Wirtschaft

Cassis de Dijon: Richter lassen Bauern ins Leere laufen

Von David Vonplon. Aktualisiert am 06.05.2011 23 Kommentare

Mit Stärke gestreckter Reibkäse darf weiter verkauft werden: Der Bauernverband blitzt mit einer Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht ab.

Die Bauernverbände stören sich daran: Das Cassis de-Dijon Prinzip.

Die Bauernverbände stören sich daran: Das Cassis de-Dijon Prinzip.
Bild: Keystone

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Die Empörung der Landwirte über das Cassis-de-Dijon-Prinzip hat eine neue Stufe erreicht. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) spricht nun ganz in SVP-Manier vom «Skandal de Dijon», den es zu stoppen gelte. Der Grund für den Ärger ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Montag, das gestern publik wurde: Mit einer Beschwerde wollte der Bauernverband die Zulassung von Reibkäse verhindern, der nach deutschem Recht legal mit Stärke versetzt ist. Doch die Richter traten erst gar nicht auf die Beschwerde ein: Sie sprachen dem Bauernverband – wie im Übrigen auch seinen Mitgliedern – die Legitimation dafür ab. Der Grund: Es würden keine schutzwürdigen Interessen vorliegen.

Ob mit der angefochtenen Bewilligung die schweizerischen Lebensmittelvorschriften verletzt werden, bleibt damit offen: Eine materielle Prüfung haben die Richter nicht vorgenommen. Der Bauernverband argumentierte, das Lauterkeitsgebot werde gebrochen, da die dem Reibkäse beigemischten Trennmittel nicht deklariert werden müssten. Dadurch würden die Konsumenten getäuscht und Produzenten benachteiligt, die gemäss Schweizer Vorschriften Käse herstellten.

Weiterzug ans Bundesgericht

Die Landwirte fühlen sich betrogen: Im Rechtssetzungsprozess für das Cassis-de-Dijon-Prinzip sei ihnen versprochen worden, dass sie sich in umstrittenen Fällen direkt über die nach ausländischen Regeln hergestellten Produkte beschweren könnten. «Es kann nicht sein, dass die Richter diese Möglichkeit nun verneinen», sagt Martin Rufer, Leiter Produktion und Märkte beim SBV. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Produkte wie den stärkehaltigen Käse bewilligen muss, winkt ab. Für den Cassis-de-Dijon-Bereich würden die allgemeinen Regeln der Beschwerdelegitimation nach Bundesgesetz gelten – dies sei im Rechtsetzungsverfahren auch so gesagt worden.

Nach Auffassung der Landwirte setzt das Cassis-de-Dijon-Prinzip ihre Qualitätsstrategie ausser Kraft. Seit dessen Einführung Mitte letzten Jahres können auch Lebensmittel in der Schweiz verkauft werden, die nur mit den EU-Vorschriften konform sind. Mehr noch: Nach der Zulassung der Artikel können auch einheimische Nahrungsmittelanbieter die ausländischen Vorschriften übernehmen. So stellt die Migros etwa Sirup her, der weniger Fruchtanteil enthält, als es die Schweizer Lebensmittelvorschriften vorschreiben. Das Urteil erfolgt, nur einen Monat nachdem der Obstverband mit einem ähnlichen Anliegen vor Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist. Er wollte die Zulassung von Apfelwein aus Dänemark verhindern. Wie der Obstverband auch will der Bauernverband das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Verunsichert auf das Urteil reagiert auch die Stiftung für Konsumentenschutz, die sich gegen die zu kleine Beschriftung bei deutschen Karamellbonbons wehrt: «Es wäre unverständlich, wenn auch wir nicht beschwerdeberechtigt wären», sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder. Ebenfalls vor Bundesverwaltungsgericht hängig sind Beschwerden des Bauernverbandes gegen wässrigen Schinken und der Milchproduzenten gegen Schlagrahm mit weniger Fett.

«So kann es nicht weitergehen»

Nach der Niederlage vor Gericht wird der Bauernverband seinen Kampf auf der politischen Ebene intensivieren. Bereits im Dezember hat SBV-Direktor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois eine parlamentarische Initiative eingereicht. Darin fordert er, dass alle Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden. «Die Probleme beim Bewilligungsverfahren zeigen, dass es so nicht weitergehen kann», sagt Bourgeois auf Anfrage. Sein Vorstoss kommt zu einer Zeit, in der sich Ernüchterung über die Vorteile des Cassis-de-Dijon-Prinzips breitmacht: Bislang profitieren Konsumenten kaum von der Handelsliberalisierung. Dass dank dem Abbau der Handelshemmnisse Milliarden gespart werden können, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) prognostizierte, zweifeln Marktbeobachter heute an. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.05.2011, 22:59 Uhr

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23 Kommentare

Hans Zumstein

06.05.2011, 07:05 Uhr
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Was für scheinheilige Argumente die da von den "Bauern" wieder vorgebracht werden! Konsumenten im Ausland müssen alle schwerkrank sein weil sie Produkte essen, die nicht den Vorstellungen der heimischen Landwirte entsprechen . . . dabei geht es ausschliesslich darum, die überrissen hohen CH Lebensmittelpreise durch Abschottung vor der Konkurrenz aus dem Ausland auf Teufel komm raus zu schützen. Antworten


deutsch Land

06.05.2011, 08:48 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Da die Marken-Bad-Utensilien in Deutschalnd immernoch mindestends 30% billiger sind (z.B. Nivea, headandshoulders, Rexona, Sonnenschutzmittel, Tampos usw.) und auch Lebensmittel viel billiger sind (Emmi-produkte, Caotina (50%), Süssgetränke, Parilla (50%) dann weiss ich, wieso ich nach deutschland fahre. Antworten



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