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Schweiz

Bundesrichter kämpft gegen «Schleudertrauma-Kultur»

Weil Schweizer Richter Schleudertrauma-Patienten regelmässig Invalidität attestieren, ist ein Therapeuten- und Juristenmarkt mit Milliardenumsatz entstanden. Jetzt entwirft Bundesrichter Ulrich Meyer eine härtere Praxis.

Die Diagnose Schleudertrauma fällt in der Schweiz sehr oft: 25'000-mal jährlich.

Die Diagnose Schleudertrauma fällt in der Schweiz sehr oft: 25'000-mal jährlich.
Bild: Keystone

Die Schweiz ist ein Schleudertrauma-Paradies. Gemäss einer Studie der schweizerischen Unfallversicherungen wird diese Diagnose jährlich rund 25'000-mal gestellt. Es ist die häufigste Verletzung, die Versicherern gemeldet wird. Eine europäische Vergleichsuntersuchung von leichten Verletzungen bei Heckkollisionen hat gezeigt, dass in der Schweiz rund jeder dritten körperverletzten Person attestiert wird, nach einer Stosseinwirkung von hinten sei auch die Halswirbelsäule betroffen. Rund zehn Prozent der Schleudertraumata werden zu chronischen Fällen.

Und vor allem: In keinem anderen Land zahlt das Versicherungssystem bei der Diagnose eines leichten Schleudertraumas so hohe Entschädigungen wie in der Schweiz: Im Schnitt 35'000 Euro pro Fall – das ist 23-mal so viel wie in Finnland, obschon die Halswirbelsäulen der Schweizer kaum empfindlicher sind als diejenigen der Finnen. Selbst die zweitklassierten Holländer kostet ein Schleudertraumafall nur halb so viel wie die Schweizer.

Von Richtern lanciert

Das zeigt: Schweizerische Schleudertraumata sind weniger eine Folge des Unfallgeschehens, sondern eher eine Reaktion der Geschädigten auf das grosszügig ausgestattete Entschädigungs- und Versicherungssystem.

Lanciert wurde die Karriere des Schleudertraumas 1991 mit einem Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts. Die Richter bejahten den Zusammenhang selbst zwischen einer leichten, normalerweise innert Tagen oder Wochen heilenden Verstauchung der Halswirbelsäule und einem später auftretenden «bunten Beschwerdebild» mit Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Depressionen bis hin zu Wesensveränderungen und allfälliger anschliessender Arbeitsunfähigkeit.

Medizinisch sind diese Zusammenhänge bei leichten Fällen bis heute nicht nachgewiesen. Doch die Justiz stellt sie seit 1991 immer wieder her, und das bedeutet – salopp gesagt: Mit einer Schleudertrauma-Diagnose im Sack kann man sich in der Schweiz bis heute auf Jahre hinaus hohe Versicherungsleistungen bis hin zur lebenslangen IV-Rente erstreiten.

Milliarden-Markt

Laut dem renommierten Berner Anwalt Rolf P.Steinegger, der in Schleudertraumafällen vor Gericht oft Versicherungen vertritt, aber auch aus persönlicher Überzeugung seit Jahren gegen die Schleudertraumakultur kämpft, geht es in solchen Fällen regelmässig um Streitwerte von mehreren Millionen Franken.

Auf über eine Milliarde Franken pro Jahr belaufen sich nach Expertenschätzungen die Folgekosten der juristischen Schleudertrauma-Förderung. Ungefähr so hoch ist auch der Umsatz des Dienstleistungsapparats, der sich zur Betreuung der Schleudertrauma-Patienten gebildet hat – bestehend aus Spezialanwälten, Ärzten, Therapeuten, Reha-Kliniken und Gutachtern.

Doch jetzt gerät dieser lukrative Markt ins Wanken.

Denn in den letzten Jahren hat das Bundesgericht seine Haltung verschärft. Beispielsweise müssen Schleudertrauma-Geschädigte heute schon innert sechs Monaten ein fachärztliches Gutachten vorlegen. Das hat unter anderem bereits dazu geführt, dass die Zahlungen der Unfallversicherer an Schleudertrauma-Geschädigte spürbar zurückging.

