Schweiz

Zweitwohnungs-Verordnung ab 2013 gültig – 570 Orte betroffen

Aktualisiert am 22.08.2012 106 Kommentare

Der Entscheid des Bundesrates verärgert die Initianten: Baugesuche für Zweitwohnungen können noch bis Ende 2012 bewilligt werden. Auch bei «warmen Betten» drückt er ein Auge zu. Es ist mit einer Flut von Beschwerden zu rechnen.

Rechnet mit vielen Gerichtsfällen: Bundesrätin Doris Leuthard.

Rechnet mit vielen Gerichtsfällen: Bundesrätin Doris Leuthard.
Bild: Keystone

  • Die Liste  

    Hier sind alle 570 Gemeinden aufgelistet, die von der Verordnung betroffen sind, also einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben (ab Seite 5): Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012.

  •  

    Zusammenfassung

    Viele Tourismusgemeinden werden ab 1. Januar 2013 keine Ferienwohnungen mehr bewilligen können. Auf diesen Termin hin hat der Bundesrat die Verordnung zur vorläufigen Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative in Kraft gesetzt. Diese lässt viel Raum für Ausnahmen. Die bedeutendste davon ist wohl, dass die Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen weiterhin zulässig ist. Wer in Gstaad oder St. Moritz wohnt, kann seine Liegenschaft als Ferienwohnung verkaufen. Die Initianten sehen darin eine Verletzung des Volkswillens, der Bundesrat verweist auf die Verfassung: Für Eingriffe in die Eigentumsgarantie genüge eine Verordnung nicht, dafür brauche es eine gesetzliche Grundlage, schreibt er in einer Mitteilung.

    Warme Betten möglich

    Trotzdem knüpft er die Umnutzung in der Verordnung an verschiedene Bedingungen. Ausdrücklich verboten ist es etwa, eine Wohnung als Feriendomizil zu verkaufen und dann den fehlenden Wohnraum durch einen Neubau zu ersetzen. Zulässig ist die Umnutzung dann, wenn sie mit einem Wegzug oder einem Erbgang zusammenhängt oder im Interesse des Ortsbildschutzes geboten ist.

    Auch bei «warmen Betten» drückt der Bundesrat ein Auge zu: Der Bau von Wohnungen soll zulässig sein, wenn diese ein hotelähnliches Betriebskonzept haben, nicht individuell ausgestattet sind und zur kurzzeitigen Nutzung durch Gäste zu marktüblichen Bedingungen angeboten werden. Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch Hotelimmobilien zu Zweitwohnungen umgenutzt werden: Möglich ist dies, wenn die Liegenschaft als Hotel gebaut und während 25 Jahren so betrieben worden ist. Ein Gutachten muss zeigen, dass der Hotelbetrieb nicht rentabel weitergeführt werden kann.

    Umgenutzt werden dürfen ferner Rustici und Maiensässe, wenn sie vor Annahme der Initiative bestanden. Grossprojekte, für die ein Sondernutzungsplan besteht, können erstellt werde, auch wenn bei Annahme der Initiative noch keine Baubewilligung vorlag. Die Lösungen entsprechen weitgehend dem Verordnungsentwurf, den eine von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe vorgelegt hat. Die Initianten um den Umweltschützer Franz Weber sahen ihre Anliegen darin zu wenig berücksichtigt.

    Arbeit für Gerichte

    Ebenfalls übergangen wurden sie bei der Frage der Inkraftsetzung: Entgegen ihren Forderungen gilt die Verordnung nicht ab 1. September 2012, sondern erst ab 1. Januar 2013. Damit können Baubewilligungen noch bis Ende Jahr erteilt werden.

    Unklar ist jedoch, was nach diesem Datum mit Bewilligungen geschieht, die wegen Einsprachen und Beschwerden noch nicht rechtskräftig sind. Experten schliessen nicht aus, dass solche vom Bundesgericht ab 2013 als nichtig beurteilt werden. An die Verordnung des Bundesrats sind die Gerichte dabei nicht gebunden. Sie können diese – anders als Bundesgesetze – überprüfen und darauf gestützte Bewilligungen aufheben. Dass sich das Bundesgericht mit der Sache befassen muss, steht fest. Dafür sorgen die Fondation Franz Weber und die Organisation Helvetia Nostra: Sie haben bereits mehrere Hundert Einsprachen gegen Bauprojekte erhoben, dazu kommen die Einsprachen von Privaten.

    Die Initiative war am 11. März 2012 von Volk und Ständen gutgeheissen worden. Sie begrenzt den Anteil an Zweitwohnungen in den Gemeinden auf 20 Prozent. (sda)

    Flut von Baugesuchen

    Seit Annahme der Zweitwohnungs-Initiative wurden Tourismus-Gemeinden von einer Flut von Baugesuchen überschwemmt. So verzeichnete etwa Laax in Graubünden gemässs dem Bauindex der Credit Suisse im zweiten Quartal Baugesuche für 252 – gegenüber rund 15 Gesuchen in normalen Zeiten.

