angeklagt.


Andreas Meier

12.02.2012, 14:11 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

@Spühler: Leider können die USA auch dieses CH - Gesetz brechen! Ein neues US Gesetz - kürzlich von Obama unterzeichnet - erlaubt es den Geheimdiensten der USA jeden Bürger unabhängig von Staatsbürgerschaft und aktuellem Wohnort zu verhaften - egal ob legal oder illegal! Einzige Begründung der USA muss sein - Nationale Sicherheit oder Verschwörung gegen die USA! Der Rechtsstaat ist nur noch Mytos!


Karl Spühler

12.02.2012, 11:47 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Nicht, solange sie die Schweiz nicht verlassen! Zum Glück liefern wir unsere eigenen Staatsangehörigen noch nicht aus - bisher auch nicht an die USA


Manfred Hürlimann

11.02.2012, 14:09 Uhr
Melden 25 Empfehlung 0

Liebe USA es reicht!Kein Erfolg gehabt mit eurer Kriegstreiberei Weltweit?Jetzt ist die kleine Schweiz an der Reihe!Löst doch zuerst eure internen Probleme wie z.B. Soziales,Umwelt,Arbeitslosigkeit,Entschädigung Ureinwohner und Sklaven,Bestrafung eigener Kriegsverbrecher,Bestrafung eigener Steueroasen u. Steuerflüchtlingen,u.s.w.., bevor ihr andere Länder angreift!BITTE ERST ZUHAUSE ORDNUNG MACHEN Antworten


Alfred Gfeller

13.02.2012, 10:39 Uhr
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Im WK wurde mir aber immer gesagt der BöFeind käme jeweils vom Osten und sei rot, jetzt soll er plötzlich vom Westen kommen? Verkehrte Welt.


Peter Waldner

11.02.2012, 11:37 Uhr
Melden 26 Empfehlung 0

Gibt es eigentlich die Aberkennungsklage hier in der Schweiz nicht mehr, oder unterstehen wir neuerdings ganz generell amerikanischen Gesetzen? Antworten


Hans Sägesser

11.02.2012, 09:11 Uhr
Melden 24 Empfehlung 0

Offenbar wurde die Anklage nicht ordnungsgemäss zugestellt. Interessant zu wissen wäre, wie - wenn überhaupt - die Ankläger versucht haben, die Zustellung vorzunehmen. Per Fax? Mit gewöhnlicher Post? Allenfalls könnte darin eine verbotene Handlung für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) gesehen werden, mit der Folge, dass gegen die US-Staatsanwälte eine Strafuntersuchung eröffnet werden müsste. Antworten


Karl Spühler

12.02.2012, 12:00 Uhr
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@Carl Stoos: leider vergessen Sie, dass eine Court Order immer nur gegen Zustellungsbestätigung ausgeliefert wird, weshalb sich dem Postboten zumindest der Verdacht aufdrängen muss, dass er hier eine gerichtliche Zustellung vornimmt. Außerdem sieht der RVUS keine direkte Zustellung vor. Will man dem armen Mann also nicht sozialadäquates Verhalten oder Rechtsirrtum zugute halten, wird es tricky...


Karl Spühler

12.02.2012, 11:41 Uhr
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@Carl Stoos: schön, solang Zeit nach Ihrem Tod wieder von Ihnen zu hören. Sie haben allerdings Ihr 2. S vergessen.;-) leider vergessen Sie, dass der Postbote, der eine Court Order zustellt, dies nur gegen Zustellungsbescheinigung tut, und damit zumindest erkennen kann, WAS er zustellt! Und tatsächlich sieht der RVUS keine direkten Zustellungen vor! So einfach ist die Sache also nicht...


Carl Stoos

12.02.2012, 09:08 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

@Jürg Bühler / Der Pöstler wäre höchstens Tatmittler, da er den Inhalt des Schreibens nicht kennt und somit unwissendes Werkzeug des Absenders ist. Art. 217 StGB wäre grundsätzlich anwendbar, da eine Vorladung eine hoheitliche Handlung ist und der Erfolg in der Schweiz eintrat oder hätte sollen. Allenfalls bestehen aber Staatsverträge mit den USA welche Direktzustellungen erlauben, I don't know.