Klare Worte aus Luzern

Nun aber zieht Ulrich Meyer, Präsident des zweiten sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes in Luzern, die Schraube weiter an. In der eben erschienen Festschrift zum 65.Geburtstag des Freiburger Rechtsprofessors Erwin Murer formuliert Meyer einen Satz, der faktisch das Ende der Schleudertraumakultur bedeutet. In Anbetracht des heutigen medizinischen Wissensstandes, schreibt Meyer, rechtfertige sich die regelmässige Bejahung des Zusammenhangs zwischen erlittenem schwachem Schleudertrauma und dem längere Zeit anhaltenden «bunten Beschwerdebild» nicht.

«Aus der Feder eines Bundesrichters», kommentiert Rolf Steinegger, «hat man solch klare Worte noch nie gehört.» Er ist überzeugt, dass Meyers unmissverständlicher Positionsbezug dem Schleudertrauma-Paradies Schweiz den Nährboden entziehen wird.

Leistungen für nur ein Jahr

Folgen die Richter Meyers Argumentation, wird die Entschädigungspflicht von Unfallversicherungen nach erlittenem Schleudertrauma auf höchstens ein Jahr beschränkt. Damit verkleinert sich allerdings auch der Milliardenmarkt empfindlich, in dem sich Therapeuten, Gutachter und Anwälte von Schleudertraumaopfern angesiedelt haben.

Diese Interessenvertreter werden sich allerdings mit Händen und Füssen gegen Bundesrichter Meyers Sicht wehren, sieht Steinegger voraus. Der Schleudertraumaverband etwa beklagt sich schon heute über die «hohen medizinischen und juristischen Hürden», die das Bundesgericht aufgestellt habe. (Berner Zeitung)

Erstellt: 06.07.2010, 12:49 Uhr

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53 Kommentare

Heinz Waegeli

21.10.2011, 02:00 Uhr
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Stimmt nicht ganz auch bei nachweislichen Schädigungen wird die Versicherung von Gerichte und Behörden noch in Schutz genommen. Bei mir wurde per Zufall Nervenvernarbungen festgestellt die laut Ärzte nur vom Unfall stammen, denoch gab das Gericht einem 90 minütigen Medas Gutachten ohne genaue abklärung mehr Gewicht und beschloss kurzerhand den Arzt der dies Unter Bildgebung bewiesen hat als befangen. Wo bitte ist da noch von Gerechtigkeit die Sprache! 2 Unfälle zerstörten mir 2 Familien unverschuldet und mein Sohn der im Auto sass spricht Heute mit fast 5 noch kein Wort, meine damalige Frau beim 1 Unfall hatte 3 Hirnschläge die das Gedächtnis zerstörtrn und sie mich Schlussendlich nicht mehr erkannte wegen falscher Diagnose ist sie Heute schwerst Behindert und auch da wurde keiner zur Rechenschaft gezogen. Alles wird unternommen um Versicherungen zu deken, schweinerei in einem Sozialstaat. Antworten


Nicole Suter-Murard

25.11.2010, 09:27 Uhr
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@Stephan Brun: DANKE ! Antworten


Sylvia Schreier

31.08.2010, 23:48 Uhr
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@ John Hayek: die Unfallversicherung zahlt aber nicht nur bei Schleudertrauma, sondern für Personen, die wegen den Folgen tatsächlich nachvollziehbarer organischer VerletzungenGe (z.B. komplizierte Knochenbrüche usw.) eingeschränkt sind. Diese machen den grössten Teil der Rentner in der Unfallversicherung aus. Sie sehen, die Höhe der Prämien ist also durchaus gerechtfertigt. Antworten


John Hayek

13.07.2010, 00:09 Uhr
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Die Entschädigungspflicht von Unfallversicherungen nach Schleudertrauma soll laut Bundesrichter Meyer auf HÖCHSTENS 1 JAHR beschränkt werden ! Die Unfallprämien sollten aber neu berechnet werden. Wenn die Leistung auf 1 Jahr begrenzt werden sollte , verglichen mit der jetzigen lebenslangen Leistung, dann müssten die Prämien um ca das 50ig-fache gesenkt werden ! Antworten


