Mogelkäse: Diese zwei Produkte hat der Bund bewilligt
Von Angela Barandun. Aktualisiert am 09.07.2009 37 Kommentare
Käse soll genau deklariert werden. (Bild: Thomas Burla)
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In Deutschland wird es unter dem Namen «Pizza-Mix» oder «Gratin-Mischung» verkauft: Eine weiss-gelbe, leicht klebrige Masse, die auf den ersten Blick aussieht wie Käse. Tatsächlich hat das Produkt aber noch weniger mit Käse zu tun, als Schinken mit Schinkenersatz. Im sogenannten Analog-Käse finden sich kaum mehr Bestandteile natürlichen Käses. Der billige Käseersatz wird vielmehr im Labor aus Pflanzenfett und Milcheiweiss zusammengebraut. Der Geschmack, für den beim Käse die Gärung zuständig ist, stammt hier aus dem Reagenzglas.
In der Schweiz muss der Schummelkäse vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt werden, weil sein Einsatz im Lebensmittelgesetz nicht geregelt ist. Das war bislang bei zwei Produkten der Fall: Das eine ist für Allergiker gedacht und nennt sich «Cheddar- oder Mozzarella-Imitation; phenylalaninarmer Käse-Ersatz aus Stärke und Sojaöl» – was nicht gerade appetitlich tönt.
Beliebt in Pizzerias
Das zweite Produkt ist ein Gemisch, das in Restaurants zum Einsatz kommt. Hier bewilligte das BAG die Bezeichnung «Pizzabella – Spezialfrischkäse mit pflanzlichen Fetten».
Das erstaunt Martin Brunner vom Kantonalen Labor Zürich. «Das Produkt hat eigentlich nichts mit Käse zu tun – wenn es nach uns ginge, dürfte es darum auch nicht so heissen.» Er findet es schwierig, dass der Bund eine solche Bezeichnung erlaubt, weil diese es für den Konsumenten schwierig macht, das Imitat vom echten Käse zu unterscheiden.
Auch Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz ärgert sich über den Namen: «Falls ich die Bezeichnung «Spezialfrischkäse mit pflanzlichen Fetten» auf einer Pizzakarte sehen würde, hätte ich vor kurzem noch kaum gestutzt dabei.» Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert daher in der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes eine Verschärfung der Deklarationspflicht – um der Täuschung der Konsumenten vorzubeugen.
Bund krebst zurück
Mittlerweile krebst auch das BAG zurück. Auf Nachfrage des «Tages-Anzeigers» sagt Sprecherin Sabina Helfer: «Aufgrund der aktuellen Diskussionen um Analogkäse und die Entwicklung auf internationalem Terrain wird das BAG die Sachbezeichnung bei zukünftigen Gesuchen noch einmal überdenken und gegenüber herkömmlichem Käse strenger abgrenzen.»
Im Klartext bedeutet das, dass der Pizzabella wohl das einzige Schummelprodukt bleiben dürfte, das den Begriff Käse ungestraft benutzen darf.
Laut den Lebensmittelinspektoren in Winterthur und Zürich, die einen Grossteil der Gastrobetriebe ihres Kantons kontrollieren, wird der Schummelkäse bislang kaum eingesetzt. Damit sich das nicht ändert, ruft Martin Brunner vom Kantonalen Labor Zürich dazu auf, die Einhaltung der Deklarationspflicht konsequent zu kontrollieren: «Erst dann wird der Schummelkäse wieder aussterben.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.07.2009, 10:14 Uhr
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37 Kommentare
das aus kadaver-verwertung gewonnene eiweiss, darf in der schweiz zur lebensmittelproduktion weiter-verwendet werden, also beispielsweise für mohrenkopf-füllungen etc....! (vielleicht essen sie dann bestandteile ihres verstorbenen goldhamsters, oder ähnliches...?). Antworten
Wir sitzen auf einem Käseberg und schwimmen in einem Milchsee, aber trotzdem wird künstlicher! Käse verarbeitet und zugelassen. Bitte sofort nicht mehr zulassen, d.h. verbieten! Es gibt ja Bereiche und Situationen, die wir einfach so hinnehmen müssen. Diese Situation verlangt nach einer Ausnahmeregelung, wenn die im Ausland gerne solche Pizzen essen bitte schön, aber bei uns bitte nicht! Antworten
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