  • Überischt  

    Leuthard rechnet mit vielen Gerichtsfällen

    Der Bundesrat setzt zwar die Zweitwohnungs-Initiative mit einer Verordnung vorläufig um. Bundesrätin Doris Leuthard rechnet aber damit, dass wichtige Fragen vor Gericht entschieden werden. «Die Meinungen der Juristen gehen in alle Richtungen», sagte sie vor den Bundeshausmedien. Umstritten ist insbesondere, ob zwischen der Annahme der Initiative am 11. März 2012 und der im Verfassungstext vorgesehenen Guillotine am 1. Januar 2013 überhaupt noch Baubewilligungen erteilt werden dürfen. Derzeit werden in Gemeinden, in welchen ein Baustopp droht, hunderte von Baugesuchen eingereicht.

    Es sei absehbar, dass es zu vielen Gerichtsfällen kommen werde, sagte Leuthard. «Am Schluss wird das Bundesgericht mit einem Leitentscheid strittige Fragen klären müssen.» Auf Baubewilligungen, die bis dahin rechtskräftig erteilt worden seien, habe dies aber keinen Einfluss. Andere offene Fragen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungs- Initiative versucht der Bundesrat in der Verordnung zu regeln. Dazu gehört etwa eine Definition des Begriffs der Zweitwohnung und der Umgang mit bestehenden Liegenschaften.

    Geklärt werde auch, was noch an Zweitwohnungen erstellt werden könne in Gemeinden, die schon mehr als 20 Prozent haben, sagte Leuthard. «Wir glauben, auch der unterlegenen Minderheit gerecht geworden zu sein», kommentierte sie die Lösungen des Bundesrats. Eine davon ist beispielsweise die Nutzung von Rustici und Maiensässen. Diese gälten als «landschaftsprägende Bauten», sagte Stephan Scheidegger, Vizedirektor des Bundesamts für Raumentwicklung. Deren Nutzung trage also dazu bei, die Landschaft zu erhalten, was im Sinn der Initiative sei.

    Die Inkraftsetzung der Übergangsbestimmung auf Anfang 2013 statt auf den 1. September 2012 begründete Leuthard mit dem Umstand, dass gemäss Initiativtext nach diesem Datum keine Bewilligungen mehr erteilt werden dürfen - sowie mit dem «Interesse der betroffenen Regionen». Die Verordnung gilt, bis sie Umsetzungsgesetzgebenung in Kraft tritt. Der Bundesrat will dem Parlament noch vor Ende 2013 eine Botschaft vorlegen. (sda)

  • 14.18 Uhr  

    Die Presskonferenz ist zu Ende. DerBund.ch/Newsnet tickerte live.

  • 13.52 Uhr  

    Leuthard: «Jetzt geht es an die Arbeit zur Umsetzung des Ausführungsgesetzes.» Die Bundesrätin prophezeit: Es werde zu vielen Gerichtsfällen kommen. Es sei eine Flut von Beschwerden zu erwarten. Am Ende werde wohl das Bundesgericht entscheiden müssen.

  • 13.50 Uhr  

    Die Beschränkungen für die Zukunft sind: In Gemeinden, wo der Zweitwohnungsanteil höher als 20 Prozent ist, können keine neuen Wohnungen erstellt werden. Es gibt Ausnahmen. Bedingungen dafür sind, dass neue Zweitwohnungen qualifiziert touristisch bewirtschaftet werden. Die Wohnungen dürfen also nicht individualisiert eingerichtet sein. Sie müssen professionell betrieben werden.

  • 13.47 Uhr  

    Leuthard: «Heutige Besitzer von Wohnungen können frei über ihre Wohnungen verfügen.» Es wird also keine rückwirkende Massnahmen geben. Und: «Man kann auch weiterhin bestehende Wohnungen in Zweitwohnungen umnutzen.» Es gilt also eine Besitzstandsgarantie.

  • 13.34 Uhr  

    Doris Leuthard: «Kantone und Gemeinden wissen nun, wie sie mit den Bewilligungen für neue Zweitwohnungen umgehen müssen.» 570 Gemeinden hätten in der Schweiz heute einen höheren Anteil von 20 Prozent Zweitwohnungen.

  • 13.33 Uhr  

    Die Journalisten versammeln sich. Der Beginn der PK verzögert sich. In ein paar Minuten geht es los.

  • 13.30 Uhr  

    Endlich hat sich der Bundesrat durchgerungen, wie er die Zweitwohnungsinitiative umsetzen will. Er hat eine Verordnung erlassen. Was schon mal gesagt werden kann: Der Bundesrat hat versucht, es vielen recht zu machen – nur den Initianten nicht. Doris Leuthard tritt gleich vor die Medien.

  • Live-Ticker  

    Bundesrätin Doris Leuthard informiert seit 13.30 Uhr im Bundesmedienzentrum über die Verordnung zur Zweitwohnungsinitiative, die der Bundesrat verabschiedet hat.

Erstellt: 22.08.2012, 13:28 Uhr

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106 Kommentare

martin meyer

22.08.2012, 13:43 Uhr
Melden 209 Empfehlung 2

Diese Umsetzung ist nichts wert. Löchrig bis zu Unkenntlichkeit. Frau Leuthard (CVP) hat wunderbar die Interessen der Baulobby vertreten. Als Stimmbürger komme ich mir wieder einmal von der Wirtschaft und der Politik verschaukelt vor. Antworten


werner hueppi

22.08.2012, 13:38 Uhr
Melden 187 Empfehlung 2

Es handelt sich hier um eine Kapitulation des Bundesrats vor der Lobby aus den OPEC Kantonen. Kein Respekt vor einem demokratischen Volksentscheid. Antworten



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