Schweiz
«Wir wollen nur noch versteuerte Gelder»
Aktualisiert am 06.04.2012 42 Kommentare
(ami)
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Zusammenfassung
«Berlin substanziell entgegengekommen»
Die Schweiz und Deutschland haben das Ergänzungsprotokoll zum umstrittenen Steuerabkommen unterzeichnet. Mit den Änderungen macht die Schweiz im Steuerstreit mit Deutschland weitere Zugeständnisse.
«Die Schweiz ist Deutschland substanziell entgegengekommen», sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf anlässlich einer Medienkonferenz im Anschluss an die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls. Unterschrieben hatten den Vertrag der deutsche Botschafter in der Schweiz, Peter Gottwald, und der Schweizer Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Michael Ambühl.
Das ergänzte Abkommen respektiere einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden. Anderseits gewährleiste es die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche Deutschlands, sagte Widmer-Schlumpf.
Höhere Steuersätze
Wie aus dem Abkommenstext hervorgeht, machte die Schweiz vor allem bei der Regularisierung der bereits in der Schweiz angelegten deutschen Schwarzgelder Konzessionen.
Je nachdem wie lange die nicht deklarierte Konten bereits bestehen und welche Vermögensveränderungen in den letzten Jahren auf diesen Guthaben verzeichnet wurden, sollen Steuersätze von 21 bis 41 Prozent erhoben werden. Im Abkommen vom letzten August waren noch Sätze von 19 bis 34 Prozent vorgesehen.
Damit Deutschland auf jeden Fall Gelder aus der Regularisierung des Schwarzgeldes erhält, werden die Schweizer Banken eine vorausszahlung von 2 Milliarden Franken leisten müssen.
Um den Abfluss deutscher Gelder aus der Schweiz in Drittstaaten möglichst einzudämmen, wurde auch der Zeitpunkt um fünf Monate vorgezogen, ab wann solche Transaktionen meldepflichtig werden. Die Meldepflicht, für die Verlagerung von Geldern in Drittstaaten soll demnach bereits ab Inkrafttreten des Abkommens gelten.
Abgeltungssteuersatz bleibt gleich
Keine Konzession machte die Schweiz aber beim Satz für die Abgeltungssteuer, die künftig auf Kapitalerträgen deutscher Bankkunden in der Schweiz erhoben werden soll. Wie letzten August ausgemacht, soll dieser Satz 26,375 Prozent betragen. Wer diesen Steuersatz bezahlt, kann seine Gelder in der Schweiz belassen, ohne diese gegenüber dem deutschen Fiskus offenlegen zu müssen.
Als weitere Konzession akzeptierte die Schweiz – wie bereits im Steuerabkommen mit Grossbritannien –, auch Erbschaften dem Abkommen zu unterstellen. Die Erben sollen entweder der Erhebung einer Steuer - zum Satz von 50 Prozent – oder der Offenlegung zustimmen.
Weitere Konzessionen betreffen die Anzahl Auskunftsmöglichkeiten, mit denen Deutschland nach Konten von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz fahnden kann. Statt nur 999 Gesuche soll Deutschland innert zwei Jahren 1300 Gesuche stellen dürfen.
Eingegangen ist die Schweiz auch auf die Kritik der EU- Kommission, wonach das Steuerabkommen mit dem EU- Zinsbesteuerungsabkommen im Widerspruch stehe. In dem Zusatzprotokoll wurde nun klar gestellt, dass Zinszahlungen, die vom Zinsbesteuerungsabkommen erfasst sind oder in Zukunft erfasst werden, vom Steuerabkommen ausgenommen sind. Der EU-Steuerkommissar habe – ohne Begeisterung – diesem Vorgehen zugestimmt, sagte Eveline Widmer-Schlumpf.
Hoffen auf rasche Ratifizierung
Ihr Departement arbeitet nun rasch eine Botschaft zur Ratifizierung der beiden Steuerabkommen mit Deutschland sowie mit Grossbritannien aus. Diese sollen bereits im Juni in die Eidgenössischen Räte kommen. In Deutschland soll der Vertrag im Juli beraten werden. Die Regierungen beider Länder möchten das Abkommen Anfang 2013 in Kraft setzen.
Eine bessere Lösung, die zudem mittelfristig umsetzbar sei, gebe es mit Deutschland nicht, sagte Widmer-Schlumpf an die Adresse von SPD und Grünen, die das Abkommen auch in der nachgebesserten Version ablehnen wollen.
