Sport
Auch IOC ermittelt gegen Armstrong
Armstrong hatte vor zwölf Jahren im olympischen Zeitfahren hinter dem Russen Wjatscheslaw Jekimow und dem Deutschen Jan Ullrich den 3. Platz erreicht. Nach den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur wäre eine Aberkennung nur bis acht Jahre zurück möglich. Das IOC machte indes deutlich, dass im Fall Armstrong wegen besonderer Umstände eine längere Verjährungsfrist denkbar ist.
Erstellt: 01.11.2012, 14:24 Uhr






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