Berufsverbot für Banker?
Von Matthias Chapman. Aktualisiert am 03.02.2012 122 Kommentare
Seit 2009 vier Berufsverbote
Wie die Finma auf Anfrage erklärt, hat sie im Sinne von Art. 33 des Finanzmarktgesetzes seit Inkrafttreten (1. Januar 2009) insgesamt vier Berufsverbote ausgesprochen. Zwei im Jahr 2010 und weitere zwei im letzten Jahr. Zudem vermerkt die Aufsicht, dass es noch weitere Verbote, wie zum Beispiel das Tätigkeitsverbot im Effektenhandel im Sinne von Art. 35a BEHG (Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel, kurz Börsengesetz), das vom Berufsverbot unterschieden werde, gebe.
Dossiers
Artikel zum Thema
- «Die Finma hätte agieren müssen»
- USA erhöhen mit Wegelin-Klage den Druck
- «Wir haben uns damals gewundert, wer all diese Kunden übernahm»
- Wegelin bleibt auch zweitem Gerichtstermin fern
- «Der Bund soll nicht für den Bankenplatz bezahlen»
Bildstrecke
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Wer soll das noch verstehen? Da brachte die UBS 2009 mit ihren Machenschaften in den USA die Schweiz an den Rand einer Staatskrise und musste von Politik und Behörden aus den Fängen der US-Justiz befreit werden. Und was geschieht? Andere Schweizer Banken – so die US-Ermittler – übernehmen genau jene Kunden, die zuvor zum Stolperstein für die UBS wurden. Zurück auf Feld eins.
In der Schweiz ist man empört. «Einige Banker und andere Finanzplatzvertreter, das hat sich mit der neuen US-Steueraffäre wieder gezeigt, sind unbelehrbare Wiederholungstäter», sagte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer im «Blick»-Interview (Artikel online nicht verfügbar). Ihre Partei, die SP, sperrt sich nun gegen das Zusatzabkommen zum neuen DBA, und will Zustimmung nur geben, wenn der Bundesrat die Umsetzung der Weissgeldstrategie rasch und konkret umsetzt.
Bis zu fünf Jahren
Leutenegger Oberholzer geht noch einen Schritt weiter. Sie bringt ein Berufsverbot für fehlbare Banker ins Spiel. Genau: Die Finanzmarktaufsicht müsse prüfen, ob bei der Annahme von unversteuerten Geldern die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Und sollte das der Fall sein, sei das zu ahnden, «bis hin zu einem Berufsverbot».
Die SP-Politikerin spielt den Ball also der Finma zu. Tatsächlich hat die Überwachungsbehörde die Möglichkeit, gemäss Art. 33 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag) fehlbaren Marktteilnehmern ein Berufsverbot aufzuerlegen. Dies bei «schwerer Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen» und für die Dauer von bis zu fünf Jahren. Das könnte zum Beispiel ein Fall sein, wo ein Handelschef einer Bank Insiderwissen zum eigenen Nutzen und zum Schaden Dritter ausnützt.
Finma winkt ab
Dass Berufsverbote durchaus ausgesprochen werden, zeigte jüngst der Fall der Krankenkasse KPT. Deren Verwaltungsräten Walter Bosch und Bernhard Liechti wurde von der Finma ein vierjähriges Berufsverbot wegen schwerer Pflichtverletzung auferlegt. Und wohl der bekannteste Banker, dem ein Berufsverbot auferlegt wurde, ist Oskar Holenweger. Verhängt hatte es die Finma-Vorgängerin, die Eidgenössische Bankenkommission, als er damals ins Visier der Bundesanwaltschaft geraten war.
Was allerdings Leutenegger Oberholzers Forderung betrifft, winkt die Finma ab: «Die Entgegennahme von unversteuerten Geldern stellt nach geltendem schweizerischen Recht nicht per se eine Verletzung von Aufsichtsrecht dar, sondern ist im Gegenteil grundsätzlich zulässig», heisst es bei der Behörde auf Anfrage. Unter Verweis auf diesen Grundsatz hat die Aufsicht auch zugelassen, dass heikle UBS-Kundengelder von anderen Schweizer Banken übernommen wurden (wir berichteten).
Die verwerflichen Tarnkonstrukte
Gegenwind bekommt Leutenegger Oberholzer auch von Finanzmarktrechtlerin Monika Roth von der Hochschule Luzern. Allerdings setzt sie vor der Berufsverbots-Forderung der SP-Politikerin an, und zwar beim von Leutenegger Oberholzer verlangten Nachweis von Bankkunden, dass ihre Gelder versteuert sind. «Das ist eine Forderung, die übers Ziel hinausschiesst: Wie solle ein Finanzintermediär prüfen, ob ein Kunde Steuern hinterzieht, ob seine Steuererklärung korrekt ist und ob er Abzüge gemacht hat, zu denen er nicht berechtigt ist? Das ist nicht praktikabel.» Die Banken und ihre Verantwortlichen aber nimmt Roth dennoch in die Pflicht. Es gehe nicht mehr an, dass Konstrukte geschaffen werden, die Steuerhinterziehung zum Ziel hätten. «Das sollte aufsichtsrechtlich endlich durchgesetzt werden», verweist Roth auch auf die Verantwortung der Finma.
So verständlich die Wut auf das Verhalten gewisser Banken im Nachgang zur UBS-Affäre ist. Womöglich ist der Berufsverbotsvorstoss von Leutenegger Oberholzer nicht ganz ausgegoren. Und er ist abgesehen davon auch nicht der erste von Seiten der SP in diese Richtung. Parteikollegin Anita Fetz forderte in einer Motion ein Berufsverbot für die Verwaltungsräte einer Bank, die der Staat durch staatliche Interventionen unterstützen muss. In der vergangenen Wintersession wurde der Vorstoss vom Ständerat versenkt. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 03.02.2012, 14:23 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
122 Kommentare
Verantwortlich für die Steuerhinterziehung ist der Inhaber des Geldes bzw. der Kunde und niemand anders. Hier wird die Katze am Schwanz aufgehängt! Wenn ich als Autofahrer einen Unfall verursache, kann auch nicht das Strassenverkehrsamt, dass mir dir Fahrerlaubnis gegeben hat zur Verantwortung gezogen werden. Einzig und alleine ist der mündig- und zurechnungsfähige Steuerbetrüger der Täter. Antworten
Wirtschaft
Online-Wettbewerb
Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!
Remund führend in Werbetechnik
Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!


Bitte warten