Die Schweiz sei Deutschland weit entgegengekommen. Dies zeige sich allein schon im Umstand, dass Deutschland bei einer im Jahr 2003 durchgeführten Steueramnestie einen Nachsteuersatz von 15 Prozent verlangt habe und nicht wie nun vorgesehen von 21 bis 41 Prozent.
Haftbefehle würden hinfällig
Sie wies auch darauf hin, dass das Abkommen dem Verfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder ein Ende bereiten würde. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte gegen diese wegen Wirtschaftsspionage Haftbefehle ausgestellt.
Widmer-Schlumpf betonte in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat über das Vorgehen des Bundesanwalts nicht vorab informiert worden sei. Die von der «Bild»-Zeitung eingereichte Klage gegen Justizministerin Simonetta Sommaruga bezeichnete sie als «nicht ernst zu nehmend».
Wie viel Deutschland dank der Nachbesserungen zusätzlich einnehmen wird, konnte Widmer-Schlumpf nicht beziffern. Sie wies aber darauf hin, dass die meisten deutschen Steuerpflichtigen mit Geldern in der Schweiz einen Satz von 25 bis 34 Prozent entrichten müssten. Damit lägen diese in der Bandbreite, die schon im Abkommenstext vom letzten August vorgesehen gewesen sei.
Verhandlungen mit anderen Ländern laufen
Klar ist für Widmer-Schlumpf, dass die Schweiz mit weiteren Ländern eine Abgeltungssteuer einführen will. Die Schweizer Regierung möchte damit nämlich die Bestrebungen der EU nach einem automatischen Informationsaustausch ausbremsen. Laut Widmer-Schlumpf laufen zurzeit bereits Gespräche mit Griechenland und Österreich.
Wegen des deutschen Abkommens dürfte auch das Abkommen mit Grossbritannien noch einmal angepasst werden. Wegen einer Meistbegünstigungsklausel dürften auch die Briten die gleichen Steuersätze zur Regularisierung der Altlasten verlangen. (sda) -
14.10 Uhr
Die Medienkonferenz ist zu Ende. Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland wurde also nachgebessert und formell unterzeichnet. Finanzministerin Widmer-Schlumpf sagte: «Der Rahmen ist gesteckt, daran kann man jetzt nichts mehr ändern.»
Doch unter Dach und Fach ist das Abkommen noch lange nicht. Dazu müssen es die Parlamente in Bern und Berlin erst absegnen. Erste Reaktionen zum Abschluss fallen gemischt aus. Die Schweizer Parteien zeigen sich mehrheitlich zufrieden. In Deutschland blockt aber die rot-grüne Opposition weiterhin ab. Mit ihrer Mehrheit in der Länderkammer könnte sie das Abkommen erneut kippen. -
14.07 Uhr
Die Meldepflicht tritt erst ab 2013 ein – wird es nicht zum Abfluss von Geldern kommen? «Wir müssen die Rechtsstaatlichkeit garantieren», sagt EWS. Deshalb könne man die Meldepflicht nicht vorziehen. Sie glaube aber nicht, dass es zum massenhaften Abzug von Geldern komme.
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14.03 Uhr
Im Steuerstreit mit den USA sei es weiter das Ziel des Bundesrates, eine Lösung für die betroffenen Banken zu finden. Ob es zu weiteren Anklagen komme, könne sie derzeit nicht abschätzen. Es gebe aber keine Anzeichen dafür.
Zu weiteren Abkommen meint EWS, man werde mit verschiedenen Ländern in Zukunft diskutieren. Im Fall von Frankreich warte man das Ende der Wahlen ab. In Italien müsse sich zuerst der Streit mit dem Tessin wieder legen. -
14.02 Uhr
Sie habe sehr gute Gespräche mit SPD-Vertretern gehabt, sagt EWS. Es gebe dort viele, die mit sich über Steuergerechtigkeit reden liessen. «Manche sehen die Vorteile unseres Systems, in dem die Steuerpflichtigen zwar ihre Anonymität behalten, dafür aber wirklich dazu gebracht werden, ihrer Steuerpflicht nachzukommen.»
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13.59 Uhr
Hat die Schweiz Zugeständnisse von Deutschland erwirkt? «Wir haben einen besseren Zutritt zum Markt. Verschiedene Hürden, die wir heute haben, fallen weg», antwortet EWS. Ausserdem müsse sich der Bund nicht an der Zinsbesteuerung beteiligen und spare so 30 Millionen Franken.