Nicole Suter-Murard

11.07.2010, 17:12 Uhr
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Wolfgang Sidler@: Zugestanden, lieber Herr Sidler, meine letzte Bemerkung zum Thema ist tatsächlich schwer verständlich - danke für die Nachsicht. Zur Klarstellung verweise ich gerne auf die Website des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV ) das Resultat der international geführten RAND-Studie herunterzuladen und durchzulesen. Antworten


Wolfgang Sidler

07.07.2010, 23:58 Uhr
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LIebe @Nicole Sutter-Murard. Dann machen also nicht die Versicherungen sondern unsere Ärzte alles falsch, wenn es den Finnen gelingt, mit so wenig finanziellem Aufwand in den Arbeitsprozess zurückzukommen. Oder setzt eben doch der Schleudertrauma-Verband in der Schweiz falsche Anreize? Antworten


Nicole Suter-Murard

07.07.2010, 21:10 Uhr
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Hans Christian Müller@: DANKE Herr Müller! Genau das ist das Problem, das die Behörden, Ämter und Versicherungen nicht in Betracht ziehen wollen. Zu erwähnen ist auch, dass, gestützt auf Ihre Bemerkung, bei weitem nicht jeder Geschädigte zum Ziel hat IV Bezüger zu werden. Über diesen Fakt wird nicht einmal gemutmasst. Die geplanten IV-Massnahmen sind eine Verhöhnung mehr der Betroffenen.Skrupellos Antworten


Nicole Suter-Murard

07.07.2010, 18:45 Uhr
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Ben Müller@:Gehässigkeiten, weil diagnostizierte "Schleudertrauma" Aufwand bedeutet+aus Bedenken zum damit verbundenen, langj. Prozedere, das für Ärzte nicht attraktiv sein kann. Umso weniger, als ihre med. Befunde mit einem Schlag zunichte gemacht werden.Durch v. Versicherungen angestellten Gutachtern, die ihre Arztkollegen durch rechtsgültige Gutachten unfähig stempeln-Geschädigte kriminalisien. Antworten


Nicole Suter-Murard

07.07.2010, 18:24 Uhr
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Wolfgang Sidler@:Nein, der Unterschied ist, dass in Finland die sozialen Institutionen, inkl. die medizinische Versorgung Teil des Regierungspaketes ist. Unfallopfer müssen nicht erst Jahrelang kämpfen,den Beweis erbringen, dass sie beschädigt sind. Sie werden ab Unfalltag medizinischt bestens begleitet und schnellstmöglich, je nach Härtefall, wieder in den Alltag eingegliedert. S. SVV RAND-Studie Antworten


Hans Christian Müller

07.07.2010, 17:58 Uhr
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Um kein Missverständnis zu schaffen: die Betroffenen leiden tatsächlich. Sie leiden aber in der Regel nicht konstant, sondern in Attacken. Die Crux besteht darin, dass unsere normierte Arbeitswelt mit diesem Umstand nicht umgehen kann. Geldentschädigungen lassen jedoch die Opfer ihr Leiden nicht vergessen, sondern nehmen diesen einen beträchtlichen Teil ihres Selbstwertgefühls. Antworten


Ben Müller

07.07.2010, 17:14 Uhr
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Weshalb bloss ist diese Diskussion so gehässig? Weshalb darf man nicht Fälle in Frage stellen wo Betrugsverdacht besteht? Befürchten hier einige dass ihnen etwas weggenommen wird das sie unrechtmässig erhalten? Diese Kommentare machen mich um einiges mehr als der eigentliche Bericht stutzig.. Antworten


Hans Christian Müller

07.07.2010, 16:05 Uhr
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Als Praktiker in den letzten 40 Jahre muss ich festhalten, dass es bei weitem nicht nur die Begehrlichkeit der Betroffenen, sondern wirkungsvoller diejenige von Rechtsanwälten u. z..T. auch Ärzten war, die das Geschäft zum Blühen brachten. Dieselben, die sich heute mit Kursen f. Case-Management eine goldene Nase verdienen. Das weisse Kalbfleisch haben ja auch nicht die Kunden erfunden. Antworten


