Schweiz
«Wir müssen lernen, dass Kinder sich selber gehören»
Aktualisiert am 05.09.2012 310 Kommentare
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Frau Fehr, Sie wollen einen Vorstoss zum Thema Knabenbeschneidung im Parlament einreichen. Warum ist Ihnen das so wichtig?
Ich reiche keinen Vorstoss zur Knabenbeschneidung ein, sondern zum Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Diese zu schützen, ist mir wichtig. Ich setze mich dafür ein, dass Kinder als eigene Rechtssubjekte anerkannt werden. Körperliche Eingriffe, die medizinisch nicht nötig sind, sollen deshalb so lange verschoben werden, bis das Kind selber entscheiden kann. Es gibt bei nicht medizinisch notwendigen Eingriffen keinen Grund zur Eile und keinen Grund, anstelle der Kinder zu entscheiden.
Aufgrund eines Falls aus Deutschland ist nun sogar das Ohrlochstechen bei Kindern in die Kritik geraten. Was ist Ihre Meinung dazu?
Es gibt sicher wichtigere Probleme. Doch auch bei diesem banalen Beispiel können wir sehen, um was es geht: Kinder sind nicht dazu da, unsere Vorstellungen von einem hübschen Töchterlein oder einem coolen gepiercten Sohnemann zu erfüllen. Der Körper unserer Kinder gehört ihnen. Und sie sollen darüber entscheiden, was mit ihm passiert.
Rolf Temperli, Co-Präsident des Vereins Kinderärzte Schweiz, empfiehlt, das Ohrloch erst zu stechen, wenn ein Kind seine Zustimmung dazu geben kann, also im Alter von fünf oder sechs Jahren. Sind Sie damit einverstanden?
Aus meiner Laienperspektive würde ich sagen, dass man damit mindestens bis zum siebten Lebensjahr warten sollte.
Welches Alter der Mitbestimmung wäre im Fall von Knabenbeschneidungen zu empfehlen?
Das müssen Fachleute beurteilen. Ich denke aber, dass bei Beschneidungen länger gewartet werden sollte. Und bei Geschlechtsoperationen (*) wohl noch länger.
Mit Ihrem parlamentarischen Vorstoss zur Knabenbeschneidung verärgern Sie Juden und Moslems. Wo bleibt der Respekt vor religiösen Minderheiten?
Mein Interesse gilt den Kindern. Und meine Wertgrundlagen sind die Menschenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention der UNO. Würden wir diese den religiösen Traditionen unterordnen, wäre bei uns nach wie vor die Polygamie erlaubt und die homosexuelle Lebensgemeinschaft verboten.
Geht es nach Ihnen, sollen die Erziehungsrechte der Eltern eingeschränkt werden. Oder sehen Sie das anders?
Was haben Operationen mit Erziehungsrechten zu tun?
Die bisherige Knabenbeschneidungspraxis ist weitgehend gesellschaftlich anerkannt. Gemäss dem Konzept der sogenannten Sozialadäquanz steht sie praktisch über dem Strafrecht. Warum soll eine religiöse Tradition plötzlich rechtlich problematisch sein?
Es geht nicht um eine religiöse Tradition. Es geht um das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die heute einen höheren Stellenwert hat als früher. So waren Schläge zur Erziehung in der Vergangenheit gesellschaftlich toleriert. Heute findet es kaum mehr jemand richtig, ein Kind mit einem Teppichklopfer zu züchtigen.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit läuft automatisch auf Verbote hinaus. Was schlagen Sie vor, um dieses Dilemma zu lösen?
Knabenbeschneidungen und Geschlechtsoperationen sollen nicht verboten werden. Es soll – falls keine medizinische Notwendigkeit besteht – nur zugewartet werden, bis die betroffenen Menschen selber darüber entscheiden können.
Knabenbeschneidung, Ohrlochstechen – was kommt als nächstes Problem aus der Sicht des Kinderschutzes auf uns zu?
Das Thema ist immer dasselbe: Es geht um die Umsetzung der UNO-Kinderechtskonvention in unserem Alltag, das heisst unter anderem Schutz vor jeder Form von Gewalt, Achtung der körperlichen Unversehrtheit, Gewährleistung eines Mitwirkungsrechts des Kindes in Fragen, von denen es direkt betroffen ist.
Wo steht die Schweiz eigentlich beim Kinderschutz? Wo sehen Sie am meisten Handlungsbedarf?
In drei Bereichen. Erstens bei unserer Haltung: Wir müssen lernen, dass Kinder sich selber gehören, also Rechtssubjekte sind. Zweitens beim Kampf gegen jede Form von Gewalt. Nach wie vor leiden auch in der Schweiz viele Kinder direkt oder indirekt unter Gewalt. Und drittens bei den Mitspracherechten: Kinder haben in allen wichtigen Fragen, die sie betreffen, das Recht, informiert zu werden und mitreden zu können.
Welche Botschaft liegt Ihnen als Präsidentin des Stiftungsrats Kinderschutz Schweiz besonders am Herzen?
Kinderschutz ist letztlich eine Frage der Haltung. Wer sich immer dann an Kinderschutz erinnert, wenn ein aufsehenerregender Skandal passiert, beruhigt vielleicht sein Gewissen. Unsere Kinder schützen wir aber tatsächlich erst, wenn wir ihre Integrität und ihre Eigenständigkeit im täglichen Leben respektieren.
(*) Geschlechtsoperationen sind Operationen, die an Kindern vorgenommen werden, die nicht mit einem eindeutigen Geschlecht geboren wurden, sogenannte intersexuelle Menschen. In der Regel werden diese Kinder operiert, wenn sie noch sehr klein sind. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 05.09.2012, 12:31 Uhr
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310 Kommentare
100 prozent einverstanden. Das Recht auf Unversehrtheit muss immer vor der Religion/Ideologie stehen. Die Natur hat den Männers schliesslich nicht eine Vorhaut verpasst, damit sie Tage nach der Geburt entfernt wird. Religionsfreiheit Ja aber in der Reihenfolge kommt sie ganz klar nach den weltlichen Gesetzen zum Thema Kinderschutz. Punkt aus. Antworten
"Die bisherige Knabenbeschneidungspraxis ist weitgehend gesellschaftlich anerkannt." Ausser das in jeder Umfrage zu diesem Thema sowohl in der Schweiz und in Deutschland sich eine ganz klare Mehrheit gegen Beschneidungen ausspricht. Trotzdem gelungenes Interview. Antworten
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