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13.54 Uhr
Staatssekretär Michael Ambühl erklärt, wie die neuen Bestimmungen genau angewandt werden: Das «relevante Kapital» werde sich am höheren jeweils zur Diskussion stehenden Betrag orientieren. Ziehe jemand also seine Millionen bis zum Inkrafttreten des Abkommens ab, werde man sich an Beträgen orientieren, die früher auf dem Konto waren.
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13.49 Uhr
Die Verfahren gegen deutsche Steuerfahnder, so EWS, würden mit Inkrafttreten des Abkommens – voraussichtlich per 1. Januar 2013 – wohl eingestellt. Sie stellt noch einmal klar, das Finanzdepartement habe mit der Ausstellung der Haftbefehle nichts zu tun gehabt. Angesprochen auf die «Bild»-Anzeige gegen Sommaruga sagt EWS: «Das kann man nun wirklich nicht ernst nehmen.»
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13.44 Uhr
Mit Blick auf die Schweizer Parteien – die das Abkommen in den Räten noch absegnen müssen – sagt Widmer Schlumpf, man müsse jetzt das Abkommen einmal genau betrachten und analysieren. Sie gehe davon aus, dass das Schweizer Parlament zustimmen werde.
Auch aus Brüssel habe man grünes Licht erhalten, «wenn auch nicht mit Begeisterung», wie Widmer-Schlumpf sagt. Die rechtliche Situation sei klar, auch wenn die EU als Ziel immer noch den automatischen Informationsaustausch habe. Die Abkommen seien rechtens und von Dauer. -
13.41 Uhr
Über eine Gesamtsumme deutscher Vermögen in der Schweiz könne sie keine Auskunft geben: «Das sehen wir dann, wenn das Abkommen steht.»
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13.40 Uhr
Deutsche Anleger in der Schweiz sollten gleich fahren wie in ihrem Heimatland. Deshalb gelte für neue deutsche Vermögen der gleiche Steuersatz wie in Deutschland. «Es ist uns wichtig, in Zukunft wirklich nur noch versteuerte Gelder in der Schweiz zu haben.» Die Steuerabkommen – derzeit laufen Verhandlungen auch mit Griechenland und Österreich – seien integraler Bestandteil der Weissgeldstrategie des Bundesrates.
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13.34 Uhr
Die Finanzministerin legt die wichtigsten Punkte aus: Die Bandbreite der Steuersätze liegt neu zwischen 21 und 41 Prozent (im Vergleich zu 19 bis 34 Prozent im ursprünglichen Abkommen). «Wir sind weit gegangen», sagt Widmer-Schlump, «aber im Rahmen dessen, was wir vertreten konnten.» An die Adresse der deutschen Opposition sagt sie, man dürfe die Steueramnestie nicht vergessen, die Deutschland einst gewährt habe: «Damals kam man mit 15 Prozent weg.»
Zudem seien Erbschaften neu im Abkommen eingeschlossen. Zudem habe man Deutschland mehr Abfragen zu potenziellen Steuerflüchtlingen gewährt.
«Wir sind Deutschland substanziell entgegengekommen, mit dem Ziel, eine jahrelange Differenz nachhaltig beizulegen. Der Rahmen ist jetzt gesteckt, daran kann nichts mehr geändert werden.» -
13.29 Uhr – Die PK beginnt
«Die Diskussionen waren ziemlich aufgeheizt in den letzten Wochen», schickt Widmer-Schlumpf voraus. Sie sei froh, dass man auf Regierungsebene sachlich geblieben sei. «Wir hatten intensive, aber konstruktive Verhandlungen.» Man habe Steuergerechtigkeit erreicht, obwohl man über diesen Begriff «philosophieren» könne.
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Konflikt bleibt vorerst bestehen
Zuversicht in Bern, weiter Ablehnung bei SPD
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich in einem Communiqué nach der Unterzeichnung des ergänzten Steuerabkommens «zuversichtlich, dass dieses System seine Vorteile entfalten wird, sobald es in Kraft tritt». Weitere Staaten würden dies erkennen und Vereinbarungen mit der Schweiz treffen.
Mit den getroffenen Vereinbarungen würden nicht massenhaft kaum auswertbare Daten ausgetauscht, sondern es werde konkret Steuergeld transferiert. «Das ist es, was wir unter Steuergerechtigkeit verstehen.»
Bankiers: Weit entgegengekommen
Auch die Schweizerische Bankiervereinigung stellt sich hinter das Abkommen. Dies obwohl die Schweiz Deutschland sehr weit entgegengekommen sei.
Deutschlands Sozialdemokraten bleiben jedoch vorerst bei ihrem Nein. SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigte sich in einer ersten Reaktion überzeugt, dass die deutsche Regierung in der Länderkammer des Parlaments weiter keine Mehrheit bekommen wird. «Es wird zum zweiten Mal scheitern, weil die SPD-geführten Länder da nicht mitmachen werden», sagte Gabriel vor Journalisten in Berlin.
Zweifel an Wirksamkeit
Entscheidend für die SPD ist nach Gabriels Worten, dass die Schweiz nicht bereit sei, das Abkommen rückwirkend in Kraft zu setzen. Damit könnte verhindert werden, dass Steuerbetrüger ihr Kapital noch vor der geplanten Besteuerung aus der Schweiz in eine andere Steueroase wegschaffen.
«Wenn die Schweiz nicht bereit ist, das zu unterbinden, sehe ich keine Chance, dass wir das unterschreiben», sagte Gabriel. Ähnlich äusserten sich auch andere hochrangige Exponenten der SPD. -
Ausgangslage
Schweiz macht weitere Zugeständnisse
Die Schweiz und Deutschland haben das Ergänzungsprotokoll zum umstrittenen Steuerabkommen unterzeichnet. Mit den Änderungen macht die Schweiz im Steuerstreit mit Deutschland weitere Zugeständnisse.
Wie aus dem Abkommenstext hervorgeht, hat sich die Schweiz insbesondere bei den Sätzen bewegt, mit denen deutsches Schwarzgeld nachträglich besteuert werden soll.
Zwischen 21 und 41 Prozent
Je nachdem wie lange die Schwarzgeld-Konten bereits bestehen und welche Vermögensveränderungen in den letzten Jahren auf diesen Guthaben verzeichnet wurden, sollen Steuersätze von 21 bis 41 Prozent erhoben werden.
In dem letzten August unterzeichneten Abkommen hatte man sich auf Sätze zwischen 19 und 34 Prozent geeinigt. Damit waren aber mehrere von der rot-grünen Opposition geführte deutsche Bundesländer nicht einverstanden. Da sie drohten, das Abkommen im deutschen Bundesrat abzulehnen, musste nachgebessert werden.
Abgeltungssteuersatz bleibt gleich
Keine Konzession machte die Schweiz dabei aber beim Satz für die Abgeltungssteuer, die künftig auf Kapitalerträgen deutscher Bankkunden in der Schweiz erhoben werden soll. Wie letzten August ausgemacht, soll dieser Satz 26,375 Prozent betragen.
Hingegen ist die Schweiz darauf eingestiegen, Deutschland zusätzliche Möglichkeiten einzuräumen, um nach Konten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen suchen zu lassen. Die Anzahl Auskunftsmöglichkeiten wurde von maximal 999 auf 1300 Gesuche erhöht. Die Gesuche müssen innert zwei Jahren gestellt werden. Ziel ist es zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird.
Um nach dem Inkrafttreten des ergänzten Steuerabkommens einen weiteren Abfluss deutscher Vermögenswerte aus der Schweiz zu anderen Finanzplätzen zu verhindern, soll nun bereits mit dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2013 die Verlagerung solcher Vermögenswerte meldepflichtig werden. Ursprünglich war die Frist für die Meldepflicht auf Anfang Mai 2013 festgelegt worden.
Auch Erbschaften dem Abkommen unterstellt
Wie beim Steuerabkommen mit Grossbritannien wird mit dem Ergänzungsprotokoll eine Lücke des Abkommens geschlossen, indem künftig auch Erbschaften erfasst werden. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer Steuer – zum Satz von 50 Prozent – oder der Offenlegung zustimmen. Im Fall von Grossbritannien gilt ein Satz von 40 Prozent.
Eingegangen ist die Schweiz auch auf die Kritik der EU- Kommission, wonach das Steuerabkommen mit dem EU- Zinsbesteuerungsabkommen im Widerspruch stehe. In dem Zusatzprotokoll wurde nun klar gestellt, dass Zinszahlungen, die vom Zinsbesteuerungsabkommen erfasst sind oder in Zukunft erfasst werden, vom Steuerabkommen ausgenommen sind.
Geändert wurden auch die innerdeutschen Regeln zur Verteilung der Erträge aus der Abgeltungssteuer. Ausserdem wurde genauer festgelegt wie der Abkommensvollzug überprüft werden soll. Unter anderem wurde nun ausdrücklich festgehalten, dass dem gemeinsamen Überwachungsausschuss auch Vertreter deutscher Bundesländer angehören müssen. (sda)
Erstellt: 05.04.2012, 13:17 Uhr
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