Wolfgang Sidler

07.07.2010, 15:13 Uhr
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Da wir alle mit unseren Beiträgen mitzahlen, was machen wohl die Finnen besser? Oder fehlt ihnen ganz einfach ein Schleudertrauma-Verband, der allen Geschädigten erklärt, wie man zu einer Entschädigung kommt? Antworten


Nicole Suter-Murard

07.07.2010, 13:10 Uhr
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Richter Meyer vergisst wohl zu erwähnen, dass das Bundegericht ein Urteil zur Qualtitätspflicht von Versicherungsgutachtern erliess (8C_480/2009), das die Versicherungen an Ihre Pflichterfüllung erinnert. So erwähnt Richter Meyer wohl nur ungern wieviel Versicherungsgeld in die Abwehr von "teuren" Schadenfällen (von der Suva genannten "Grosskunden") fliesst. Die Versicherungsnehmer bedanken sich. Antworten


cristiano safado

07.07.2010, 11:57 Uhr
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Paul Rohner: Die verwaltungsrechtliche Gesundschreibung führt bekanntlich zu Fürsorgefällen für die der Steuerzahler und nicht mehr die Sozialkassen aufkommen müssen. Habt Ihr Abbauer der Sozialkassen das noch nicht gemerkt? Und vergesst, dass Ihr deshalb einmal weniger Sozialbeiträge bezahlen müsst. Der Staat hat schon immer einen Weg gefunden das Geld für sich abzuzweigen ( Wehr = Bundessteuer) Antworten


Nicole Suter-Murard

07.07.2010, 11:53 Uhr
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Paul Rohner@: ich versichere Ihnen, dass ich keinen Rappen von vertraglich leistungspflichteten Versicherungen "verdiene". Dieses Verb nur schon zu denken, zeigt mit Klarheit wie das, durch die publizierten Berichte, die Stigmatisierung von rein wirtschaftlich gesteuerten Zahlen erzeugte "Schleudertrauma" von CH-Bürgern wahrgenommen wird. Sich ein Trauma einheimsen? "Profiteure" - sind nur wenige! Antworten


Nicole Suter-Murard

07.07.2010, 10:09 Uhr
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Regula Steinmann@: 14 Jahre bis Sie DEN Arzt fanden, der Ihr Leiden Ernst nahm und DIE Tharapie anordnen konnte! Wahrlich ein Jammer, dass unzählige Menschen aufgrund der medizinisch-wissenschaftlichen Grenzen bis ein Leben lang Leiden müssen. Weitaus bedenklicher ist jedoch der Fakt, dass genau diese Grenzen der Gesetzgebung Hand bietet Betroffene sozial auszugrenzen - seit 1909 mit Otto Nägeli! Antworten


Karl Baumann

07.07.2010, 09:40 Uhr
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Richter Meyer's Arroganz ist kaum zu überbieten. Wegen einiger IV-Betrügern werden gleich alle Opfer pauschal verurteilt. So geht es nicht! Dafür werden ja Steuerbetrüger und Managerabzocker in der Schweiz mit Samthandschuhen angefasst. Herr Meyer sollte sich lieber um diesen Misstand kümmern. Da wäre genug Schwarzgeld vorhanden um die Sozialwerke nachhaltig zu finanzieren. Antworten


cristiano safado

07.07.2010, 09:28 Uhr
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Unser höchstes Sozialversicherungsgericht ist längst der verlängerte Arm der Versicherungswirtschaft. Für einen Versicherten ist es praktisch nicht mehr möglich in Luzern recht zu bekommen. Damit diese Negativentscheide nicht so auffallen, wurde z.B. bei der IV gar die unentgeltliche Rechtspflege abgeschafft. Das gibt weniger Kläger. Doch abgeschafft gehören diese Lobisten in den Richterstühlen. Antworten


Paul Rohner

07.07.2010, 09:25 Uhr
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@Nicole Suter-Murard,eine Frage soll erlaubt sein,welcher Art sind Ihre Erfahrungen,dass Sie sich gleich drei Mal vernehmen lassen.Sie verdienen doch nicht etwa viel Geld mit der Sache.Es ist sicher schlimm,durch einen Unfall sich ein Schleudertrauma einzuhandeln.Was soll aber falsch daran sein,wenn man die wirklich Geschädigten von den Proviteuren trennt.Gut dass man da endlich besser hinschaut. Antworten


