Sport

Berner Obergericht gibt Sion keine Punkte zurück

Aktualisiert am 19.04.2012

Das Berner Obergericht gibt dem FC Sion die 36 abgezogenen Punkte nicht zurück. Sions Klubpräsident Christian Constantin müsste nun an das Bundesgericht gelangen, um das Urteil weiterzuziehen.

Im Streitfall mit den Fussball-Instanzen, der auf einen Vertragsbruch beim Transfer des ägyptischen Torhüter Essam El-Hadary im Jahr 2008 zurückgeht und der wegen der von der FIFA verbotenen Qualifikation von sechs Spielern im letzten Sommer neu entbrandet ist, hat Sions Präsident Christian Constantin vor verschiedensten Gerichten geklagt. Entschieden wurde immer gegen den FC Sion. Ob vor Bezirks-, Kantons- oder Bundesgericht, ob vor der Rekurskammer der Swiss Football League oder vor dem Sportschiedsgericht (CAS) in Lausanne: Constantin blitzte immer ab. Er, der aller Welt weismacht, im Recht zu sein, hat in dieser Causa in vier Jahren nicht ein einziges Mal gewonnen.

Das (vor-)letzte Gefecht verlor der FC Sion am Donnerstagnachmittag. Somit zerschlug sich die Hoffnung, der Barrage noch zu entgehen. Das Berner Obergericht wies das Begehren der Walliser um Anordnung vorsorglicher Massnahmen ab und bestätigte - wie die Instanz davor - den Abzug von 36 Punkten. Sion wird seinen Platz in der Axpo Super League in der Barrage gegen den Zweiten der Challenge League verteidigen müssen. Die zehn Punkte Rückstand auf Lausanne sind allein auf dem Rasen in den restlichen sechs Partien der Axpo Super League kaum aufzuholen.

Letztlich ist der FC Sion über seine eigenen juristischen Schritte gestolpert. Das Berner Obergericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Parteien (Sion und der SFV) sich verpflichtet hatten, die Anrufung der staatlichen Gerichtsbarkeit auszuschliessen. Sion aber wollte den Fall nicht vor den CAS ziehen, weil Constantin die Unabhängigkeit der Lausanner Sportrichter anzweifelt. Sportrechtler sehen darin einen grossen Fehler Constantins. Vor dem CAS hätte der FC Sion durchaus Chancen gehabt, zumindest einen Teil der Punkte zurückzuerhalten. Gemäss der SFV-Rechtspflegeordnung können maximal zwölf Punkte abgezogen werden.

Sion hat die Möglichkeit, den Entscheid des Obergerichts innert 30 Tagen an das Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen. Sions Chancen wären gering. Dass das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanzen umstossen würde, ist in der Tat unwahrscheinlich. Man kann vor dem Bundesgericht nur ein Recht einklagen, das einem gemäss Bundesverfassung zusteht. Es wird Sions Anwälten kaum gelingen, den Bundesrichtern zu erklären, dass der FC Sion wegen des Punktabzugs in seinen in der Verfassung verankerten Rechten beschnitten wurde.

Erstellt: 19.04.2012, 18:40 Uhr

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