Wirtschaft
Als die Schweiz von den Deutschen eine CD erhielt
Von Mirko Plüss. Aktualisiert am 05.04.2012 3 Kommentare
Pressekonferenz
Deutschland und die Schweiz wollen heute in Bern ein Zusatzprotokoll zum Steuerabkommen unterzeichnen. Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf informiert anschliessend an einer Pressekonferenz um 13.30 Uhr. DerBund.ch/Newsnet ist live dabei.
Er beriet die Steuerbetrüger: Der ehemalige Treuhänder Herbert Batliner. (Bild: PD)
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Die Schweiz sieht sich im Steuerstreit mit Deutschland im Recht und erliess darum einen Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder wegen Verdachts auf «nachrichtliche Wirtschaftsspionage». Ob sich die Steuerbeamten mit der Verwendung der Steuer-CD mit Credit-Suisse-Daten wirklich strafbar gemacht haben, darüber gibt es sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gegenteilige Meinungen. Dass auch die Schweiz einst gestohlene Daten für ein Steuerverfahren verwendete, wird dabei meist vergessen.
Der Fall liegt schon einige Jahre zurück und begann mit einem Datendiebstahl. Im Mittelpunkt stand der bekannteste und zugleich umstrittenste Treuhänder Liechtensteins: Herbert Batliner. Zwei Mitarbeitern gelang es im Jahr 2000, Vermögensdaten von Batliners Kunden auf eine CD zu brennen. Diese enthielt Informationen über mehrere Millionen Euro, die in verschiedenen Ländern am Fiskus vorbeigeschleust worden waren.
Anonyme Weitergabe an die Schweiz
Die Kundenliste des umtriebigen Treuhänders war illuster. Neben dem togolesischen Ex-Diktator Eyadéma und dem verstorbenen saudischen König Fahd beriet Batliner auch den Rohstoffhändler und Steuerflüchtling Marc Rich. Daneben tauchten viele Deutsche und Schweizer im Kundenstamm auf.
Als die Bochumer Staatsanwaltschaft in Deutschland die CD von Batliners Mitarbeitern erhielt, leitete sie den Datenträger deswegen auch an die Schweizer Behörden weiter. Dies geschah anonym. In Deutschland konnten insgesamt 119 Fälle abgeschlossen werden: ein beispielloses Steuerverfahren.
Rechtfertigung der Kantone
Die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern leitete die Daten-CD ihrerseits weiter an die Kantone. Dies führte zu mehreren parallelen Steuerverfahren der kantonalen Steuerämter, insgesamt 180 Fälle wurden abgeschlossen. Die Kantone rechtfertigten sich später, man habe die Daten ja von der Steuerverwaltung bekommen und nicht direkt von einem Datendieb.
Die meisten Fälle endeten mit einem Vergleich, nur ein Betroffener wandte sich ans Bundesgericht in Lausanne. Er warf der Steuerverwaltung vor, mit gestohlenen Daten operiert zu haben, unterlag aber vor Gericht. Die Nutzung der Daten sei zulässig, befanden die Bundesrichter. Dabei spielte eine Rolle, dass die Daten nicht selbst gekauft worden waren.
Eine Frage, die auch Blocher interessiert
Laut dem Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann gibt es in der Schweiz keine weiteren Beispiele für die Verwendung von gestohlenen Steuerdaten. Trotz des Urteils ist die juristische Sachlage, was die Verwendung von gestohlenen Daten angeht, deshalb nach wie vor unklar. Bei den gestohlenen Treuhanddaten musste laut Bundesgericht eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses untersucht werden. Wäre die bestohlene Institution eine Bank gewesen, wäre die Untersuchung anders verlaufen. Wie, das kommentierte das Bundesgericht nicht.
Falls es tatsächlich zu einem Verfahren gegen einen deutschen Steuerbeamten kommen sollte, hätte das Urteil somit in jedem Fall den Charakter eines Grundsatzentscheides. Dann würde auch festgelegt, ob die Entgegennahme und Weiterleitung gestohlener Bankdaten strafbar ist. Eine Frage, die auch in der Affäre Blocher/Hildebrand von Bedeutung sein könnte. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 05.04.2012, 07:10 Uhr
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