Graziano Tedeschi

11.02.2012, 18:17 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

271 StGB???.
Haben Sie den wirklich gelesen.
Wenn ja, müssen Sie sich bewusst sein, dass dort die Schweizer
Gesetze geregelt werden. Nachgelagert zur BV.


Jürg Bühler

11.02.2012, 13:49 Uhr
Melden 11 Empfehlung 0

Ein Zustellen ist sicher nicht ein Verstoss gegen Art. 271, sonst müssten Sie in Zukunft auch den Pöstler der Ihnen ein Einschreiben bringt einklagen können, aber das geht nicht. Klage muss übersetzt werden und dann (meines Wissens von einem RA oder einem offiziellen Gerichtsdiener) überbracht werden. Aber wäre schön, wenn der Staatsanwalt mal in die CH käme, man sollte IHN dann gleich verhaften.


Hans Sägesser

11.02.2012, 16:07 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

@ Bühler: Da täuschen Sie sich. Die Zustellung von Gerichtsurkunden stellt eine hoheitliche Handlung dar. Eine direkte postialische Zustellung solcher Dokumente aus den USA in die Schweiz unter Umgehung der staatsvertraglichen Regeln kann sehr wohl den Tatbestand von Art. 271 StGB erfüllen, sofern vorsätzliches Handeln gegeben ist.


Reto Bommer

11.02.2012, 09:07 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

Wen es um die eigene Sicherheit geht kennen die Wegelinleute das amerikanische Recht sehr gut :-) Antworten


hans zumstein

11.02.2012, 08:56 Uhr
Melden 47 Empfehlung 0

Die Amis wollen dort zuschlagen, wo's (noch) was zu holen gibt und schlagen den Sack (die Bank) und nicht den Esel (die Steuerhinterzieher). . . Was machen die Ami Doppelmoralisten mit den "Säcken" in Florida und Delaware? Da gilt eben auch: Beisse nie die Hand, die Dich füttert! Antworten


Renato Tosoni

11.02.2012, 13:20 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

Richtig, denn Amerika ist sowas von Pleite und in den nächsten Jahren werden sie die 20 000 Mia.$ locker überschreiten. Da müssen Sie schon schauen, dass sie zu "Ihrem" Geld kommen. Nur immer alles aus Luft zu produzieren, kann ja auch gefährlich werden. Bank Wegelin hat es versäumt
ihren Hauptsitz auf die Caymen zu verlegen. Dann wäre wohl kaum eine Anklage erfolgt.


Robert Keller

11.02.2012, 08:34 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

Wir sollten dem Hummler eine Reise in die USA sponsern, dort kann er dann seine unbeschränkte Haftbarkeit unter Beweis stellen. Obwohl...seine Schäfchen dürfte auch dieser Hirte längst im Trockenen haben. Es zeigt sich einmal mehr: Unser freies Unternehmertum rennt noch so gern zum verhassten Gevater Staat, wenn es um ihr Eingemachte geht, nicht wahr! Antworten


Jürg Bühler

11.02.2012, 13:44 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Wo haben Sie bitte gesehen, dass Hummler zum Staat gerannt ist? Es sieht eher so aus, dass er von der Unfähigkeit des BR weiss und anders als andere (Staats-) Banken eine Vorwärtsstrategie gewählt hat um Kunden und Mitarbeiter zu schützen und nun selbst in den USA dies rechtlich durchzieht. Ich erwarte mehr von Hummler als von unserem BR, Bravo Herr Hummler!


