Schweiz
Entscheide im Umgang mit Hanf und Heroin
Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 11.11.2008
Die Hanfinitiative
Was will die Hanfinitiative? Erwerb und Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf sowie der Konsum sollen straffrei werden. Der Bund soll den Jugendschutz und ein Werbeverbot für Cannabis-Produkte sicherstellen und Vorschriften über Anbau und Handel mit psychoaktiven Substanzen der Cannabispflanze erlassen.
Wer sind die Befürworter der Initiative?
FDP, SP, Grüne und Grünliberale befürworten die Initiative.
Welches sind ihre Argumente?
Der Jugendschutz werde im Gesetz festgeschrieben, ebenso gelte die Straffreiheit nur für Erwachsene (ab 18 Jahren). 500'000 Cannabis-Konsumenten würden nicht mehr kriminalisiert, und dank staatlich kontrolliertem Handel kämen Konsumenten im Gassenhandel nicht mit härteren Substanzen in Kontakt. Die herrschende Rechtswillkür im Umgang mit Hanf werde beendet, und Schweizer Bauern und Staat profitierten von zusätzlichen Einnahmen.
Wer sind die Gegner der Initiative?
CVP, SVP, EDU, EVP und Liberale lehnen die Initiative ab. Ebenso die Vereinigung Eltern gegen Drogen, der Bauernverband und der Verband Schweizerischer Polizeibeamter.
Welches sind ihre Argumente?
Mit Annahme der Initiative werde ein falsches Signal gesetzt. Cannabis sei eine gefährliche Droge, die schnell zu täglichem Konsum und grossen Gesundheitsschäden führe. Eine Legalisierung von Cannabis sei nicht vereinbar mit internationalem Recht und führe darüber hinaus zu einem Drogentourismus aus den umliegenden Ländern, was ebenfalls Probleme schaffe.
Führt die Annahme des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis?
Laut Bundesrat nicht. Dazu müsste Cannabis als Substanz vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen werden. Wegen schwer kündbarer Vereinbarungen mit der Uno können einzig Vorbereitungshandlungen zum Eigenkonsum (Erwerb, Anbau, Besitz) von der Strafbarkeit ausgenommen werden.
Das Betäubungsmittelgesetz
Worum geht es bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes?
Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes soll die gesetzlichen Grundlagen für einen zeitgemässen Umgang mit Drogen und Drogenabhängigen schaffen. Die in den letzten Jahrzehnten gewonnenen Erkenntnisse und Handlungsmodelle im Umgang mit der Drogenproblematik werden gesetzlich verankert.
Welches sind die wichtigsten Neuerungen?
Die Vier-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression) wird festgeschrieben und erhält eine bundesweite gesetzliche Basis.
Die heroingestützte Behandlung von Schwerstsüchtigen wird gesetzlich verankert. Bis anhin ist die Abgabe von Heroin an Suchtkranke lediglich in einem bis Ende 2009 befristeten Bundesbeschluss geregelt.
Die medizinische Verschreibung von Cannabis wird ermöglicht. Cannabishaltige Medikamente können bei Swissmedic registriert werden.
Die Abgabe von Drogen an Jugendliche wird schärfer geahndet, Jugendschutz und Prävention allgemein werden verstärkt.
Wer sind die Befürworter?
Für die Gesetzesrevision sprechen sich CVP, FDP, SP, Grüne, CSP, EVP und Grünliberale aus. Nebst anderen befürwortet auch der Verband Schweizerischer Polizeibeamter die Vorlage.
Welches sind ihre Argumente?
Die weitgehend praktizierte Vier-Säulen-Politik habe offene Drogenszenen fast gänzlich zum Verschwinden gebracht. Methadon- oder Heroinprogramme holten die Süchtigen von der Gasse und gäben ihnen eine Tagesstruktur, die Beschaffungskriminalität sei markant zurückgegangen. Der Gesundheitszustand der Süchtigen sei besser, und rund ein Drittel der Teilnehmer im Heroinprogramm finde innert Jahresfrist eine Arbeitsstelle. Heroinabgabe und Substitutionsprogramme (Methadon) seien volkswirtschaftlich sinnvoll, die abgewendeten Folgekosten seien rund doppelt so hoch wie die Investitionen.
Wer sind die Gegner?
EDU und SVP haben das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Gegner der Vorlage sind unter anderen die Organisationen Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen, Jugend ohne Drogen und der Verein ehemaliger Drogenabhängiger.
Welches sind ihre Argumente?
Die Schweizer Drogenpolitik sei gescheitert. Das Ziel der Abstinenz werde vernachlässigt und der Weg zur Heilung durch die staatliche Abgabe von Drogen verbaut. Die Formulierung des Gesetzestextes regle nicht, welche Substanzen abgegeben werden dürfen. Nebst Heroin würden demnächst auch Kokain und LSD abgegeben. Die gesetzlichen Beschränkungen zum Zugang von Rauschmitteln fielen weg, der Staat werde zum Selbstbedienungsladen für Drogensüchtige.
Gibt der Staat bei einer Annahme der Vorlage mehr Heroin oder andere Substanzen wie beispielsweise Kokain an Süchtige ab?
Nein. Der Bundesrat übernimmt die heutigen Bedingungen zur Heroinabgabe. Demnach kommen weiterhin nur Süchtige mit Mindestalter 18, zwei erfolglosen Therapien und einer schweren Heroinabhängigkeit von mindestens zwei Jahren Dauer ins Heroinprogramm. Die Abgabe weiterer Substanzen wie etwa Kokain wäre bereits heute möglich, ist aber medizinisch nicht empfohlen und wird in keinem Kanton praktiziert. Derzeit sind rund 1300 Personen im Heroinprogramm, die Zahl ist seit 2002 stabil.
Wie hat sich die Zahl der Drogentoten seit Einführung der Vier-Säulen-Politik entwickelt?
Die Zahl ist von 419 (1992) auf 152 (2007) zurückgegangen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 11.11.2008, 11:21 Uhr
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