Schweiz
«Wir Parlamentarier sind keine Strafverfolger»
Von Beni Gafner, Bern. Aktualisiert am 02.06.2012 112 Kommentare
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Herr Janiak, heute sagen mehrere Politiker und Kommentatoren, der Entscheid der Rechtskommission des Ständerats zur parlamentarischen Immunität von Nationalrat Blocher sei rein politisch. Trifft dieser Vorwurf zu?
Nein, dieser Vorwurf trifft nicht zu. Man kann uns natürlich vorwerfen, wir seien Politiker, die gar nicht anders als politisch entscheiden könnten. In Tat und Wahrheit haben wir den Entscheid aufgrund der geltenden Gesetzgebung getroffen. Das neue Gesetz zu diesem Thema ist in Kraft seit Beginn der Legislatur. Der Wille des Gesetzgebers war, den Geltungsbereich für die relative parlamentarische Immunität enger zu fassen. Wir haben uns bei unserem Entscheid an die Absicht des Gesetzgebers gehalten, vorhandene Privilegien für Parlamentarier einzuschränken.
Weshalb soll Nationalrat Blocher keine parlamentarische Immunität geniessen für eine Handlung, die in eine Zeit nach dessen Amtsantritt fällt?
Es ist nicht an uns zu beurteilen, ob eine strafbare Handlung vorlag oder nicht. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Gemäss Gesetz muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Blochers Amt bestehen und den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, die zur Debatte stehen. Zur Debatte steht eine Anstiftung zu einer strafbaren Handlung, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Amt hat und die – gemäss Schweizer Gesetzgebung – nicht einfach einer Lappalie entspricht. Wir Parlamentarier sind keine Strafverfolger. Wenn von Bürgerseite Vorwürfe über strafbare Handlungen an uns herangetragen werden, dann müssen wir nicht beginnen zu ermitteln, sondern wir müssen diesen Vorfall an die zuständige Behörde weiterleiten. In Bezug auf andere Missstände, die es aufzudecken gilt, haben wir mehrere andere Möglichkeiten. Herr Blocher selbst hat im Fall Hildebrand ja das absolut Richtige gemacht, indem er zur Bundespräsidentin gegangen ist. Das war absolut korrekt, und niemand unterstellt ihm das Gegenteil. Das ist einer der möglichen Wege, die Parlamentariern offen stehen: der Gang zu einem Vertreter oder einer Vertreterin der Regierung.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es für Parlamentsmitglieder?
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Geschäftsprüfungskommission einzuschalten. Das entspricht dem Courant normal. Als GPK-Mitglieder bekommen wir häufig Briefe mit Hinweisen über vermeintliche oder tatsächliche Missstände. Als Parlamentarier kann man all dies an die GPK weiterschicken, auch wenn man nicht Mitglied dieser Kommission ist. Sie wird sich dann dieser Sache annehmen. Wenn es in einem Fall brennt, wie ich das als früherer GPK-Präsident selbst erlebt habe, kann ein Präsident Sofortmassnahmen einleiten, die beispielsweise verhindern, dass Beweismaterial vernichtet wird. Es gibt also mehrere Varianten, Herr Blocher hat die Naheliegendste gewählt. Er hätte auch zum Präsidenten des Bankrats gehen können.
Trotzdem gibt es bei Parlamentariern offenbar Befürchtungen, sie könnten behördlich belangt werden, wenn sie sich in einem ähnlichen Fall wiederfinden würden. Sie teilen diese Befürchtung nicht?
Es geht ja immer darum, was die Immunität überhaupt darstellt. Immunität schützt jemanden, der eine strafbare Handlung begangen hat. Beim vorliegenden Beispiel kann es ja nicht sein, dass ein anstiftender Parlamentarier straffrei ausginge, währenddem eine Drittperson, welche die Straftat dann tatsächlich begangen hat, bestraft würde. Ich betone nochmals, es ist nicht an uns, festzustellen, ob ein Straftatbestand tatsächlich erfüllt ist. Das ist Sache der Strafuntersuchungsbehörden.
Ist das Gesetz, so wie es ausformuliert ist, Ihrer Ansicht nach richtig?
Ich war seinerzeit für diese Einschränkung der parlamentarischen Immunität. Ich denke auch, dass in der Bevölkerung die Sympathie gegenüber diesem Immunitätsprivileg der Politikerinnen und Politiker nicht unbedingt gross ist. (Basler Zeitung)
Erstellt: 02.06.2012, 12:26 Uhr
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112 Kommentare
Herr Janiak: Sie schreiben, dass Sie nicht urteilen können, versuchen aber, einen Ihnen nicht genehmen Nationalrat abzuschiessen. Wenn Sei nur die Hälfte vom dem geleistet hätten, was Blocher gemacht hat, nämlich Arbeitsplätze geschaffen und uns vor der maroden EU gerettet, dann könnte man auch vor Ihnen den Hut ziehen. Aber davon sind Sie ja weit entfernt. Antworten
Herr Janiak, sie sagen das sie nicht urteilen, wass ist denn das für ein Entscheid die Immunität aufzuheben in ihren Augen? Das ist doch ein Urteil gegen eine Person, ob er geschützt wird oder nicht. Wie ist das mit ihrer Ex Bundespräsidentin, die hat sich ja sicherlich auch strafbar gemacht, indem sie die Akten angenommen hat! Antworten
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