Regula Steinmann

07.07.2010, 09:06 Uhr
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DAS ARGUMENT Schmerz wird im Körper auch über einen Stoff, genannt "Substanz P", verursacht. Ein schlauer Wissenschaftler kam auf die Idee, diese Substanz P aufzubereiten, und gesunden Menschen einzuspritzen. Das interessante dabei war, dass die (gesunden) Probanden darauf mit Angst, Panik und Depressionen reagierten. Quelle: "Nature" Antworten


Regula Steinmann

07.07.2010, 07:47 Uhr
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Nicht dem ärgsten Feind wünsche ich ein Schleudertrauma! Nie als Schleudertraumaopfer diagnostiziert, sondern als "gesund" eingestuft, musste ich 14 Jahre lang mit einer Halstorsion und den damit verbundenen Schmerzen herumlaufen. Jetzt erst, nach dem Geraderücken meines Halses (5.Arzt!), kommt das eigentliche Schleudertrauma zum Tragen. Und damit verbundene Schäden meiner Wirbelsäule. XY Antworten


Nicole Suter-Murard

07.07.2010, 00:52 Uhr
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Karl Baum@ : Sie sprechen von Frau Caroline Bono - und stützen sich auf die Anfängen des Fall Bonos in der Presse. Inzwischen ist einiges aufgedeckt worden und Frau Bono ist ein Opfer mehr von Versicherungsanwälten und dazu von betrügerischem Handeln. Gerne rate ich Ihnen sich Wissen anzueignen, bevor Sie eine fundierte Meinung vertreten können. Googlen Sie Caroline Bono - Gute Bereicherung. Antworten


Nicole Suter-Murard

07.07.2010, 00:03 Uhr
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Markus Schneider@ : Wo wollen Sie denn was wem wo "absägen" - und aufgrund welcher Argumente? Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass die Schweiz mit diesen restriktiven Massnahmen Geld sparen wird? Nun, sollten sich diese Gerichtspraktiken tatsächlich durchsetzen, sind Sie sicher bestens beraten, wenn Sie nicht zum Unfallverursacher werden - Sie könnten zivilstrafrechtlich zur Kasse gebeten werden! Antworten


Nicole Suter-Murard

06.07.2010, 23:54 Uhr
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Meier Kusi@ : Ach, Menschen wie Sie haben nun wirklich keine Ahnung wovon Sie schreiben und gefährden nachhaltig die Grundrechte der Schweizer Bürger. Menschen wie Sie zwingen Betroffene an den Europäischen Gerichtshof um dort ihre Menschenrechte einzufordern. Immer öfter. Unfundierte Meinungen wie die Ihre bringen Betroffene an den absoluten Rand ihrer Esistenz. Aber die machen keine Schlagzeilen Antworten


Kusi Meier

06.07.2010, 23:39 Uhr
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@ Peter Vogler: Es geht hier um Fälle mit minimalen Delta-V, die schlicht und einfach nicht nachvollziehbar sind. Ich hatte bisher zwei Verkehrsunfälle. Eine seitliche Kollision mit Totalschaden an beiden Fahrzeugen und eine Auffahrkollision, als mir ein Geländefahrzeug in meinen Smart knallte. Ein paar mal zum Physiotherapeuten und gut war. Und ich bin beileibe kein Arnold Schwarzenegger... Antworten


Peter Pfrunder

06.07.2010, 23:37 Uhr
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Ich kenne immerhin zwei Fälle in meiner Bekanntschaft, die zwar einen Unfalll mit best. Schleudertraumaproblemen hatten, die aber durchaus fähig wären, bestimmte Arbeiten zu bewältigen, was sie privat auch nicht bestreiten und trotzdem beziehen sie aus Bequemlichkeitsgründen die IV ! Ich muss daher annehmen, dass es hier viele Missbräuche gibt. Leider haben wir keine wissenschaftliche Analysen! Antworten


