Spielervermittler droht nach Attacke Berufsverbot

Ein Agent wurde am Mittwoch tätlich gegen einen Journalisten des «Tages-Anzeiger». Wird er dafür von einem Gericht bestraft, muss er mit dem Entzug seiner Fifa-Lizenz rechnen.

Attacke: Der Spieleragent greift den Journalisten des «Tages-Anzeiger» auf dem GC-Campus von Niederhasli tätlich an.

Attacke: Der Spieleragent greift den Journalisten des «Tages-Anzeiger» auf dem GC-Campus von Niederhasli tätlich an. (Bild: Peter Lauth)

Vom «Tages-Anzeiger» auf den Fall angesprochen, reagierten Fifa-Sprecher erst ratlos. Bis gestern Mittag war noch nicht in die Zentrale am Zürichberg durchgedrungen, dass ein von der Fifa lizenzierter Spielervermittler am Mittwoch während eines GC-Testspiels im Campus von Niederhasli tätlich gegen einen TA-Journalisten geworden war. Der Agent, der sich laut «Blick» provoziert gefühlt habe, griff den Journalisten mit den Fäusten an und trat, als dieser am Boden lag, mehrmals auf ihn ein und verletzte ihn. Der TA-Journalist wird Strafanzeige einreichen.

Der Fall kommt einem Novum gleich - es ist kein vergleichbarer Eclat um einen Spielervermittler dokumentiert. Die Fifa liess sich trotzdem nicht auf eine Stellungnahme ein. «Wir sind in diesen Fall nicht direkt involviert», richtete sie aus.

SFV wird erst aktiv, wenn der Vorfall offiziell gemeldet wird

Die Regularien allerdings sprechen eine deutliche Sprache. In Artikel 6 des Fifa-Spielervermittler-Reglements über die Antragsvoraussetzungen steht unter Punkt 1: «Der Bewerber muss (. . .) mit tadellosem Leumund sein. Wenn der Bewerber bisher nie wegen einer Finanz- oder Gewaltstraftat zu einer Strafe verurteilt wurde, ist zu vermuten, dass er einen tadellosen Leumund hat.» Punkt 3 des Artikels ergänzt: «Die Antragsvoraussetzungen für die Lizenz müssen während seiner gesamten Karriere stets erfüllt sein.»

Artikel 14 schliesslich handelt von den Konsequenzen, für den Fall, dass obige Regeln gebrochen werden. Und die Fifa wird dabei sehr konkret: «Ein Lizenzverlust tritt ein, wenn (. . .) der Spielervermittler die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (Art. 6).» Das bedeutet nichts anderes als dies: Wird der Spielervermittler von einem Gericht verurteilt, wird ihm die Fifa die Lizenz entziehen.

Beim Schweizerischen Fussballverband wurde gestern aus den Medien entnommen, was sich im GC-Campus zutrug. Generalsekretär Peter Gilliéron erklärte, der SFV werde erst aktiv, wenn der Vorfall offiziell gemeldet werde. «Dann wird die Kontroll- und Strafkommission über allfällige Sanktionen befinden», sagt Gilliéron. Die Bandbreite der möglichen Bestrafungen reicht von Verweis bis Lizenzentzug.

GC überlegt sich weitere Schritte

Ungemach droht dem Berater auch von GC, auf dessen Trainingsgelände es zum Vorfall gekommen war. Gemäss Medienchef Eugen Desiderato missbilligt der Klub das Geschehene aufs Schärfste. «Weitere Schritte werden derzeit abgeklärt.» GC-Vizepräsident Erich Vogel, der Augenzeuge des Vorfalls war, spricht von einer «Abrechnung, wie ich sie in 45 Jahren nie erlebt habe. Es gibt aber offenbar immer wieder Neues.» Dass sich der Verein nun vom Agenten distanziert, davon geht Vogel nicht aus. «Bei uns existiert keine schwarze Liste mit Spielervermittlern, wir machen grundsätzlich mit fast allen Geschäfte», sagt er, «wer aber ganz hohe moralische und ethische Grundsätze hat, kann nicht mit mehr als fünf Prozent der Agenten verkehren.»

Andere Vereine sehen das differenzierter. Der FC Zürich zum Beispiel unterhält mit dem betreffenden Spielervermittler seit Jahren keine Geschäftsbeziehungen mehr. «Zwischen Berater und Klub braucht es eine Vertrauensbasis», sagt Sportchef Fredy Bickel. Noch weiter geht Aaraus Sportchef Fritz Hächler: «Es ist höchste Zeit, dass etwas unternommen wird.» Und will selbst handeln: «Wenn das wirklich stimmt, überlegen wir uns, ihn mit einem Stadionverbot zu belegen.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 06.02.2009, 09:31 Uhr

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