Wirtschaft
Bundesanwaltschaft erhebt im Fall Parmalat erneut Anklage
Die Bundesanwaltschaft klagt einen italienischen Staatsangehörigen wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung an, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Damit kämen die in der Schweiz geführten Ermittlungen rund um den Zusammenbruch des italienischen Lebensmittelkonzerns Parmalat zu einem weiteren Teilabschluss, schreibt die Bundesanwaltschaft. Der Angeklagte wird sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten müssen.
In der Anklage geht es um die Jahre 1996 bis 2006. Der beschuldigte Italiener oder seine Komplizen hatten zuvor bei Parmalat und der Touristik-Gruppe Tanzi, die am finanziellen Zusammenbruch von Parmalat beteiligt war, Geld unterschlagen.
Laut Anklage soll die beschuldigte Person die abgezweigten Gelder mithilfe von Treuhändern über Konten bei verschiedenen Tessiner Banken verschoben haben. Diese Konten wurden auf Namen Dritter eröffnet. Darunter waren laut der Bundesanwaltschaft Offshore- Gesellschaften sowie eine Familienstiftung im Fürstentum Liechtenstein.
Herkunft der Gelder verschleiert
Ziel sei es gewesen, die Herkunft der illegal erworbenen Vermögenswerte zu verschleiern, schreibt die Bundesanwaltschaft. Zu diesem Zweck seien auch Urkunden gefälscht worden. Zudem habe sich der Italiener einiger Geldboten bedient, die Teile des Geldes an seinen Wohnort in Italien zurückführten.
Die Bundesanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass diese Vorgänge von strafrechtlicher Relevanz sind und einer gerichtlichen Beurteilung bedürfen. Sie erhebt Anklage wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung.
Enge Zusammenarbeit mit Italien
Das Verfahren habe auch dank der engen Zusammenarbeit mit den italienischen Justizbehörden durchgeführt werden können, insbesondere der Staatsanwaltschaft Parma, schreibt die Bundesanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Parma führt den sogenannten «Parmatour- Prozess», der derzeit verhandelt wird. Die in diesem Kontext in der Schweiz beschlagnahmten Euroguthaben belaufen sich heute auf einen Wert von rund 10 Millionen Franken.
Die Bundesanwaltschaft weist darauf hin, dass für die beschuldigte Person bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Andere Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Zerfall der Parmalat-Gruppe seien Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Wegen Geldwäscherei verurteilt
2009 hatte das Bundesstrafgericht in Bellinzona Stafano Tanzi, den Sohn von Parmalat-Gründer Calisto Tanzi, wegen Geldwäscherei zu 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Tanzi hatte laut Anklage der Bundesanwaltschaft 1,7 Millionen Dollar Firmenvermögen in die eigene Tasche gesteckt.
In Italien war Stefano Tanzi wegen des Bankrotts von Parmalat zu 4 Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt worden, sein Vater zu zehn Jahren. Der Lebensmittelkonzern Parmalat hatte Ende 2003 Insolvenz anmelden müssen, weil mehr als 14 Milliarden Euro in der Bilanz fehlten. Der Fehlbetrag erhöhte sich nach den Recherchen der Ermittler auf 23 Milliarden. Mehr als 200'000 Kleinanleger verloren bei der Milliardenpleite ihr Geld.
Erstellt: 20.10.2011, 10:18 Uhr
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