Nicole Suter-Murard

06.07.2010, 22:55 Uhr
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Jürg Steiner@ : Haben Sie eine Ahnung woher diese vorgeschobenen, nichts aussagenden Zahlen kommen - und aufgrund welcher Kriterien diese Behauptungen seitens Ignoranz geprägten Juristen stammen? Ich vermisse DIE Zahlen sehen, die aufgrund von "gekauften" Gutachten zugunsten der Haftpfichtverisicherungen, Krankenkassen, Taggeldversicherungen UND SUVA zu massiven Ersparnissen letzterer führen! Antworten


Beatrice Schärer

06.07.2010, 22:03 Uhr
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IV beziehen ist verpönt. Bezieht man keine IV und geht arbeiten (war nur kurze Zeit 50% krankgeschrieben), dann ist man mehrfach der Verlierer. Immer wieder Schmerzen und weil man alle Kraft für die Arbeit braucht entsteht ein jahrelanges Lebenschaos. Die Versicherung will dann erst recht nicht bezahlen, da man ja zur Arbeit geht und somit als gesund gilt. Ehrliche sind leider die Verlierer! Antworten


Meier Rosa

06.07.2010, 21:54 Uhr
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Die wirklich schweren Fälle, sind diejenigen, wo das Hirn so starken Fliehkräften ausgesetzt ist, dass einzelne Neurone reissen. Dies gibt dann die hartnäckigen neurologischen Defizite und nicht unbedingt die Wirbelsäule. 30 000 Euro tönt nach viel, ist aber relativ, bei jahrelanger Berufsunfähigkeit. Heute wird im Job 120 Prozent gefordert. Reduzierte, langsame Arbeitnehmer will doch keiner.... Antworten


Alex Kramer

06.07.2010, 20:30 Uhr
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Als Betroffener einer aufgefahrenen Fahrschülerin kann ich allen Leuten ohne HW-Syndrom nur soviel auf den Weg geben: jeder Tag ist anders, das einzig Stabile ist die Instabilität. Die Lebensqualität ist massiv eingeschränkt und die Freizeitbetätigung tabu. Es gibt Patienten, welche die Situation ausnutzen, z.T. wird man von Unfall-Versicherern schon fast dazu aufgefordert: geniessen Sie die Zeit! Antworten


Martin Kühne

06.07.2010, 20:14 Uhr
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Es wird Zeit, dass in solchen Dingen die Schraube angezogen wird. Nach dem kleinsten Auffahrunfall behauptet heute jeder ein Schleudertrauma zu haben. Und damit bezieht er jahrelang Versicherungsleistungen. Unsere Versicherungen SUVA / IV sind viel zu grosszügig. Und das haben viele gemerkt und nutzen das natürlich aus. Antworten


Elmar Dörig

06.07.2010, 17:57 Uhr
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EIn Bundesrichter wird zum Lakai der Unfall- und Haftpflichtversicherer. Der Zusammenhang zwischen Schleudertrauma und den sog. "bunten" Spätfolgen ist medizinisch durchaus erwiesen, man müsste eben diese Literatur auch in ein Urteil einfliessen lassen. Es wird nun jeder Schleudertraumaverdacht sofort ins MRI und zum Neurologen überwiesen werden müssen zwecks versicherungstechn. Befundsicherung. Antworten


kessler peter

06.07.2010, 17:25 Uhr
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Es ist erstaunlich wenn Juristen etwas besser wissen wollen als Mediziner, noch erstaunlicher ist, wenn ein Richter in der Presse bekanntgibt wie er entscheiden wird, womit er seine Vorbefassung kundtut, am erstaunlichsten ist aber, dass der Mann von der SP aufgestellt wurde, die ein Glaubwürdigkeitsproblem hat. Sie sollte ihn darum nicht mehr aufstellen - den Versicherungsmann vom Bundesgericht. Antworten


Stephan Brun

06.07.2010, 16:50 Uhr
Melden

An all die (offensichtlich nicht betroffenen) Besserwisser: Seid einfach dankbar dafür, dass es Euch nicht getroffen hat und geniesst das Leben ... Antworten


Paul Meier

06.07.2010, 16:24 Uhr
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Ramon Grab: Da wissen Sie eben zu wenig. Die hochverschuldete IV wird zhu einem guten Teil von Steuern finanziert. Antworten


