Avenir Suisse will Bundesvertreter in UBS-Verwaltungsrat

Die UBS verfügt faktisch über eine unbeschränkte Staatsgarantie. Dennoch tue der Bundesrat so, als sei er nicht voll engagiert, kritisiert die Wirtschafts-Denkfabrik Avenir Suisse und fordert einen Bundesvertreter für den Verwaltungsrat der Grossbank.

Nationalrat will Bundesvertreter in das UBS-Aufsichtsgremium schicken – laut Experten eine berechtigte Forderung

Nationalrat will Bundesvertreter in das UBS-Aufsichtsgremium schicken – laut Experten eine berechtigte Forderung
Bild: Keystone

Ein vom Nationalrat am Montag mit einer SP/SVP-Mehrheit überwiesener Vorstoss fordert nebst tieferen Löhnen für UBS-Manager und dem Nachdenken über eine Aufspaltung der Grossbanken (vgl. Artikel unten) auch einen Vertreter vom Bund im Verwaltungsrat der UBS. Dieser soll bleiben, solange der Bund bei der UBS über die Pflichtwandelanleihe von sechs Milliarden Franken oder später über gewandelte Aktien engagiert ist. Es ist zwar wahrscheinlich, dass der Ständerat die Motion ablehnt und sie damit vom Tisch ist. Angesichts des grossen öffentlichen Drucks kann es sich die kleine Kammer aber kaum leisten, die Motion ersatzlos zu versenken. Sie dürfte deshalb einen eigenen Vorstoss mit etwas abgeschwächten Forderungen formulieren.

Die Situation ist «todernst»

Dabei werden die Ständeräte auch diskutieren, ob der Ruf nach einem Bund -Vertreter im UBS- Verwaltungsrat Platz hat in der abgespeckten Version. Die Befürworter argumentieren, dass der Bund als gewichtiger Aktionär gar nicht darum herum kommt, beim Geschäft der Grossbank mitzureden. Zwar ist er rein juristisch betrachtet (noch) nicht Aktionär bei der UBS. Das wird der Bund erst, wenn er die Pflichtwandelanleihe nach der zweieinhalbjährigen Laufzeit in Aktien wandelt. Doch faktisch ist klar, dass der Bund eine wichtige Rolle spielt. Denn ohne seine Rettungsaktionen wäre die UBS untergegangen. Und sollte sich die Lage der Grossbank abermals zuspitzen, stünde der Bund wieder bereit.

Die UBS geniesse faktisch eine unbeschränkte Staatsgarantie. Dennoch tue der Bundesrat so, als sei er nicht voll engagiert, sagt Boris Zürcher von Avenir Suisse, einer Denkfabrik der Wirtschaft: «Das ist eine schizophrene Haltung.» Die Situation sei todernst. Er fordert deshalb, dass der Bundesrat endlich seine Verantwortung wahrnimmt. Dieser Ruf kommt aus einer unverdächtigen Ecke. Avenir Suisse vertritt grundsätzlich die Position, dass der Staat die Hände lassen soll von der Privatwirtschaft. Doch wegen der auch von der Denkfabrik unbestrittenen Rettungsaktion müsse er seine Interessen und sein Geld schützen. Und nicht weil der Bund der bessere Unternehmer sei.

Heikle Gratwanderung

Mit einer unbeschränkten Staatsgarantie im Rücken besteht die Gefahr, dass die UBS-Manager dieses Sicherheitsnetz missbrauchen. Sie könnten übermässige Risiken eingehen. Mit einem Sitz im Verwaltungsrat wäre der Bund eher in der Lage, solche Gefahren zu erkennen, sagt Zürcher. Der Bund -Vertreter könnte zudem im Entschädigungs- und Risikokomitee Einsitz nehmen. Über diese Spezialgremien des Verwaltungsrats liesse sich die Risikobereitschaft der Führungsriege gezielter steuern. Damit könnte der Vertreter des Bundes zur wichtigsten Person im Verwaltungsrat werden. Zürcher: «Ohne dessen Zustimmung darf die Bank kein Risiko eingehen.»

Auch für den Zürcher Wirtschaftsrechtler Hans Caspar von der Crone ist es völlig richtig, dass der Bund angesichts seiner Rolle bei der UBS ein Verwaltungsratsmandat übernimmt. Es sei schwierig, bei der Sanierung mitzuhelfen, ohne Kontrolle zu übernehmen. Ein Bundvertreter im Aufsichtsgremium wäre ein wichtiges Signal. Die Forderung komme aber sehr spät. «Bei der Rettungsaktion im Herbst ging alles sehr schnell; das rächt sich nun.»

Die geforderte staatliche Mitsprache ist allerdings eine Gratwanderung zwischen erwünschter Kontrolle und übermässiger Einflussnahme. Der Bund hat nicht mehr Wissen als Manager aus der Privatwirtschaft. In der Praxis dürften die Übergänge zwischen Kontrolle und operativen Eingriffen fliessend sein.

Bundesrat sträubt sich

Der Bundesrat selbst sträubt sich gegen die Einsitznahme im UBS- Verwaltungsrat . Eine solche sei in verschiedener Hinsicht problematisch, schreibt er in seiner Antwort auf den vom Nationalrat überwiesenen Vorstoss. Der Bund übernähme damit verschiedene Hüte. Er würde einerseits im Verwaltungsrat massgeblich die Strategie der UBS beeinflussen. Anderseits müsse er für den gesamten Finanzplatz gute Rahmenbedingungen schaffen und eine wirksame Finanzmarktaufsicht garantieren. Komme hinzu, dass der Bund Grosskunde der UBS sei. Daraus schliesst der Bundesrat, dass dies «einen kaum lösbaren Interessenkonflikt» ergäbe.

Weit hergeholt

Diesen Konflikt sieht auch Avenir Suisse. Doch angesichts der grossen Finanzmarktkrise mit weltweiten Bankenabstürzen scheine es etwas weit hergeholt, hier einen Interessenkonflikt vorzuschieben, sagt Boris Zürcher. Bei der Haftungsfrage streiten sich die Experten. Für Zürcher ist dies «juristische Haarspalterei». Es sei klar geworden, dass der Bund für die UBS vollumfänglich geradestehe. Laut von der Crone besteht für den Bund ein erhöhtes Haftungsrisiko, wenn er im UBS- Verwaltungsrat sitzt.

Wie die verschiedenen Hüte vereinbar sind, zeigt der Bund bei der Post, der Swisscom und anderen Bundesbetrieben. Bei diesen Unternehmen ist der Staat Regulator, Eigner, Verwaltungsrat und Kunde. Vor zwei Jahren hat der Bundesrat in einem Bericht aufgezeigt, wie allfällige Interessenkonflikte zu lösen sind. Der Verweis auf die verschiedenen Funktionen erscheint deshalb eher als Vorwand.

Vielmehr dürfte dem Bundesrat daran gelegen sein, gegen aussen den Anschein von möglichst grosser Distanz zur UBS zu wahren. So kann Finanzminister Hans-Rudolf Merz bei konkreten Forderungen an die UBS an dessen Verwaltungsrat verweisen. Solche Forderungen könnten von ausländischen Regierungen, aber auch von Schweizer Politikern kommen. Mit einer Vertretung im UBS-Gremium stünde der Bundesrat gegen aussen viel direkter in der Verantwortung. (Der Bund)

Erstellt: 11.03.2009, 07:41 Uhr

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