Wirtschaft
«Der heftigste Einschnitt in den freien Finanzmarkt seit 1990»
Aktualisiert am 14.04.2012 39 Kommentare
«Die Weissgeldstrategie wird in der Praxis einiges verändern»: Jürg-Beat Ackermann.
Der Experte
Jürg-Beat Ackermann ist Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Luzern. Zuvor war er an der Universität Zürich und bei Staatsanwaltschaften in der Schweiz und den USA tätig. Er ist Gründungsmitglied der Rechtsfakultät der Universität Luzern und des Nationalen Kompetenz- und Ausbildungszentrums für Forensik und Wirtschaftskriminalität. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem im Wirtschaftsstrafrecht, im Strafprozessrecht und in der Strafrechtsdogmatik.
Geldwäscherei-Tagung
Jürg-Beat Ackermann sprach am Donnerstag an der Tagung «Geldwäscherei – Asset Recovery» in Zürich. Dort wurden die aktuellsten Entwicklungen im Bereich Geldwäscherei thematisiert.
Das ausführliche Interview mit dem Geldwäschereiexperten ist auf www.seeci.ch abrufbar, der Website der Schweizerischen Expertenvereinigung «Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität»
Artikel zum Thema
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- Zahl der Geldwäscherei-Verdachtsfälle auf neuem Höchstwert
Links
- Schweizerische Expertenvereinigung «Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität»
- Financial Action Task Force
Korrektur-Hinweis
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Herr Ackermann, Steuerdelikte («tax crimes and tax offences») sollen neu als Vortat zur Geldwäscherei gelten. Die Schweiz wird den Empfehlungen der Financial Action Taskforce (FATF) folgen müssen. Was bedeutet das für die Geldwäscherei-Bekämpfung hierzulande?
Das ist der heftigste Einschnitt in den freien Finanzmarkt seit Einführung der Geldwäschereistrafnorm im Jahre 1990. Seither haben wir allerdings stets zwischen Verbrechen als Geldwäschereivortaten und Vergehen unterschieden. Steuerdelikte haben in der Schweiz bisher keine Verbrechensqualität, ganz egal, ob von Steuerhinterziehung oder von Steuerbetrug die Rede ist. Damit sind sie bis heute auch keine tauglichen Geldwäschereivortaten. Das soll sich nun ändern. Das politische Ziel ist klar: Der Markt soll nicht nur für Verbrechensgeld, sondern auch für Schwarzgeld strafrechtlich ausgetrocknet werden. Strafrechtlich treten hier aber kaum überwindbare Schwierigkeiten auf.
Die da wären?
Nur ein Beispiel: Wie soll das Objekt der Geldwäscherei bei Steuerdelikten genau bestimmt werden? So fragt sich, welche Vermögensteile bei steuerrechtlicher Nichtabführung beziehungsweise Nichtdeklarierung zu Geldwäschereiobjekten werden. Muss das gesamte Vermögen gewaschen werden oder nur Teile davon? Und wenn Letzteres zutrifft, wie ist dieser Teil zu bestimmen? Dies sind Probleme, mit denen wir uns befassen müssen.
Die FATF überlässt die Definition der Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei dem jeweiligen Staat. Wie dürfte die Definition im Fall der Schweiz lauten?
Das ist richtig, die genaue Definition ist den Staaten überlassen. Ab welcher Schwere diese Delikte geldwäschereirelevant sein sollen, ist noch nicht klar. Der Schweizer Gesetzgeber muss hier erst noch Klarheit schaffen. Dazu wird auch die «alte» Frage gehören, wie sich die Trennung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Zukunft noch aufrechterhalten lässt.
Bei Verdacht auf Schwarzgeld werden Banken und andere Finanzintermediäre meldepflichtig. Ist dies bei der Vielzahl von ausländischen Geldern in der Schweiz überhaupt nachprüfbar?
Bisher konnten Verbrecher auch ungewöhnlich hohe Beträge mit der Ausrede kaschieren, dass es sich nicht um Verbrechensgeld, sondern um Schwarzgeld handle. Diese Schutzbehauptung wird künftig nicht mehr greifen, weil auch der Verdacht auf Schwarzgeld gemeldet werden muss. Allerdings soll nach der heutigen Vorstellung nicht verlangt werden, dass die Finanzinstitute von ihren Kunden einen Beweis einfordern müssen. Vorgeschlagen wird nun eine Selbstdeklaration. Unklar ist freilich die Frage der Verantwortlichkeit der Finanzintermediäre in diesem Selbstdeklarationsprozess, etwa wenn der Kunde täuscht. Bleibt hier ein Urkundenfälschungsrisiko? Und es stellt sich auch die viel grundsätzlichere Frage: Wird dieses Modell der Selbstdeklaration international wirklich durchgehen?