Paul Meier

06.07.2010, 16:16 Uhr
Melden

@Vogler Peter 25'000 mal im Jahr ein Offroader auf einen Kleinwagen.... etwas utopisch nicht war? Es ist ja nicht die Rede davon, dass es keine ST gibt! Jeder Autofahrer hat zudem regelmässig Pausen einzulegen, sich zu lockern und zu entspannen. Das kann man nicht zu Lasten späterer Leistungen von Sozialversicherern nach einem möglichen Unfall einfach NICHT machen. Antworten


Paul Meier

06.07.2010, 16:12 Uhr
Melden

Es ist ein Geschäft vieler Anwälten, bei Bagatellunfällen Maximalleistungen zu erstreiten. Kein Mittel scheuen diese. Fakt: in Ländern ohne Sozialversicherungsleistungen gibt es einen Bruchteil von ST-Patienten, unabhängig gefahrener kmh... Fakt: an der Herbstmesse (Skooter) wirken grössere Kräfte auf die WS ein als bei manchem Unfall!! Der Markt muss zerschlagen werden! Bravo BR Meyer. Antworten


peter meier

06.07.2010, 16:08 Uhr
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ich lese hier nur Kommentare von anscheinenden Aussenstehenden, es wäre vielleicht gut, mal einen Kommentar von einem Betroffenen zu lesen.....schade, dass immer die schreien welche es nicht betrifft..... Antworten


Ramon Grab

06.07.2010, 15:51 Uhr
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@ Peter Meier: ich wusste ja gar nicht, dass man für Versicherungsgesellschaften Steuern bezahlen muss, da wurden Sie aber hereingelegt ;-) Ein Jurist setzt sich über die Mediziner hinweg, ist das der richtge Weg? Sozialversicherungen sind vorwiegend einem Rechtsstaat entsprechend, natürlich gibt es immer einige wenige, die das System austricksen, aber ich hoffe, Ihnen passiert nie ein Unfall! Antworten


Vogler Peter

06.07.2010, 15:16 Uhr
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Ich bin zwar nicht davon betroffen.Nur,wenn das so harmlos wie es Herr Murer und Herr Meyer behaupten,sollen sie doch den Mut haben,in einem Selbstversuch zu beweisen,dass sie recht haben.Sie sollen mehrere Stunden konzentriert in einem Kleinwagen sitzen,und dann soll ihnen ohne Vorwahrnung ein sog.Offroader mit der angeblich harmlosen Geschwindikeit hinten auffahren. Antworten


Peter Fürst

06.07.2010, 14:59 Uhr
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Das wahre "Schleudertrauma" mit hohen Kosten verursachen nicht in erster Linie die Simulation. Sondern in erter Linie die vielen überflüssigen Juristen mit ihrer Prozesswut. Das ist der lukrativste Milliardenmarkt. Antworten


Markus Schneider

06.07.2010, 14:29 Uhr
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Wichtig ist hier vor allem auch, die bereits bestehenden Renten infolge angeblichen "Schleudertraumas" abzusägen. Hier darf keinesfalls Besitzstand gelten. Antworten


Stefan Meier

06.07.2010, 14:25 Uhr
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Vielleicht auch ein Grund mehr für die Blackbox. So kann man genau sagen, ob einer mit 6 oder 60 in den andern geprallt ist. Wäre noch interessant zu wissen, an welche Zuwanderergruppe am meisten Schleudertrauma attestiert bekommen. Die Wahrheit auszusprechen darf man nicht mehr hier; allerdings bin ich sicher, dass die Versicherungen selber schon Statistiken haben, die politisch inkorrekt sind. Antworten


Martin Meyer

06.07.2010, 14:22 Uhr
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Als Jurist und Mediziner kann ich immer nur wieder lachen, mit welcher Arroganz sich Juristen zu einem Thema äussern können, das ihre eigenen Kompetenzen bei weitem überschreitet. Es handelt sich hier lediglich um eine Festschrift, einer Pauschalaussage ohne Einzelfallcharakter und ohne med. Gutachten als Grundlage. Übrigens liesse sich ein Schleudertrauma via MRI nachweisen... Antworten