Hans Herbst

11.02.2012, 07:28 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Das man sich in einem Rechtsdilemma befindet, das wussten alle Banken auch schon vorher. Ebenso, dass der Arm der US-Behörden sehr weit reicht. Statt entsprechend vorsichtig zu operieren, glaubte man, mit dem UBS-Wegelin-Deal die US-Behörden an der Nase herumführen zu können. Diese Naivität wird nun bestraft. Man muss endlich lernen, dass man nicht überall nach den eigenen Regeln spielen kann. Antworten


Jürg Bühler

11.02.2012, 13:41 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

@Herbst Ich denke, dass dem nicht so war. UBS Deal war immer als Ausnahme gelabeled worden, es sollte klar gemacht werden, dass zukunftige die USA ordentlich per DBA Rechtshilfe einholen kann aber das wars. CH Banken können und müssen nicht abklären ob Gelder versteuert sind, Annahme von US Geldern weder unter CH noch US Recht illegal. Nun soll das alles plötzlich anders sein?


Samuel Rebendorffer

11.02.2012, 07:00 Uhr
Melden 29 Empfehlung 0

Ich habe auch mal Ärger vor einem New Yorker Gericht gehabt, wenn auch weniger grossen. Es war ganz einfach nur ein lächerliches Theater mit einem unwissenden Richter (er hat sich selbst so genannt), einem beisswütigen Staatsanwalt und überrissen teuren (fast tausend Dollar) Anwälten.Ich habe es gelöst, indem ich die Typen ausgelacht habe und weggelaufen bin. EIne Schande für das Gericht. Antworten


Andreas Meyer

11.02.2012, 05:57 Uhr
Melden 38 Empfehlung 0

Endlich reagiert eine Bank richtig! Stars and Stripes genügt als Waffe nicht. Auch der Sheriff hält sich ans Recht, sonst ist er nur ein gewöhnlicher Buhmann. Andreas Meyer Antworten


Walter Hermann Fröhlich-Gantenbein

11.02.2012, 05:06 Uhr
Melden 47 Empfehlung 0

Drohungen, Erpressungen, Nötigungen unter Missachtung der bestehenden Regeln, Vorschriften und Gesetze sind im zwischenstaatlichen Umgang grosse Mode geworden , lösen aber die bestehenden Probleme nicht, im Gegenteil die respektlosen Verhaltensnormen vernichten den letzten Rest des gegenseitigen Vertrauens. Antworten


"D" Hadorn

11.02.2012, 04:49 Uhr
Melden

Falls die Schweiz noch Gold in der US lagert, sofort zurueck verlangen und kontrolieren ob es noch Gold ist. Canada musste feststellen, dass die Amis ihr Gold faelschten. Antworten


"D" Hadorn

11.02.2012, 04:45 Uhr
Melden

Die USA hat keine “Jurisdiction” ueber eine Schweizer Firma welche nicht in der USA handel betreibt, bloss in der Schweiz! Eine „Countercomplaint“ fuer Gesetzueberschreitung, Verleumdung und Schadenersatz fuer das drei- oder gar vierfache was die Amis verlangen wollen, waere am Platz. Antworten


Giordano Bruni

11.02.2012, 04:39 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Imperialismusvorwürfe an die Amerikaner sind simpel. Haben das die Deutschen von den Amerikanern selber, die Schweizer u. Franzosen in Marignano, erfahren müssen. Daher zu Hause bleiben, wenn man den Turbulenzen auswärts nicht gewachsen ist. Jeder Banker wusste vom Problem, aber die Geldgier generiert gerne einen Umkehreffekt. Rumhacken auf Andere =Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit.(Projektion Antworten


Annemarie Richard

11.02.2012, 03:02 Uhr
Melden 62 Empfehlung 0

Auflösung aller Schweizer Banken in Amerika. Arbeitsvertragsküdigungen. Besser ein Ende mit Schreck als ein Schreck ohne Ende. Perfekter Zeitpunkt (Wahlen). Amerika kein verlässlicher Partner (Davos). Geld wichtiger als Feundschaft. Gutgläubigkeit und Vertrauen auf dem Sterbebett - Impfzwang für Schweizer Politiker, Diplomaten. (Nicht nur für Amerika). Antworten


