Schweiz

«Wir müssen beim Gegenüber das Gesicht erkennen»

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 05.05.2010 17 Kommentare

Staatsrechtler Jörg Paul Müller will die Burka-Frage mit differenzierten Vorschriften lösen. Das sei nötig, damit unser Zusammenleben funktioniere.

1/5 Im Niqab an der Tessiner Sonne: Nora Illi, prädestinierte Vorkämpferin gegen das Burka-Verbot, posiert auf einem privaten Ferienfoto.
Bild: zvg

   

Jörg Paul Müller.

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Zur Person

Jörg Paul Müller ist emeritierter Rechtsprofessor der
Universität Bern. Er gehört dem linksliberalen Club Helvetique an, der unter anderem gegen das Minarettverbot kämpft.

Herr Müller, in Belgien kommt das Burkaverbot, in Frankreich vermutlich ebenfalls. Sollen wir Schweizer uns anschliessen?
Ich habe hier in Bern oder in anderen Schweizer Städten noch keine einzige Burka gesehen. Ein Verbot mit strafrechtlicher Sanktion wie Busse oder Gefängnis wäre darum unverhältnismässig. Mein Kollege Daniel Thürer und ich zeigen in unserem Entwurf für einen Toleranz-Artikel aber eine andere Lösung auf.

Sie sprechen vom Verfassungsartikel, den Sie als Alternative zum Minarettverbot vorgeschlagen haben. Wie sähe denn Ihre Lösung aus?
Wir wollen die Religionsgemeinschaften verpflichten, auf die übrige Bevölkerung Rücksicht zu nehmen und auf ein bedrängendes Auftreten im öffentlichem Raum zu verzichten. Ein Aspekt davon ist die Kleidung. Es ist grundlegend, dass wir auf der Strasse, im Bus oder im Laden in unserem Gegenüber ein wahrnehmbares Gesicht erkennen können.

Tönt gar nicht so verschieden von dem, was die Rechte fordert.
Im Unterschied zur Rechten wollen wir nicht ein Zeichen gegen den Islam oder eine angebliche Islamisierung setzen. Wir haben auch nicht die «Unterdrückung der Frau» im Fokus: Manche Musliminnen verschleiern sich freiwillig. Es geht uns darum, ein für alle funktionierendes Zusammenleben zu gewährleisten.

Trotzdem: Die Forderung, dass bei jedem Mann und jeder Frau das Gesicht wahrnehmbar sein sollte, läuft doch ebenfalls auf ein Burkaverbot hinaus.
So absolut stimmt das nicht. Ich bin dagegen, dass wir in die Verfassung schreiben: «Das Tragen der Burka ist verboten.» Wir müssten genau definieren, für welche Art von Kleidung wir Einschränkungen wollen, und aus welchem Grund. Das gehört aber auf die Gesetzesstufe und ist vor allem Sache der Kantone. «Burka» wird ja als Sammelbegriff für verschiedene Arten von Verschleierung benützt, von denen nicht alle das Gesicht komplett bedecken.

Müssten wir dann im Sinne der Gleichbehandlung nicht auch radikale Christen, orthodoxe Juden oder streng gläubige Buddhisten in der Verwendung ihrer Symbole einschränken?
Warum sollte es mir Angst machen, wenn ein Jude eine Kippa trägt? Oder wenn der Dalai Lama in einem orangefarbenen Hemd herumläuft? Die vollständige Verhüllung des Gesichts ist da einfach von einer anderen Qualität.

Burka oder nicht: Europa hat offensichtlich ein Islam-Problem. Wie können wir es lösen?
Vor allem müssen wir es entdramatisieren. Migration gibt es schon, seit es Menschen gibt. Und dann sollten wir daran denken, dass eine grosse Zahl der hier lebenden Muslime von uns als Arbeitskräfte gebraucht werden. Es ist nicht der Bosheit der Einwanderer, sondern den Folgen der Globalisierung geschuldet, wenn die Symbole fremder Religionen bei uns sichtbarer werden.

Falls nun ein Muslim beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den belgischen Verbotsbeschluss klagt: Hat er Ihrer Ansicht nach Chancen auf Erfolg?
Ein Muslim kaum. Wenn schon, müsste die Klage von einer Muslimin stammen. Auch dann allerdings halte ich es durchaus für möglich, dass das Gericht den belgischen Entscheid stützt. Die Türkei zum Beispiel ist mit ihrem Verschleierungsverbot durchgekommen. Der Gerichtshof in Strassburg nimmt stark auf nationale Gegebenheiten Rücksicht. Im Übrigen ist das belgische Verbot aber noch nicht rechtsgültig beschlossen. Unter anderem wird auch die Verfassungsmässigkeit des Eingriffs noch geprüft.

Apropos Verfassung: Halten Sie am Plan, für Ihren Toleranz-Artikel eine Initiative zu lancieren, fest?
Ich bin nach wie vor überzeugt, dass ein solcher Artikel unserer Verfassung gut anstünde. Eigentlich müssten entsprechende Initiativen aus dem Parlament selber kommen. Wir Staatsrechtler verstehen uns mehr als Dienstleister gegenüber der demokratischen Öffentlichkeit denn als «Macher».

Und wenn das Parlament nichts in Ihrem Sinne unternimmt?
Der Club Helvetique und andere Gegner des Minarettverbots veranstalten am 29. Mai in Solothurn ein Treffen. Dort werden wir das weitere Vorgehen besprechen. Für eine Volksinitiative ist die Zeit meiner Ansicht nach im Moment nicht reif. Als letztes Mittel wäre dieser Weg aber immer noch gangbar. Im Übrigen finde ich es schon positiv, dass wieder Debatten über unsere politische Kultur geführt werden. Die Schweiz muss sich langsam fragen, ob sie noch das tolerante Land ist, das sie im 19. Jahrhundert war und als das sie sich immer noch sieht.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.05.2010, 11:06 Uhr

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17 Kommentare

Andreas Steiner

05.05.2010, 11:19 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

"ein wahrnehmbares Gesicht erkennen"? Richtig so, schliesslich haben wir auch ein Vermummungsverbot an Demonstrationen. Was passiert mit der Fasnacht? Antworten


majo naef

05.05.2010, 12:37 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Leider können wir nicht mehr das tolerante Land sein. Das wurde schon mit dem Rauchverbot bewiesen. Je dichter die Bevölkerung zusammengedrängt leben muss, desto weniger Toleranz wird es geben. Das sieht man ja auch bei den Hühnern wenn sie in Käfigen gehalten werden. Im Übrigen gibt es genügend andere Gläubige die auch gerne in der Schweiz arbeiten würden. Antworten



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