Wirtschaft
CS-Manager spricht von «Geheimdienstmethoden»
Aktualisiert am 01.04.2012 152 Kommentare
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Die Bundesanwaltschaft hat Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder erlassen, wie Sprecherin Jeannette Balmer gestern gegenüber DerBund.ch/Newsnet bestätigte.
Gegenüber der Zeitung «Der Sonntag» bekräftigt nun Bundesanwalt Michael Lauber die Strategie, gegen deutsche Steuerspionage vorzugehen: «Die Bundesanwaltschaft untersucht den Sachverhalt weiter». Es bestehe der eindeutige Verdacht, dass von Deutschland aus konkrete Aufträge zum Ausspionieren von Informationen der Credit Suisse (CSGN 26.46 0.23%) (CS) erteilt worden seien.
Bundesanwaltschaft vermutet politisches Manöver
Die deutsche Seite hat die Beschaffung der Kundendaten bisher als «Kauf der Steuer-CD» bezeichnet. Gemäss der Bundesanwaltschaft hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen 2010 die CD mit Daten deutscher Kunden der Schweizer Grossbank Credit Suisse für 2,5 Millionen Euro von einem Informanten gekauft. Bei der Bundesanwaltschaft wird diese Darstellung in Zweifel gezogen. Und in der Zeitung «Sonntag» wird ein CS-Manager zitiert: «Die deutschen Steuerfahnder haben mit Geheimdienstmethoden die Credit Suisse ausspioniert.»
Die Bank äussert sich jedoch weder zum Vorgehen der deutschen Behörden noch zum aktuellen Verfahren. «Die Angelegenheit liegt bei den deutschen Behörden», sagt Marc Dosch gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Dass die Haftbefehle gestern durch deutsche Medien publik wurden, ist gemäss der Bundesanwaltschaft kein Zufall. Sie wertet die Veröffentlichung intern als politisches Manöver zum Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. Ex-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hingegen bezeichnete das Vorgehen der Bundesanwaltschaft als «Skandal».
Trittin: «Die Schweiz will offensichtlich nicht mit Rechtsstaaten kooperieren»
Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft von der sozialdemokratischen SPD sagte zur «Bild am Sonntag»: «Wir verwahren uns als Land Nordrhein-Westfalen davor, dass unsere Mitarbeiter in ein kriminelles Licht gerückt werden.» Die Steuerfahnder hätten nur ihre Pflicht getan. Das sei ein «ungeheuerlicher Vorgang».
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel nahm das geplante Steuerabkommen ins Visier: «Die Bundesregierung verhandelt ein Abkommen mit der Schweiz, wo sie gegen ein bisschen Geld diese Straftaten in Zukunft legitimieren will», sagte Gabriel am Samstag in Düsseldorf beim SPD-Landesparteitag.
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Jürgen Trittin, forderte ebenfalls, das Steuerabkommen nicht abzuschliessen und sprach wegen der Haftbefehle von einem Skandal: «Offensichtlich will die Schweiz im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht mit Rechtsstaaten kooperieren.»
Verständnisvoller Schäuble, Lob von den Bürgerlichen
Wolfgang Schäuble zeigt mehr Verständnis für die Schweiz. Der Bundesfinanzminister hält die Ausstellung von Haftbefehlen gegen die drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen für nachvollziehbar. «Die Schweiz hat ihr Strafrecht und in der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses mit Strafe bedroht», sagte er nach einem Treffen mit EU-Ressortkollegen in Kopenhagen.
Lob bekommt die Bundesanwaltschaft auch von bürgerlichen Schweizer Politikern. «Super», kommentiert Nationalrat Luzi Stamm (SVP, AG) im «Sonntag»: «Deutschland trat mit seiner Aktion jegliche Prinzipien des Rechtsstaats.» Doris Fiala (FDP, ZH) spricht von einem «feindlichen Akt» der deutschen Behörden und begrüsst das Vorgehen der Bundesanwaltschaft.
Minder verlangt Unterbruch der Verhandlungen
Thomas Müller (SVP, SG) hält die Spionage für skandalös – Deutschland habe offenbar die Rechtskultur einer Bananenrepublik. Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder fordert jetzt im «Sonntag», die Verhandlungen zum Steuerabkommen müssten vorerst auf Eis gelegt werden.
Gemäss «Sonntag» wurde das Rechtshilfegesuch an Deutschland schon vor zehn Tagen gestellt. Nun droht den drei Steuerfahndern bei der Einreise in die Schweiz die Verhaftung. Der in diesen Fall verwickelte ehemalige CS-Mitarbeiter S.L. wurde im Dezember 2011 mit einer Geldstrafe für den Diebstahl und die Weitergabe von Bankkundendaten bestraft. Laut der damaligen Klageschrift blieben jedoch «verschiedene Rechtshilfeersuchen der Bundesanwaltschaft an die deutschen Behörden (...) unbeantwortet», wie Tagesanzeiger.ch/Newsnet berichtete.
(mrs)
Erstellt: 01.04.2012, 09:31 Uhr
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152 Kommentare
Leider stimmt der Vorwurf vom Herrn Lauber, Bundesanwalt, dass gewisse Regierungsstellen Deutschlands bei der Ausspionierung von Bankdaten in der Schweiz, Geheimdienstmethoden verwendt haben. So hat der Deutsche Bundesnachrichtendienst wiederholt Datendieben zu einer neuen Identitaet verholfen, damit sie sich der Strafverfolgung durch geschaedigte Drittlaendern entziehen konnten Unglaublich. Antworten
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