Harte Sanktionen im Schweizer Wettskandal

Aktualisiert am 21.05.2010

Sieben Profi- und zwei Amateurfussballer wurden von der Kontroll- und Strafkommission (KSK) des SFV im Zusammenhang mit dem europäischen Wettskandal mit Sperren zwischen einem und drei Jahren oder gar für unbestimmte Zeit bestraft.

Hart bestraft: Der Ex-Thuner Pape Omar Fayé wird für eine unbestimmte Zeit gesperrt.

Hart bestraft: Der Ex-Thuner Pape Omar Fayé wird für eine unbestimmte Zeit gesperrt.
Bild: Keystone

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Die Profispieler waren zum Zeitpunkt der Vergehen alle bei Schweizer Challenge-League-Vereinen angestellt. In der Zwischenzeit sind sie grösstenteils von ihren Klubs entlassen oder zumindest suspendiert worden. Pape Omar Fayé (Ex-Thun), Mario Bigoni, Marc Lütolf und Darko Damjanovic (alle früher bei Gossau) wurden auf unbestimmte Zeit, aber mindestens für drei Jahre gesperrt. Die Statuten des Schweizerischen Fussball-Verbandes (SFV) erlauben lediglich eine Maximalstrafe von 36 Monaten, schlimmere Vergehen können nur mit einer Sperre auf unbestimmte Zeit bestraft werden. Sollten diese Spieler zu einem späteren Zeitpunkt ein Begnadigungsgesuch stellen, kann die maximale Sperre nach drei Jahren neu fixiert werden.

Für 36 Monate gesperrt wird der inzwischen bei Thun entlassene Eldar Ikanovic. Je eine Zweijahres-Sperre haben Boze Gudelj (Ex- Fribourg) und David Blumer (früher Thun/jetzt Wil) abzusitzen. Für ein Jahr gesperrt wird der vom FC Vaduz entlassene Anto Franjic.

Gemäss Urs Reinhard, dem Präsidenten der KSK, war Damjanovic sowohl als Spieler als auch als Vermittler in den Skandal verwickelt. Die übrigen Fussballer haben alle einmal oder mehrfach gegen das im Wettspielreglement verankerte «Fremdprämienverbot» verstossen. Gemäss dieser Bestimmung sind das Versprechen, Anbieten, Leisten, Fordern und Entgegennehmen von Zuwendungen irgendwelcher Art zum Zwecke der Beeinflussung oder Verfälschung von Spielausgängen verboten. Sie nahmen denmach Zahlungen zu Manipulationszwecken entgegen oder trafen Vereinbarungen über solche.

Sperren treten erst nach Rekursfrist ab

Ausschliesslich als Hintermann tätig war der Amateurfussballer M.B. von Slavonija Bern, der Spieler zu Manipulationszwecken angeworben oder dies zumindest versucht hat. Aus Mangel an Beweisen wurden die Verfahren gegen Christian Leite (Gossau) und Darko Tofiloski (Schaffhausen) eingestellt.

Die Sperren treten alle erst nach Ablauf der unbenutzten Rekursfrist von acht Tagen in Kraft. Wird Rekurs gegen die Sperren eingelegt, beginnen die Suspendierungen erst nach dem endgültigen Urteil zu laufen.

Sollte ein Transfergesuch eines ausländischen Vereins für einen der obgenannten Spieler beim SFV eintreffen, würde der SFV seine Urteile an die Uefa und Fifa weiterleiten, damit die Sperren weltweiten Charakter erhielten. (fal/si)

Erstellt: 21.05.2010, 15:06 Uhr

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