Wirtschaft
Bundesanwalt Michael Lauber kennt seine Wuppertaler
Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 04.04.2012 1 Kommentar
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Nun entscheidet der Bundesrat
Das Zusatzprotokoll zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist in der heutigen Bundesratssitzung traktandiert. Die Regierung dürfte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen. Gemäss unbestätigten Berichten soll der Steuersatz auf Druck Deutschlands für Altvermögen deutscher Kunden neu zwischen 21 und 41 Prozent betragen (bisher 19 bis 34 Prozent). Zudem soll die Zahl der Amtshilfeverfahren von 500 um bis zu 200 Anfragen aufgestockt werden.
Ob die vereinbarte Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent erhöht wird, ist noch unklar. Der Inhalt des modifizierten Abkommens wird erst nach Unterzeichnung durch die Schweiz und Deutschland veröffentlicht. Anschliessend kommt das Abkommen plus Zusatzprotokoll zur Ratifizierung in die Parlamente der Schweiz und Deutschlands. (dn)
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«Ich bitte um Verständnis», sagt Peter Beckhoff mit sanfter Stimme und doch bestimmt, «dass ich keine Dienstgeheimnisse ausplaudern darf.» Der Chefbeamte hat der alpenländischen Bankenwelt und ihrer deutschen Kundschaft so viele Schwierigkeiten bereitet wie kaum ein anderer. Beckhoff ist seit drei Jahrzehnten Steuerfahnder, der 62-jährige Westfale hält sich im Hintergrund, an Biografischem ist nicht viel über ihn zu erfahren. Bekannt ist, dass er eine beliebte Anlaufstelle ist für Leute, die mit illegal beschafften Kundendaten von Banken Geld machen wollen.
Doch nun ist der Leiter des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Wuppertal für einmal nicht Fahnder, sondern Verfolgter. Er und zwei Mitstreiter, die schon vielen Fiskalsündern das Handwerk legten, werden von der Eidgenossenschaft per Haftbefehl gesucht. Der öffentlichkeitsscheue Peter Beckhoff war gestern am Telefon wenig erpicht darauf, Reporterfragen zu beantworten. Er verwies auf das Finanzministerium in Düsseldorf. Seine dortigen Vorgesetzten unterstützten die in der Schweiz umstrittenen und strafbaren Käufe der speziellen Sorte CDs.
Das Fürstentum geriet unter diplomatischen und öffentlichen Hochdruck
Auf der anderen Seite im Verfahren wegen gestohlener Daten der Credit Suisse steht einer, der schon früher, in anderer Funktion, auf der anderen Seite stand: Michael Lauber, seit dem 1. Januar 2012 Schweizer Bundesanwalt. Lauber hatte mit der Wuppertaler Steuereinheit vor vier Jahren indirekt zu tun: als Geschäftsführer des Liechtensteiner Bankverbands.
Beckhoffs Leute hatten damals für über vier Millionen Euro Kundendaten der LGT erstanden, der Bank des Fürstenhauses. Lieferant war Heinrich Kieber, ein abtrünniger LGT-Mitarbeiter. Deutsche Strafverfolger eröffneten daraufhin Hunderte Verfahren wegen Steuerdelikten. Das Fürstentum geriet unter diplomatischen und öffentlichen Hochdruck.
Kaum war Lauber im Amt, weitete die Bundesanwaltschaft das Verfahren aus
Es schlug die Stunde des Michael Lauber. Er, der geborene Krisenmanager, kommunizierte, verhandelte und trug entscheidend dazu bei, dass der Finanzplatz des Kleinstaats seither eine Weissgeldstrategie verfolgt. Lauber selber ging als Gewinner aus der Krise. Sein entschiedenes Handeln und sein gewinnendes Auftreten empfahlen ihn, als es um die Besetzung der Stelle als oberster Schweizer Ermittler ging.
Lange vor seiner Wahl, bereits 2010, hatte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen entwendeter CS-Daten eröffnet. Dieses richtete sich gegen einen Bankangestellten, der im Dezember 2011 vom Bundesstrafgericht verurteilt wurde, und gegen einen Mittelsmann, der mit Wuppertal verhandelt hatte und sich in Untersuchungshaft umbrachte. Es richtete sich aber auch gegen unbekannt.Kaum war Lauber im Amt, weitete die Bundesanwaltschaft das Verfahren aus.
Verstösse gegen das Bankgeheimnis
Am 15. März erliess sie laut der «Süddeutschen Zeitung» Haftbefehl gegen Beckhoff und zwei weitere Beamte. Ihnen werden Gehilfenschaft zu wirtschaftlichem Nachrichtendienst und Verstösse gegen das Bankgeheimnis vorgeworfen. Laut Leuten, die Lauber aus seiner Zeit in Liechtenstein gut kennen, greift die Vermutung zu kurz, er begleiche nun alte Rechnungen. In seinen sieben Jahren im Fürstentum habe er sich – trotz enger Kontakte zur LGT-Spitze und grossem Einsatz – nie persönlich mit dem Bankplatz identifiziert. Der neue Bundesanwalt gilt als durch und durch integer. Die Bundesanwaltschaft will sich in der Sache zwar nicht äussern, betont aber: «In der Rechtsanwendung sind wir unabhängig und allein dem Recht verpflichtet.» (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 03.04.2012, 22:04 Uhr
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1 Kommentar
Geklaut ist sicher nicht rechtens!Klaue ich etwas,werde ich angezeigt!Wieso soll das bei denen nicht auch so sein?Wenn es um Geld geht,gibt es scheinbar besondere Gesetze!Das sehe ich aber nicht so, geklaut ist geklaut und noch von Ausländern in der Schweiz für anderes Land!!! Antworten


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