Wer darf seine Werke mit dem © schmücken?
Das C im Kreis © steht für Copyright und wird gefolgt vom Namen des Urhebers und der Jahreszahl der Schöpfung des Werks. Das Symbol darf und soll von jedermann angewendet werden, um die Urheberschaft an einem Werk kenntlich zu machen. Registriert werden urheberrechtlich geschützte Werke in der Schweiz nicht, der Schutz gilt auch ohne Anmeldung. In den USA verlangt das Gesetz die Registrierung, aufgrund internationaler Verträge anerkennen US-Gerichte aber auch Urheberrechte aus Drittstaaten ohne Registrierpflicht. Eine klare Kennzeichnung – mit oder ohne © – hilft unter Umständen bei gerichtlichen Streitigkeiten um die Rechte für ein Werk, wobei der Richter die Freiheit hat, auch ganz andere Beweismittel zu berücksichtigen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.12.2010, 07:43 Uhr
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