Wirtschaft
Ein Hauptpreis mit Risiken
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 09.03.2012 138 Kommentare
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«Big Win» heisst der Wettbewerb, der seit Anfang letzter Woche läuft. Der Hauptpreis: Einkaufsgutscheine im Wert von 1 Million Franken. Das klingt nach einem Volltreffer – wenn da nicht ein entscheidendes Detail wäre: Der Gewinn muss – ähnlich wie im Lotto – als Einkommen versteuert werden. Und das ist teuer. Den «Big Win» am Steueramt vorbeizuschmuggeln, dürfte ausserdem schwierig werden. Wer am Wettbewerb teilnimmt, erklärt sich einverstanden, im Fall eines Gewinns mit Name und Foto in der Zeitung des Grossverteilers vorgestellt zu werden.
Wie hoch die Steuern im konkreten Fall wären, hängt vom Wohnort und von den persönlichen Verhältnissen ab. Mit einem sechsstelligen Betrag ist aber auf jeden Fall zu rechnen. Im Kanton Zürich beispielsweise könnten die Steuern mehr als 40 Prozent des Gewinns ausmachen, sagt Roger Keller, Sprecher der Finanzdirektion. Und bemerkt ironisch: «Zu beachten ist, dass das Steueramt keine Coop-Einkaufsgutscheine an Zahlung nimmt.» Dem Gutscheinmillionär könnten also durch den Gewinn Steuerschulden in sechsstelliger Höhe drohen.
Hat Coop die Folgen bedacht?
Haben sich das die Verantwortlichen bei Coop überlegt? Auf der Website des Grossverteilers erhält man darüber keine Auskunft, obwohl die Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb so umfangreich sind, dass sie gut eine A4-Seite füllen. Laut Coop-Pressesprecher Urs Meier war Coop bekannt, dass der Gewinn versteuert werden müsse: «Wenn nötig, zahlen wir dem Gewinner einen Teil des Betrags in bar aus, damit er die Steuern begleichen kann. Die Modalitäten werden individuell verhandelt.» Coop richte sich dabei nach dem Wunsch des Gewinners, beteuert Meier. Man wolle ja nicht, dass dieser wegen Coop ruiniert würde. Übrigens werde eine entsprechende Information in Kürze auf der Website aufgeschaltet, sagt Meier. Man wisse schon seit einigen Tagen, dass man über die Steuerfrage informieren müsse: «Wir haben das nach Anfragen von Kunden gemerkt.» Vom Hinweis über die individuell verhandelbaren Auszahlungsmodalitäten fehlte gestern Abend – auch zwei Tage nachdem der TA das erste Mal angefragt hat – jede Spur. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.03.2012, 20:01 Uhr
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