Fürstliche Rabatte für reuige Steuersünder
Von Richard Diethelm und Iwan Städler. Aktualisiert am 06.07.2010 6 Kommentare
133 Steuerpflichtige haben sich in den letzten sechs Monaten im Kanton Genf als Steuersünder geoutet. Sie machten von der straflosen Selbstanzeige Gebrauch, die seit Anfang Jahr schweizweit möglich ist. Auf diesem Weg wird reuigen Steuersündern die Busse erlassen, nicht aber die Nachsteuer für die letzten zehn Jahre.
Den Genfer Liberalen reicht dieser Anreiz nicht. Sie verlangen für die Kantons- und Gemeindesteuern eine viel weiter gehende Amnestie. Danach soll reuigen Steuersündern in den ersten zwei Jahren der Amnestie ein Rabatt von 70 Prozent auf Nachsteuer und Verzugszinsen gewährt werden. Wer sich später selbst anzeigt, würde noch von einem Rabatt von 60 Prozent profitieren.
«Göttliches Geschenk»
Letzte Woche nahm das Gesetzesprojekt die erste Hürde: In der zuständigen Parlamentskommission stimmten die zehn Bürgerlichen dafür, die fünf Linken (drei Grüne, zwei SP) dagegen. Angesichts dieser Ausgangslage dürfte nach der Sommerpause auch der bürgerlich dominierte Grosse Rat zustimmen. Das letzte Wort hat aber das Volk, weil in Genf eine Steueramnestie nur an der Urne beschlossen werden kann.
Finanzdirektor David Hiler (Grüne) bekämpft die Vorlage. Für ihn verbreiten die Urheber dieses «göttlichen Geschenks» die unterschwellige Botschaft: «Wenn man keine Steuern zahlt, wird man nicht bestraft.» Seine Parteikollegin Sophie Forster Carbonnier spricht von einer «Belohnung für Steuerbetrug». Dem entgegnet der Vater der liberalen Steueramnestie, Olivier Jornot: «Wenn man nichts macht, werden die Leute einfach weiter Steuern hinterziehen. Da macht man ihnen lieber ein Geschenk, das übrigens nicht gratis ist.»
Jornot hat die Rabatt-Idee vom Tessin kopiert, wo die Spezialamnestie von der Regierung vorgeschlagen wurde und derzeit im Parlament hängig ist. Die Tessiner SP droht bereits mit dem Referendum. Überdies erwägt sie, das Bundesgericht anzurufen. Denn solche Rabatte verstossen nach Ansicht der Linken gegen das Bundesrecht und das Gleichbehandlungsgebot. Reuige Steuersünder dürften gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern nicht begünstigt werden.
Bund setzt Gesetz nicht durch
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hält sich aber zurück: «Wir sind nur für die direkte Bundessteuer zuständig», sagt Sprecher Beat Furrer. Solange diese korrekt abgewickelt werde, interveniere man nicht. Auch nicht, wenn die Rabatte auf kantonale und kommunale Steuern gegen das Steuerharmonisierungsgesetz verstossen. Dessen Einhaltung kontrolliert nämlich niemand. Dies obwohl die kantonalen Finanzdirektoren – also die potenziell Kontrollierten – den Bundesrat mehrfach darum gebeten haben. Ihnen gefällt auch nicht, dass jeder Kanton macht, was er will.
So hat der Bund ein Auge zugedrückt, als im Jura Regierung und Parlament beschlossen, die Nachsteuer auf Schwarzgeld in einem vereinfachten Verfahren mit Pauschalsätzen zu berechnen. Bern und Delsberg einigten sich darauf, die Pauschalmethode auf die Kantons- und Gemeindesteuer zu beschränken, die Bundessteuer jedoch nach den gesetzlichen Sätzen zu berechnen.
Kein grosses Thema in der Deutschschweiz
170 jurassische Steuerpflichtige machten in den vergangenen sechs Monaten davon Gebrauch und deklarierten Vermögen von insgesamt 25 Millionen Franken. Bund, Kanton und Gemeinden brachte dies 2,6 Millionen Franken an zusätzlichen Steuern ein.
In der Deutschschweiz sind Rabatte auf die Nachsteuer dagegen kein grosses Thema. Drei bürgerliche Zürcher Kantonsräte wollten zwar von ihrem Regierungsrat wissen, was er von solchen Spezialkonditionen halte. Doch die Antwort, wonach dies dem Bundesrecht widerspreche, setzte der Diskussion ein rasches Ende.
Auch die anderen Deutschschweizer Kantone verfolgen keine solchen Pläne. Zum einen, weil dies ihrer Ansicht nach gegen das Steuerharmonisierungsgesetz verstossen würde. Zum andern aus Gerechtigkeitsüberlegungen: «Der ehrliche Steuerzahler», so Kaspar Sutter vom Basler Finanzdepartement, «darf nicht schlechter behandelt werden als der Steuerhinterzieher.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.07.2010, 22:39 Uhr
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6 Kommentare
Steuerkriminalität lohnt sich offensichtlich in der Geldrepublik Helvetia. Wer gesetzwidrig Schwarzgeld anhäuft kann damit rechnen, es mindestens zweimal im Leben bei Steueramnestien sauber waschen zu dürfen. Ganz legal, versteht sich, und zum Nachteil aller ehrlichen Steuerpflichtigen. So kultiviert «man» gut bürgerliches Bewusstsein. Antworten
Und wie sieht es mit dem unrechtmässig erwirtschafteten Vermögensvorteil aus, den z.B. ein Beizer in Zürich zahlen soll, weil er durch eine Umbaumassnahme mehr Geld erwirtschaftet haben soll? Das müsste doch auch bei Steuern abschöpfbar sein. Wenn jemand 10 Jahre mit x-Millionen spielen kann, hat er sicher auch mehr erwirtschaftet. Im Gegenzug hat der Staat weniger Geld zum Arbeiten gehabt. Antworten
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Georg Stamm
Für die Steuerhinterzieher von GE und vom TI hätte sich das deliktische Verhalten somit gelohnt ! Damit sei jedem Genfer und Tessiner geraten, weiter Steuern zu hinterziehen (aber geschickt machen !), denn die nächste Amnestie kommt bestimmt. Auf so eine Schnapsidee können auch nur die Liberalen (FdP-nahe) kommen: Keine Moral, keine Ethik. Antworten