Andreas Meier

11.02.2012, 01:48 Uhr
Melden 92 Empfehlung 0

Einst waren die USA Vorbild für Mut, Freiheit + Gerechtigkeit - und heute? Was ist bloss aus dieser stolzen Nation geworden? Ein Staat der nur noch Kriege vom Zaun bricht, mordet + in fremden Staaten laufend Rechtsbruch begeht?! Aus heutiger Sicht hätten die Europäer - Briten + Franzosen voran - den USA vor über 200 Jahren nie die Unabhängigkeit erlauben sollen! Die USA sind nur noch eine Schande! Antworten


Jörn Knie

11.02.2012, 23:16 Uhr
Melden

Das ist der hochgelobte Obama. Seltsam still bleibt es, obwohl sich gerade er gerade auch im Hinblick des Kampfes gegen den Terrorismus Dinge leistet, die sich Bush nicht getraute. Aber die Gutmenschen geben NIE zu, wenn sie sich getäuscht haben (sie liegen nämlich fast immer falsch).


Andreas Meier

11.02.2012, 12:55 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

@Joy: Also ohne die Hilfe der Franzosen hätte das junge Amerika damals nie und nimmer gegen die Briten gewinnen können! Die Unterstützung kam auch deshalb weil die Franzosen so die Unabhängigkeit Canadas erzwingen konnten! Canada wäre heute wohl längst durch die USA einverleibt worden! Nordamerika sehe heute ganz anders aus, wenn die zerstrittenen Europäer damals viel klüger gehandelt hätten!


Vinxi Joy

11.02.2012, 10:05 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Erlauben sollen? Andi, entschuldigung, aber um Unabhängigkeit haben die junge Amerikaner nicht gefragt. Zur Info, es hat damals Krieg gegeben und am Schluss war ein Sieger da, und doch mehrere Verlierer... Solange die Schweizer sich mit der Dreckarbeit weiterhin beschäftigen wollen, tja, dann habt ihr die Justiz (USA/D/GB etc.) am Hals, fertig Schluss! Was solls? Weiss oder doch noch Schwarzgeld?


Reto Bommer

11.02.2012, 09:11 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Hallo Andreas Meier
Warum meint ihr ist das römische Reich untergegangen?


Annemarie Richard

11.02.2012, 08:59 Uhr
Melden 10 Empfehlung 0

Vorbild nie - Abgucker haben aus ihr eine Vorzeigenation gemacht. Beispiel. Ein talentierter s junger Arzt verlässt das Unispital. Seine Antwort auf mein warum - gehe 1 J nach Amerika. Komme ich zurück - bin ich Oberarzt. Gesagt - getan. Er wurde es. Ich gratulierte. Lachend sagte er - so dumm sind Chefs. Gelernt habe ich nichts durfte nur zuschauen. Mein Wissen - alles aus der Schweiz. (Chefarzt)


Fabrizio Esposito

11.02.2012, 06:29 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

Wenn die Anklagepunkte stimmen, hätte ich als USA auch meine liebe Mühe. Dieses Geld steht den USA zu. Punkt. Es ist an der Zeit, dass auch die Schweiz ihre Moral erkennt und nicht ihren Wohlstand auf Kosten anderer erwirtschaftet.


Roger Furer

11.02.2012, 01:34 Uhr
Melden 66 Empfehlung 0

USA = Land der Pilger und Piraten! Es ist immer das gleiche Theater mit diesem Land: Man lässt die Konkurrenz ins Haus und eine Weile Geschäfte machen und dann schnappt die Falle zu! Das Bankensystem, allen voran die Banken der Ostküste im Pakt mit der Steuerbehörde, dulden keine Rivalen in ihrem Revier.
Wie oft lassen sich Schweizer Banken noch die Finger verbrennen in diesem Spiel?
Antworten


