Schweiz

Zwei Tage könnten über Blochers Immunität entscheiden

Von Stefan Schürer. Aktualisiert am 31.03.2012 150 Kommentare

Ein Gutachten soll Klarheit schaffen, ob auf Christoph Blocher nicht doch das alte, grosszügige Immunitätsrecht anwendbar ist. Denn die Verschärfung der neuen Regelung trat erst am 5. Dezember in Kraft.

Ein komplizierter Fall: Christoph Blocher in seiner Firma Robinvest in Männedorf.

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Bild: Nicola Pitaro

Staatsanwaltschaft ermittelt

Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Strafverfahrens gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher untersucht die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich eine mögliche Amtsgeheimnisverletzung durch eine unbekannte Täterschaft. Den Auftrag dazu hat die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am 23. März erteilt.


Nun laufen Vorabklärungen, wie die Oberstaatsanwaltschaft gestern mitteilte. Am 27. März sei von Blochers Anwalt «im gleichen Kontext» eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen unbekannt eingegangen, heisst es in der Mitteilung. Diese Anzeige wurde ebenfalls an die Staatsanwaltschaft I überwiesen. (SDA)

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Für die Zürcher Staatsanwaltschaft ist klar: Die Handlungen, die Christoph Blocher im Fall Hildebrand vorgeworfen werden, sind nicht von dessen Immunität gedeckt. Deshalb glaubte sie, das Strafverfahren gegen Blocher ohne Ermächtigung der zuständigen Kommissionen beider Räte einleiten zu dürfen.

Wie die Staatsanwalt zu diesem Schluss gekommen ist, will ihre Pressestelle nicht erläutern. Gemäss verschiedenen Medienberichten geht die Staatsanwaltschaft zum einen offenbar davon aus, Blocher stehe erst seit seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember 2011 unter dem Schutz der Immunität. Zum andern scheint sie der Ansicht, es liege kein Immunitätsfall vor, weil die fraglichen Handlungen Blochers nicht «in unmittelbaren Zusammenhang» mit dessen Tätigkeit als Parlamentarier stehen, wie es das verschärfte Immunitätsrecht neu vorschreibt.

Zumindest das zweite Argument ist laut Fachleuten zweifelhaft. Denn die Verschärfung der Immunitätsregeln wurde zwar im Juni 2011 vom Parlament beschlossen. Was bisher jedoch übersehen wurde: In Kraft getreten ist die Regelung erst am 5. Dezember. Bis zu diesem Tag galt die alte, für die Mitglieder von National- und Ständerat grosszügige Immunitätsregelung, wie die Parlamentsdienste bestätigen. Das Datum ist darum von Bedeutung, weil es zwei Tage zuvor – am 3. Dezember – in Blochers Villa in Herrliberg zum Treffen Blochers mit Datendieb T. und dem Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei kam. Das Treffen endete ohne konkretes Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft erwähnt es aber als Verdachtsmoment im Hausdurchsuchungsbefehl gegen Blocher.

«Blocher wäre geschützt»

Laut der alten, bis zum 5. Dezember gültigen Regelung würde Blocher Immunität für sämtliche Handlungen zukommen, die in Zusammenhang mit seinem Amt als Nationalrat stehen. Solche Zusammenhänge hat die Bundesversammlung in der Vergangenheit oft grosszügig bejaht. Es genügte ein loser Konnex zum Parlamentsmandat.

FDP-Nationalrat Kurt Fluri sagt deshalb: «Gemäss der alten Regelung würden Blochers Handlungen wohl vom Schutz der Immunität erfasst.» Weil die alte Praxis den Schutz der Parlamentarier derart weit interpretiert habe, sei die Regelung verschärft worden. Für SP-Nationalrat Andreas Gross war es Zweck der Revision, die Privilegien der Parlamentarier zu kappen. Diese sollen gemäss Gross nur noch in ihrer eigentlichen politischen Arbeit geschützt werden. Deshalb verlangt das Gesetz neu einen «unmittelbaren Zusammenhang» zwischen Handlung und Amt.

Guter Rat ist teuer

Nun hat die Immunitätskommission des Nationalrats über der Frage zu entscheiden, ob Blochers Handlungen nach dem für Blocher günstigeren alten Recht zu beurteilen sind. Laut Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP) ist das Problem erkannt. Gemäss dem Staatsrechtler Thomas Fleiner fällt die Antwort eindeutig aus: «Blocher ist für sämtliche Taten vor dem 5. Dezember nach dem alten Immunitätsrecht zu beurteilen.» Die neuen Bestimmungen kämen erst bei den Handlungen nach dem 5. Dezember zum Zug, sagt Fleiner.

Dies macht die Sache kompliziert. Denn die Zürcher Staatsanwaltschaft nennt im Hausdurchsuchungsbefehl gegen Blocher noch ein zweites Verdachtsmoment: die Weitergabe der Daten an die «Weltwoche». Dieser Vorgang datiert jedoch von Ende Dezember. Guter Rat ist deshalb teuer. Das weiss man auch in der Immunitätskommission. Sie hat laut ihrem Präsidenten Brand zur Abklärung der Frage, nach welchem Recht Blochers Immunität zu beurteilen ist, bei den Parlamentsdiensten ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Blocher selber kommt in der Kommission am 25. April zu Wort. Für Blochers Rechtsanwalt, den Zürcher Walter Hagger, steht dabei ausser Frage, dass für sämtliche Handlungen seines Mandaten vor dem 5. Dezember das alte Immunitätsrecht massgebend ist.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 31.03.2012, 09:19 Uhr

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150 Kommentare

Hans Huber

31.03.2012, 09:57 Uhr
Melden 247 Empfehlung 0

NR Blocher wurde am 5.12. vereidigt. Davor hatte er kein politisches Mandat und geniesst deshalb keine Immunität. Für alle Handlungen nach der Vereidigung als NR gelten die verschärften Regelungen, die am 5.12. in Kraft getreten sind. Ist das schwierig zu verstehen? NR Blocher hat bewusst den 5.12. abgewartet, um seine unwürdige Briefträgerei unter dem Deckmantel von Immunität zu erledigen. Antworten


Matthias Vogelsanger

31.03.2012, 09:31 Uhr
Melden 152 Empfehlung 0

Die alte Regelung würde allenfalls für bereits 2007 gewählte Parlamentarier gelten, nicht ber für Neugewählte. Der Wille des Gesetzgebers, dass für die Neugewählten neue Regeln gelten sollen ist offenkundig. Die Interpretation von Fleiner ist wohl Unfug. Antworten



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