Wirtschaft

Angesehene New Yorker Familie im UBS-Steuerstrudel

Von Walter Niederberger. Aktualisiert am 14.05.2012 64 Kommentare

In einem hochkarätigen Fall von Steuerbetrug ermittelt die US-Justiz gegen Anwälte in London und der Schweiz. Bis letztes Jahr wurden Gelder über Grossbritannien zurück in die USA befördert.

Diente als Hausbank der Familie Seggerman: Die UBS, im Bild die Filiale in New York. (Januar 2012)

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Bild: Keystone

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Chronologie: Steuerstreit mit den USA

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Im Zentrum des Falls steht die Familie des ehemaligen Vizepräsidenten der Fidelity-Anlagefondsgruppe, Harry Seggerman. Er hatte seiner Familie über 20 Millionen Dollar hinterlassen, davon allerdings die Hälfte auf Auslandkonti, namentlich bei der UBS, (UBSN 17.82 1.65%) vor den Steuerbehörden versteckt. Eine der Töchter, Suzanne Seggerman, hat sich schuldig bekannt; doch setzte die US-Justiz nun erstmals auch einen Londoner Anwalt in Haft, der beim Betrug behilflich war. Im Visier der USA befinden sich zudem ein Schweizer Anwalt und ein Buchhalter in New Jersey.

Auf den Ende letzter Woche inhaftierten Anwalt, den 61-jährigen Briten Michael Little, wurde eine hohe Kaution von zwei Millionen Dollar ausgesetzt. Seine Rechtsvertreter beteuerten am Wochenende seine Unschuld; doch blieb er zunächst in Untersuchungshaft. Dies deutet darauf hin, dass die Ermittlungen tiefer gehen und weitere Verdächtige ans Tageslicht befördern könnten. Von den über 30 bisher bekannt gewordenen Klagen im Zusammenhang mit der UBS ist dies die erste, die eine bekannte New Yorker Familie betrifft. Harry Seggerman galt mit seinen Japan- und Pazifik-Fonds als Pionier des Asiengeschäfts. Als er mit 73 Jahren verstarb, vermachte er den Nachkommen ein Vermögen von über 20 Millionen Dollar; die Hälfte davon auf Schwarzkonti in der Schweiz.

Ein ausgeklügelter Plan

Kurz nach seinem Tod, im August 2001, entwickelten seine Frau und vier Kinder zusammen mit Anwalt Little einen ausgeklügelten Plan, das Schwarzgeld an der Steuerbehörde IRS vorbei in die USA zurückzuschmuggeln. Zunächst wurde das Geld gemäss der Klageschrift auf Konti übertragen, die auf den Londoner Anwalt sowie einen namentlich nicht genannten Schweizer Anwalt lauteten. Von dort wurden die Mittel nach London übertragen; und von dort weiter – unter anderem in Form von Reisechecks – in kleinen Tranchen von 10'000 Dollar in die Vereinigten Staaten befördert.

Getarnt wurde es in den USA auch als Zuschüsse an gemeinnützige Stiftungen. Die UBS diente als Hausbank der Familie Seggerman, wie weiter aus der Anklage hervorgeht. Eine grössere Summe von 600'000 Dollar wurde 2003 in Form einer fiktiven Hypothek abgehoben. Neben der Frau des Verstorbenen (Deckname: «Leaky»), die den Betrug über zehn Jahre hinweg mit dem Anwalt diskutierte, spielte der älteste Sohn eine aktive Rolle. Er entwarf eine Liste mit Codewörtern, die im E-Mail-Verkehr zwischen der Familie und den Anwälten verwendet wurden. Geld war «Beef», ein Konto war ein «Kühlschrank«; eine Stiftung ein «rostiger Nagel»; und der Schweizer Anwalt hiess «Moxly».

Justiz geht auch gegen Betrugshelfer vor

Die US-Steuerbehörde IRS verdankt ihre Erkenntnisse nach eigenen Angaben zu einem grossen Teil der Tochter Suzanne. Sie bekannte sich bereits 2010 des Steuerbetrugs schuldig und stand seither als «sehr kooperative Zeugin» zur Verfügung. Ihre Auskünfte seien äusserst zuverlässig gewesen, schreibt eine IRS-Agentin. Dies lässt darauf schliessen, dass Suzanne Seggerman auf eine deutliche Strafmilderung hoffen kann. Die Tochter bedauere es, so ihr Anwalt, dass sie die Existenz des Schwarzgeldes nicht von Beginn weg aufgedeckt habe. Obwohl die UBS bereits vor vier Jahren einen Vergleich mit den USA abgeschlossen und eine Busse von 780 Millionen Dollar bezahlt hatte, dauerten die Geldtransfers in diesem Fall offenbar bis ins Jahr 2011 an. Für ihre Dienste erhielten die Anwälte jährliche Kommissionen von mehreren 10'000 Dollar.

Die Klage dient den US-Ermittlern als abschreckendes Beispiel. Der New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara erklärte, die Justiz gehe nicht nur gegen die Betrüger vor, sondern auch gegen ihre Helfer. «Michael Little hat nicht nur das Gesetz gebrochen, indem er seinen Kunden zeigte, wie sie es brechen konnten. Er hat auch fundamentale ethische und moralische Anforderungen seines Berufs verletzt.« Wird Little verurteilt, droht ihm eine Haft von bis zu fünf Jahren. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.05.2012, 20:22 Uhr

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64 Kommentare

Rolf Schumacher

14.05.2012, 07:57 Uhr
Melden 217 Empfehlung 1

Weshalb nur, schaffen wir es nicht wie die USA, jene welche kriminelle Bank-Operationen ermöglichten (SVP-Freunde Ospel u. Kurer, Spuhler) zu verurteilen. Weshalb akzeptieren wir ausgerechnet Ermotti als UBS-CEO, welcher 2010 selber in einen gigantische Schwarzgeldaffäre (Unicredit) verwickelt gewesen war. Sind wir eine Wohlfühloase für international gesuchte Wirtschaftskriminelle? Antworten


lucius mayer

14.05.2012, 07:21 Uhr
Melden 191 Empfehlung 0

Überall auf der Welt: Steuerhinterzieher und -betrüger sind immer Wohlhabende, die ordentliche Steuern zahlen könnten. Sie entziehen sich ihren bürgerlichen Pflichten zu Lasten der weniger Bemittelten. Pfui! Sie gehören nicht nur in den VSvA, sondern auch in der Eidgenossenschaft streng geahndet statt mit Steueramnestien belohnt. Antworten



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