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Der neue Staatsvertrag löst gemäss Experten nicht alle Probleme
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Einen Tag, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe von CS-Kundendaten gestoppt hat, gibt man sich in der Bundesverwaltung gelassen.
Der Tenor ist eindeutig: «Nun sind die Amerikaner am Zug.» Denn anders als in der Schweiz ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten in den USA noch nicht genehmigt worden.
Amtshilfe erst mit Ratifikation
Roland Meier, Sprecher des Finanzdepartements, sagt: «Das neue Abkommen würde auch Fälle von Steuerhinterziehung erfassen. Es ist deshalb im Interesse der USA, dass sie das Abkommen rasch genehmigen.» In dieselbe Richtung äussert sich auch Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer. Das Gericht deute im Urteil mehrfach an, dass es Fälle von Steuerhinterziehung nach dem neuen Staatsvertrag wohl anders beurteilen würde, so Schweizer gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Aktuell leistet die Schweiz nur bei Steuerbetrug Amtshilfe – und zwar auch bei Gruppenanfragen. Blosse Steuerhinterziehung ist hingegen gemäss dem gelten Staatsvertrag aus dem Jahr 1996 nicht amtshilfefähig, wie das Bundesverwaltungsgericht in Erinnerung gerufen hat. Das wird sich erst mit Inkrafttreten des neuen Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahr 2009 ändern.
Begrenzte Rückwirkung
Das neue Abkommen löst aber nicht alle Probleme, wie der auf das Thema spezialisierte Zürcher Rechtsanwalt Bernhard Lötscher sagt: Das Abkommen lasse zwar Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung zu. Es entfalte aber bloss eine begrenzte Rückwirkung. Stichtag ist gemäss Mario Tuor vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) der 23. September 2009. In Fällen von Steuerhinterziehung, die sich vorher ereignet hätten, leiste die Schweiz auch mit dem neuen Staatsvertrag keine Amtshilfe, sagt Tuor.
Diese Lösung stellt einen Kompromiss dar. Die USA verlangten von der Schweiz im Rahmen der Verhandlungen eine unbeschränkte Rückwirkung. Dies lehnte die Schweizer Delegation ab. Die USA hätten eingelenkt, weil sie auch mit der Kompromisslösung genügend Kontoinformationen erhielten, sagt Tuor. Zwar werde nicht erfasst, wer sein Konto vor dem 23. September 2009 aufgelöst habe. Erhebungen hätten allerdings gezeigt, dass viele Kontoinhaber ihre Gelder nicht aus der Schweiz abgezogen hätten. Deshalb hätten die USA die Lösung akzeptiert.
Notrecht ist kein Thema
Kein Thema ist für Tuor die Anwendung von Notrecht. 2009 hatte die Schweiz angesichts einer drohenden Klage gegen die UBS Kundendaten per Notrecht an die US-Behörden übermittelt und damit ein laufendes Amtshilfeverfahren ausgehebelt. Heute präsentiert sich die Ausgangslage laut Tuor anders. «Die USA haben es mit dem neuen Abkommen in der Hand, auf dem Amtshilfeweg an Daten von Steuerhinterziehern zu kommen.»
Eine gewichtige Hürde muss der neue Vertrag allerdings auch in der Schweiz noch nehmen: Der Bundesrat hat mehrfach betont, das Abkommen erst zu ratifizieren, wenn die USA einer Globallösung für den Finanzplatz zugestimmt hätten.
Rechtsanwalt Lötscher weist derweil auf einen weiteren Punkt hin, der noch zu reden geben dürfte. «Mit Inkrafttreten des neuen Abkommens sind für die Zeit vor dem 23. September 2009 selbst Amtshilfeverfahren bei Steuerbetrug ausgeschlossen.» Grund: Das neue Abkommen ziehe für sämtliche Sachverhalte, die sich vor dem 23. September 2009 ereignet hätten, einen Schlussstrich. Gleichzeitig sei das alte Abkommen nicht mehr anwendbar. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 12.04.2012, 06:36 Uhr
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