Die sogenannte Weissgeldstrategie ist zu einem Politikum geworden. Was bringt sie im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäscherei?
Die Weissgeldstrategie wird in der Praxis einiges verändern. Es ist aber wichtig, sie mit der Geldwäschereiabwehrstrategie zu koordinieren und wo nötig klar abzugrenzen. Da Verbrechensgelder indes in aller Regel nicht versteuert sind, dürfte die Weissgeldstrategie künftig über weite Strecken die Geldwäschereiabwehrstrategie überlagern.
Offenbar will auch der Bundesrat zwischen einfachen und schweren Steuerdelikten unterscheiden. Nur die schweren Steuerdelikte sollen neu Geldwäschereivortaten werden. Nur in diesem Bereich soll der Markt für Investitionen ausgetrocknet werden.
Nach der Finanzkrise 2008 stecken wir nun in der Eurokrise. Hat man schon Auswirkungen dieser Krisen auf die Geldwäscherei beobachten können? Fördern solche Krisen die Geldwäscherei?
Hier fehlen wissenschaftlich seriöse Untersuchungen, weshalb ich mir kein Urteil darüber erlaube.
Gegenüber dem österreichischen Magazin «Profil» sagte der Exekutivdirektor des UNODC Antonio Maria Costa 2009, dass es Hinweise gebe, dass manche Banken in der Finanzkrise durch inkriminierte Gelder gerettet wurden. Für wie wahrscheinlich halten Sie dies?
Antonio Maria Costa sagte 2009 wörtlich: «Es sieht aus, als seien Interbank-Kredite durch Geldmittel finanziert worden, die aus dem Drogenhandel und anderen illegalen Aktivitäten kommen. Es ist natürlich schwer, das zu beweisen, aber es gibt Hinweise, dass manche Banken auf diese Art und Weise gerettet wurden.» Er spricht also bloss von Hinweisen: Drogengeld sei 2008 das einzig verfügbare liquide Investmentkapital und in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 sei die Liquidität das grösste Problem des Bankensystems gewesen, weshalb flüssiges Kapital zu einem wichtigen Faktor geworden sei. Hier müsste zunächst geprüft werden, ob und in welchen Märkten die Liquidität wirklich problematisch war. Dann müsste analysiert werden, welche ganz konkreten Hinweise diese Form der «Rettung» belegen. Costas Äusserung, so wie sie hier steht, ist für mich reine Spekulation. Als Wissenschaftler brauche ich hier reale Daten beziehungsweise Beweise.
In der Schweiz spricht man zumindest in manchen Gegenden von einem regelrechten Immobilienboom. Was sind die aktuellen Entwicklungen in Sachen Immobiliengeldwäscherei?
Geldwäscherei sei – so die Vermutung – mit ursächlich für gewisse Immobilienblasen. Und es ist tatsächlich publik geworden, dass Staatsanwaltschaften gegen Eigentümer von Liegenschaften Strafuntersuchungen wegen Verdachts auf (Immobilien-)Geldwäscherei eröffnet und auch entsprechende Zwangsmassnahmen angeordnet haben. Immobilien, die zu Geldwäschereizwecken erworben worden sind, können mittels Grundbuchsperre ohne weiteres mit Beschlag belegt und später durch den Staat eingezogen werden. Unter Umständen auch bei Dritten, die die Liegenschaft bei Geldwäschern gekauft haben. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 14.04.2012, 14:15 Uhr
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39 Kommentare
Lieber Tagi, was mal interessant wäre bei so einem Artikel ist die Frage, welche anderen Finanzplätze hier mitmachen. Die Schweiz wird angegriffen und passt sich wie ein Musterschüler an. Wenn aber andere Finanzplätze wie Singapur, die Kanalinseln und Miami nicht ähnliche Änderungen vornehmen, ist das Schweizer Vorgehen mehr als naiv. Etwas Recherche anstatt solche oberflächliche Inverviews bitte! Antworten
Richtig: Steuerdelikte haben hierzulande keine Verbrecherqualität. Dabei ging/geht es um häufig um Millionen, teils in mehrstellige Höhe. Das läppert sich zusammen zu Milliarden. Einem Ladendieb/Taschendieb, der zum dritten Mal erwischt wird, droht eine Gefängnisstrafe. Die Wahrnehmung des Kriminellen ist oft von Grosszügigkeit geprägt: Bei kleinen Leuten, wenn es um grosse Leute geht. Antworten
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