Jost Wehrli

11.02.2012, 00:48 Uhr
Melden 31 Empfehlung 0

Endlich tritt einmal jemand mit Rückgrat aus der Schweiz auf ! Bravo! Vielleicht überlegen sich auch unser Bundesrat, unser Parlament und unser Bundesgericht, ob schweizerisches Recht vielleicht sogar gegenüber
einer Grossmacht verteidigt werden sollte - in einem "Rechtsstaat" müsste es doch eigentlich so sein.
Antworten


Bruno Meier

11.02.2012, 00:10 Uhr
Melden 14 Empfehlung 0

Das ist doch einfach typisch Amerikaner. Zuerst ein Riesen geschrei und dann die Vorladungen nicht nach Recht zustellen. Das zeigt doch wieder dieser Rechtsstaat funktioniert da drüben. Antworten


Karl Müller

10.02.2012, 23:18 Uhr
Melden 99 Empfehlung 0

1:0 für die Schweiz. Da haben die gut bezahlten Staatsanwälte der Amerikaner ordentlich gepennt. Wegelin hatte keine Filialen in den USA, und das ist gut so. Das sollten alle Schweizer Institute gleich machen, das Land der Imperialisten und der fehlenden Rechtsstaatlichkeit meiden! Antworten


Karl Müller

11.02.2012, 11:08 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

@Max: Respekt ist in diesem Zusammenhang wohl das falsche Wort. Respektlos verhalten sich die Sheriffs der Staaten. Aber das ist ja nichts Neues. Die Frage ist lediglich, wie die offizielle Schweiz reagiert. Bisher leider nichts als peinlich. Darum Rückzug aller Bankinstitute aus den USA und die 70'000 Arbeitsplätze vernichten. Die Amibanken dürfen diese "Kunden" selber betreuen.


Karl Müller

11.02.2012, 11:06 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

@Alois: Wegelin hatte keine Filialen in den USA und hat sich damit an Schweizer Recht zu halten. Das haben sie 100% gemacht. Darum haben die Imperialisten ennet dem Pazifik keine rechtliche Handhabe auf eine Schweizer Firma. Es braucht endlich wieder eine Schweizer Regierung, die unseren Rechtsstaat verteidigt und nicht verschenkt.


Alois Amrein

11.02.2012, 00:42 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Warum machen Sie sich eigentlich zum Anwalt der Bank Wegelin, haben Sie Gelder dort platziert? Wer die Gesetze eines ausländischen Staates systematisch missachtet und verletzt, muss halt die Konsequenzen tragen. Ich bin kein Freund der USA, aber hier haben Sie definitiv nicht recht. Sie werden sich noch wundern. Schon BR Merz hat sich komplett geirrt, Sie sind nicht alleine.


Max Melchlin

10.02.2012, 23:29 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

1:0 für die USA! Es wäre ein Minimum an Respekt gewesen, dass die Bank Wegelin einen Anwalt hingeschickt hätte. Das werden Wegelin + Co. (und auch die Schweiz) noch teuer - noch teurer - bezahlen!


Marc Sigrist

10.02.2012, 23:55 Uhr
Melden 24 Empfehlung 0

Erfreulicher, richtiger Standpunkt und gut abgestimmte Entscheidungen der Bank Wegelin + Co. Kompliment ! Antworten


Ernst Dittmar

10.02.2012, 23:52 Uhr
Melden 96 Empfehlung 0

Nach welchen internationalen Abkommen kann die US-Justiz Schweizer Firmen in der CH für Dinge belangen, die sich alleine in der CH abgespielt haben? Sind die Schweizer Goldreserven in den USA noch sicher? Werden wir erpresst? Inwieweit sind die USA noch ein verlässlicher Partner und Rechtsstaat? Was tut der BR, um die Souveränität der Schweiz zu wahren? Antworten


Walter Reinhart

11.02.2012, 16:47 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

@Ferhadi: Was schwatzen Sie hier. Eine Schweizer Bank, die Geld von einem US-Bürger annimmt, macht sich nicht strafbar, auch in den USA nicht. Die passive Annahme unversteuerter Gelder durch eine Schweizer Bank, ob wissend oder unwissend, ist keine Beihilfe. So etwas zu behaupten ist Unsinn. Strafbar ist einzig die aktive Einladung, Werbung bzw. Beratung in den USA, Steuern zu hinterziehen.