Kurt Aegeri

06.07.2010, 14:13 Uhr
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Gemäss Fachleuten lässt sich ein Schleudertraume ein bis maximal zwei Tage nach dem Trauma auf einem MRI erkennen. Allerdings nicht gleich unmittelbar nach dem Vorfall. Also: daran denken, dass der Hausarzt eine Überweisung veranlasst! Antworten


Esther Graf

06.07.2010, 14:12 Uhr
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Die Symptome lassen sich nicht wegdiskutieren! Gewisse Leute leiden tatsächlich darunter und fallen dann einfach zwischen Stuhl und Bank! Es geht ihnen zwar schlecht, sie bekommen aber nichts mehr, weil sie es nicht beweisen können. So geht es mir mit meinem CFS. Seit Jahren nur noch zu 50% arbeitsfähig, lebe ich derzeit weit unter dem Existenzminimum, weil sich das für die IV nicht beweisen lässt Antworten


Marcel Ursprung

06.07.2010, 14:12 Uhr
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@Ramon Grab Glauben sie wirklich, dass im Jahr 25'000 Menschen mit 60Km/h gerammt werden? Träumen sie weiter in ihrer rosaroten Welt in der alle Menschen lieb,nett und ehrlich sind. Lassen sie ihren Unmut nicht an Herr Meyer aus sondern an den "Missbrauchern" des Systems. Ihnen ist zu verdanken, dass es in Zukunft auch ein paar echte Fälle nicht mehr so leicht haben. Antworten


Benita Cantieni

06.07.2010, 14:04 Uhr
Melden

Wer Schleudertrauma hat, weiss: Die Beschwerden sind echt. In Englisch "Peitschenhieb-Verletzung", und genau das ist es. Die gesamte Wirbelsäule wird aus ihrer Mitte gepeitscht. Heilung ist möglich, wenn das ganze Knochenskelett wieder ausgerichtet und eingemittet wird. Die von mir entwickelte Methode kann das. Und wird ignoriert, von Kassen, von Ärzten. Viele Betroffene zahlen die Therapie selbst Antworten


Peter Meier

06.07.2010, 14:03 Uhr
Melden

Gut so. Diese Simulantengesellschaft nervt. Ist ja bald wie im Fussball. Leicht an der Schulter gestossen und fallen um wie vom Blitz getroffen und wollen dann für 50 Jahre IV beziehen. Herr Grab, dann holen Sie sich das Geld doch bei dem, der sie mit 60 getroffen hat und nicht beim Steuerzahler. Der kann nichts dafür. Sonst verlange ich bald für die Blasen, die ich in der RS hatte vor 15jahren IV Antworten


Meier Kusi

06.07.2010, 13:28 Uhr
Melden

Diese irrsinnigen Entscheide unserer Justiz haben Milliarden gekostet. Da konnte man nach dem kleinsten Schubser Millionen an Sozialversicherungs- und Haftpflichtleistungen abkassieren wenn man den richtigen Anwalt hatte (ein Gruss nach Zug). Das hat sich auch im Ausland herum gesprochen und so wurden viele Menschen in südöstlichen Europa sehr, sehr reich. Und das ohne Beschwerden.... Antworten


Ramon Grab

06.07.2010, 13:26 Uhr
Melden

Ach, Herr Meyer, hoffentlich werden Sie nie im Stillstand von einem Auto von hinten mit 60km/h gerammt. Natürlich würde Ihnen das bestimmt nichts ausmachen, da Sie ein ganzer Kerl sind und nicht so ein Weichei wie alle andern. Erhalten Sie für Ihre Unerschütterlichkeit wenigstens einen Rabatt von Ihrer Versicherung? Antworten


Karl Baum

06.07.2010, 13:15 Uhr
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Witzig wie sich der Kreis schliesst: Vor Monaten war im TA eine gross aufgemachte dreiteilige Kampagne über eine zürcher Juristin zu lesen, welche partout invalid sein wollte nach minimalem Blechschaden an ihrem Auto, welches auf wundersame Art und Weise nicht mehr zur Beweissicherung ausfindig gemacht werden konnte. Antworten



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