Wie uns die EU unter Strom setzt
Von Patrick Feuz. Aktualisiert am 18.08.2010 44 Kommentare
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Worum es in der Klausurtagung heute geht
Der Bundesrat steht unter Druck der EU: Brüssel verlangt, dass bilaterale Abkommen in Zukunft konsequent auf dem einschlägigen EU-Recht beruhen und bestehende wie neue Verträge rasch an dessen Weiterentwicklung angepasst werden. Doch Bern lehnt bisher jeglichen Automatismus bei der Übernahme von EU-Recht ab. Im Juli haben die beiden Seiten vereinbart, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe bis Ende Jahr Lösungsvorschläge präsentieren soll. Dabei geht es auch darum, für Streitfälle in den bilateralen Beziehungen eine Art Gerichtsinstanz zu etablieren.
In der heutigen Europa-Klausur diskutiert der Bundesrat, wie er Brüssel entgegenkommen könnte, ohne seine bisherige Position völlig aufzugeben. Brüssel sähe am liebsten den Beitritt zum EWR, der klare Mechanismen zur Übernahme von EU-Recht und zur Beilegung von Konflikten enthält. Der Bundesrat aber will den bilateralen Weg fortsetzen. Ihm schwebt neu ein Mechanismus vor, der zwar den schnellen Nachvollzug von EU-Recht vorsieht, aber keine automatische Vertragskündigung, falls die Schweiz einmal doch nicht nachvollzieht. (paf)
Es geht um sehr viel Geld. Schweizer Stromunternehmen verdienen im Aussenhandel durchschnittlich 1,5 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr. Sie verkaufen zum Beispiel in Spitzenverbrauchszeiten zu hohen Preisen Strom aus Speicherkraftwerken. Möglich sind solche lukrativen Geschäfte, weil die Schweiz eng ans Stromnetz ihrer Nachbarn angebunden und zentrales Strom-Transitland ist. