Schweiz

«Wir sind nicht in der Lage, Befragungen durchzuführen»

Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 13.06.2012 160 Kommentare

Die Schweizer Botschaft im Sudan widersetzte sich Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts: Sie führte keine Befragungen von Asylsuchenden durch. Bereits ist die Rede von einem «Asylskandal».

«Voraussetzungen zur Durchführung von Befragungen ... nicht gegeben»: Brief der Schweizer Botschaft im Sudan nach Bern.

«Voraussetzungen zur Durchführung von Befragungen ... nicht gegeben»: Brief der Schweizer Botschaft im Sudan nach Bern.

Viel Arbeit, wenig Personal: Die Schweizer Botschaft in Khartum. (Bild: EDA)

Über 100'000 leben im Sudan: Eritreische Flüchtlinge.

Bundesrat soll widerrechtliche Voranwendung von Asylgesetzrevision stoppen: Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne,ZH). (Bild: Keystone )

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In den Jahren 2006 bis 2008 sind auf den Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten 7000 bis 10'000 Asylgesuche von irakischen Staatsangehörigen eingegangen. Diese Gesuche wurden während mehrerer Jahre nicht behandelt. Das Sündenregister des Bundesamts für Migration (BFM) in der EJPD-Ära Widmer-Schlumpf wird jetzt um eine Episode reicher. Wie ein Brief des Schweizer Botschafters im Sudan zeigt, führt diese Auslandniederlassung seit dem 23. März 2010 auch keine Befragungen von Asylsuchenden mehr durch, obwohl dies das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2009 explizit gefordert hat.

Der Brief aus dem Sudan, der DerBund.ch/Newsnet vorliegt, richtet sich an Eveline Gugger, die damalige Leiterin des Direktionsbereichs Asyl und Rückkehr im BFM. Darin klagt der Botschafter darüber, dass «das Arbeitsvolumen im konsularischen Bereich seit Dezember 2008 bzw. 2009 stark zugenommen» habe. Weiter heisst es darin: Aufgrund der festgestellten Migrationsbewegungen von Eritreern in die Schweiz und des Umstandes, dass die eritreische Diaspora im Sudan die Schweizer Vertretung in Khartum «als Tor zu Europa zu entdecken scheint, zeichnet sich eine weitere Zunahme in diesem Aufgabenbereich ab».

Widerrechtliche Voranwendung der Asylgesetzrevision

Dies, weil den Eritreern laut dem Schreiben «die im Vergleich zu anderen westlichen Niederlassungen entgegenkommende Behandlung bewusst geworden ist». Neben den zahlreichen via BFM in Bern eingereichten Auslandgesuchen verzeichne die Vertretung gegenwärtig pro Tag mindestens zwei Asylgesucheingaben. Der Personalbestand sei in dieser Zeit nicht erhöht worden, entsprechende Gesuche an die Zentrale in Bern nicht bewilligt worden. «In Anbetracht dieser Situation sieht sich die Botschaft nicht in der Lage, Befragungen von Asylsuchenden durchzuführen», heisst es in dem Schreiben weiter.

Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne, ZH) qualifiziert dieses Vorgehen als einen weiteren «Asylskandal» und als eine «widerrechtliche Voranwendung der aktuellen Asylgesetzrevision» durch eine Schweizer Auslandvertretung. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Entscheid 2009 explizit darauf hingewiesen, dass die Auslandvertretungen bei vor Ort gestellten Asylgesuchen Abklärungen vornehmen müssen. Eine Änderung dieser Praxis soll erst am Mittwoch im Nationalrat beraten werden. Der Bundesrat will, dass auf Schweizer Botschaften künftig keine Asylgesuche mehr eingereicht werden können.

Bundesrat versicherte dem Parlament das Gegenteil

Glättli weist auch darauf hin, dass der Bundesrat in seiner Antwort an den früheren Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE) im November 2009 versicherte, die Personalressourcen in der Botschaft in Khartum seien nur von Dezember 2008 bis Juli 2009 ungenügend gewesen, um Befragungen durchzuführen. Bereits am 20. August 2009 sei es gelungen, einen Übersetzer zu finden, zu instruieren und einzusetzen. Seitdem führe die Botschaft im Auftrag des BFM regelmässig Anhörungen durch, so der Bundesrat. Der Brief des Botschafters im Sudan beweist aber das Gegenteil.

Pikant an der ganzen Geschichte ist, dass die Geschäftsprüfungskommission (GPK) über die gängige Praxis in der Schweizer Botschaft in Khartum informiert war. Dies geht aus einem Antwortschreiben der GPK-Subkommission EJPD/BK an einen Asyljuristen hervor, welcher eritreische Asylsuchende vertrat. Der Brief datiert vom 8. Mai 2012. Subkommissions-Präsident und Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) schreibt darin, man sei zum Schluss gekommen, «dass die in Bezug auf Einzelfälle möglicherweise zu Recht aufgeworfenen Fragen im Rahmen rechtstaatlicher Verfahren und damit nicht von der Oberaufsicht zu klären sind.» Mit anderen Worten: Die GPK-Subkommission sei dafür nicht zuständig.

Glättli will Auskunft über Gesuche und Befragungen

Balthasar Glättli will jetzt dem Bundesrat Beine machen. In einer Interpellation verlangt er von der Landesregierung Auskunft darüber, wie viele Gesuche auf der Botschaft in Khartum monatlich eingereicht und wie viele Befragungen durchgeführt wurden. Und ob der Bundesrat bereit sei, diese widerrechtliche Voranwendung der aktuellen Asylgesetzrevision zu stoppen.

Eine Antwort des von DerBund.ch/Newsnet kontaktierten BFM steht noch aus. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 12.06.2012, 16:49 Uhr

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160 Kommentare

Ernst Merz Merz Ernst

12.06.2012, 17:01 Uhr
Melden 589 Empfehlung 0

Herr NR Glättli/Grüne, der wahre Asylskandal ist, dass die Schweiz als einziges Land sogenannte "Kriegsdienstverweigerer" als Flüchtlinge anerkennt und sogar das Flugticket in die Schweiz bezahlt. Inzwischen sind über 10'000 Asylbewerber aus Eritrea in die Schweiz gekommen, davon leben rund 98 Prozent vom der Fürsorge! Antworten


Maria Halder

12.06.2012, 17:04 Uhr
Melden 524 Empfehlung 0

Pikant? Diesen Leuten sollte man allen eine Medaille verleihen. Wir blieben von zig-tausenden Scheinasylanten und Wirtschaftsfluechtlingen verschont. Ich habe es satt, dass meine Steuergelder so verschleudert werden. Antworten



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