Wirtschaft

Bund tut nichts gegen Ausfälle aus dem Nichts

Von Daniel Friedli. Aktualisiert am 15.03.2011 2 Kommentare

Die Unternehmenssteuerreform II wird zu Steuerausfällen von bis zu 7,2 Milliarden Franken führen. Dass dem Volk davon nichts gesagt wurde, findet auch der Bundesrat unschön. Korrigieren will er aber nichts.

Fürchtet «ein schlechtes Signal» für den Wirtschaftsstandort Schweiz: Eveline Widmer-Schlumpf.

Fürchtet «ein schlechtes Signal» für den Wirtschaftsstandort Schweiz: Eveline Widmer-Schlumpf.
Bild: Keystone

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Jetzt ist es offiziell: Die Unternehmenssteuerreform II ist nicht nur die wirtschaftsfreundliche KMU-Vorlage, als die sie 2008 dem Stimmvolk verkauft und vom Stimmvolk angenommen wurde. Sie beschert Bund und Kantonen darüber hinaus Steuerausfälle in Milliardenhöhe, von denen im Vorfeld der Abstimmung nie die Rede war. Wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gestern vor den Medien erklärte, werden in den nächsten zehn Jahren Einnahmen von bis zu 7,2 Milliarden Franken wegfallen: allein dieses Jahr 1,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer. Bis zum Jahr 2021 kommen auf Stufe Bund und Kantone jährlich wiederkehrend bis zu 600 Millionen Franken hinzu.

Der Grund für diese Ausfälle ist eine Regelung, die Widmer-Schlumpf gestern selber als «etwas unglücklich» bezeichnete: die Möglichkeit für Unternehmen, rückwirkend bis 1997 Kapitaleinlagen steuerfrei auszuschütten. Der Passus erlaubt es KMU, aber vor allem auch börsenkotierten Konzernen, ihren Aktionären Aufgelder und Zuschüsse, die über den Nennwert des Grundkapitals hinausgingen, ohne fiskalische Belastung wieder auszuzahlen. Im ursprünglichen Entwurf der Vorlage war von einer rückwirkenden Geltung dieses sogenannten Kapitaleinlageprinzips noch keine Rede. Auf Drängen der Wirtschaft beschloss der Bundesrat dann aber in seiner Botschaft, dass dieses Prinzip auch zehn Jahre zurück gelten soll. Darüber, so deutete Widmer-Schlumpf gestern an, hätte man vielleicht damals etwas vertiefter diskutieren sollen.

Korrektur nützte nur wenig

Mittlerweile ist es aber laut dem Bundesrat zu spät für die Diskussionen: Er will auf die Vorlage nicht mehr zurückkommen. Selbst wenn man die Rückwirkung nun rückwirkend wieder zurücknehme, sei die Lücke nicht mehr zu schliessen, sagte Widmer-Schlumpf. Denn dafür bräuchte es ein neues Gesetz, und bis dieses beschlossen und in Kraft sei, könnten viele Firmen ihre gemeldeten Kapitaleinlagen auszahlen. Zudem wären dann jene Unternehmen benachteiligt, die aufgrund ihrer Ertragssituation nicht rechtzeitig reagieren könnten.

Darüber hinaus argumentierte Finanzministerin Widmer-Schlumpf mit dem hohen Gut der Rechtssicherheit: Die Unternehmen müssten darauf bauen können, dass einmal beschlossene Gesetze nicht gleich wieder geändert würden – zumal in diesem Fall nun viele von ihnen ihre Ausschüttungspraxis darauf ausgerichtet hätten. Und nicht zuletzt wäre ein Rückkommen für den Bundesrat auch ein «schlechtes Signal» für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Reagieren will die Regierung darum nur, falls sich die Folgen der Regelung als unverantwortbar erweisen. Die erwarteten Mindereinnahmen von 7,2 Milliarden erfüllen dieses Kriterium laut Widmer-Schlumpf nicht. Gemessen am Total der Steuereinnahmen seien die Ausfälle verkraftbar.

Dringliche Debatte im April

Empört reagierte die SP auf diese Haltung. Der Bundesrat habe die Stimmbürger in die Irre geführt, sagte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Und nun weigere er sich, den Fehler zu korrigieren. Damit stelle er die Wünsche der Wirtschaft über die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie. Die Sozialdemokraten fordern einen Dringlichen Bundesbeschluss, der zumindest die Rückwirkung des Gesetzes aufhebt. Der entsprechende Vorstoss ist auf dem Weg – und er dürfte nicht der einzige bleiben. Auch CVP-Nationalrat Pirmin Bischof will darauf hinarbeiten, dass die Rückwirkung ganz oder teilweise wieder rückgängig gemacht wird. Damit könnte man zumindest einen Teil der Ausfälle noch vermeiden, ist er überzeugt. Bischof wird versuchen, seine CVP-Fraktion hinter das Anliegen zu bringen.

Die Diskussion darüber wird spätestens im April fortgeführt, wenn sich der Nationalrat in einer Dringlichen Debatte mit den Folgen der Reform befassen wird. Ihr Resultat dürfte auch davon abhängen, ob und wie sich die Kantone dazu noch äussern. Die kantonalen Finanzdirektoren hatten sich bei Erarbeitung der Vorlage gegen eine rückwirkende Geltung des Kapitaleinlageprinzips ausgesprochen. Zu den neuen Entwicklungen wollte ihre Konferenz auch gestern noch nicht offiziell Stellung nehmen.

Gegen eine Korrektur des Gesetzes wehrt sich die Wirtschaft. Vom System her wäre eigentlich die Steuerbefreiung ohne jede zeitliche Beschränkung richtig, schreibt der Dachverband Economiesuisse. Dass man nur bis 1997 zurückging, wertet der Verband als Ergebnis eines politischen Kompromisses. Die damit verbundenen Steuerausfälle seien im Übrigen auch von den Gegnern damals nicht thematisiert worden. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.03.2011, 22:43 Uhr

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2 Kommentare

Urs Brock

15.03.2011, 12:07 Uhr
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Die machen da nichts? Ist ja wohl nicht möglich ! Woher kommt jetzt das Geld bzw. was wir nun einmal mehr gestrichen oder wer holt sich den verlorenen Anteil wieder zurück aus meiner Tasche. Wo überhaupt ist mein Anteil am Wohlstand wenn da dauernd alles von unten anch oben transferiert wird? Nicht lustig, wirklich nicht ! Das allerschlimmste wird sein,das es damit noch nicht genug sein wird. Antworten


juerg mueller

15.03.2011, 13:59 Uhr
Melden

Da wird der Bürger vor der Abstimmunmg belogen und wenn jetzt die Facts vorliegen kommt als Antwort: Wir machen nichts dagegen.Wer bezahlt dann letztendlich diese Zeche?Klar mit Steuergeld. Als Bürger und Steuerzahler komme ich mir, wie wahrscheinlich viele andere auch, wirklich verarscht vor. Richtig zum K.... Antworten



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