Anton Peyer

11.02.2012, 12:56 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Parvaneh Ferhadi: Die Goldreserven der Schweiz in den USA werden wohl bald Beschlagnamt um die ausstehenden Steuerschulden der Steuerflüchtlinge zu begleichen.


Parvaneh Ferhadi

11.02.2012, 07:14 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

U.S. Bürger sind in den U.S.A. steuerpflichtig egal wo sie leben. Versteckt nun ein U.S. Bürger ein Teil seines Vermögens auf schweizer Banken um Steuern zu sparen, macht er sich in den U.S.A. strafbar und die Bank mit ihm, weil sie dazu Beihilfe leistet. Das weiss die Bank auch, weil sie um die Steuerpflicht der U.S. Bürger weiss. Am Ende eine Frage des Zugriffs der U.S. Justiz im Ausland.


Paul Meier

11.02.2012, 00:56 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Und die nach Schweizer Recht nicht strafbar, allelnfalls anrüchig sind.
Das USA-Recht ist nicht "Welt-Recht".


Jürg Bühler

11.02.2012, 00:29 Uhr
Melden 18 Empfehlung 0

Problem ist, dass nicht alles sich ausserhalb der USA abgespielt hat. Aber ein Klage muss gemäss Den Haag Konvention in eine Amtssprache der CH übersetzt werden und dann hier durch einen RA zugestellt werden. Wenn Wegelin die Annahme verweigert, reicht es wenn der RA es dann dort auf den Boden wirft und ihnen sagt, dass es zugestellt ist. Keine kompliziert Sache aber für US Staatsanwalt wohl schon


Katja Klug

11.02.2012, 00:21 Uhr
Melden 16 Empfehlung 0

Diese Fragen sind wohl Witze? Die USA mit ihrer unglaublichen Doppelmoral interessiert Recht schon lange nicht mehr. Und unser BR hat die Souveränität der Schweiz schon längst verraten und verkauft ! Die wollen sich lediglich im Ausland profilieren, das Wohl der Schweiz interessiert keinen von denen im Geringsten.


Jürg Bühler

10.02.2012, 22:57 Uhr
Melden 121 Empfehlung 0

Also haben die US Staatsanwälte von DoJ es offenbar verpasst die Klage ordentlich zuzustellen. Das ist ein Anfängerfehler, also gibt es gar keine Klage denn offenbar wurde nicht die Internationale Ordnung der Den Haag Konvention eingehalten. Weiteres Vorgehen würde zeigen wie USA ausserhalb jeglicher Rechtsordnung operiert. Antworten


Benno Raeber

11.02.2012, 04:24 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

Es ist kein Anfaengerfehler. Ein Zitat aus meiner langjaehrigen Karriere als Jurist, wo ein Richter am USDC SDNY (US District Court, Southern District of New York) in einer Zwischenverfuegung sagte (es ging auch um ordentliche -Zustellung): "There is U.S. law, Swiss law and My Law" - kein Fehler = schlichtwegs imperiales Gehabe.


Daniel Stirnimann

11.02.2012, 01:10 Uhr
Melden 18 Empfehlung 0

Trotz Anfängerfehler der Schuss vor den Bug sollte vorallem jeden Raiffeisen-Genossenschaft hellhörig machen, setzt man doch seitens Vincenz bei Notenstein auf einen Wegelin-Partner dem man nie und nimmer einen Persilschein ausstellen darf... Bei allem Verständnis betr. Expansion bei Raiffeisen, Vincenz muss umgehend gestoppt werden, sollte da nicht umgehend der CEO von Notenstein entfernt werden.



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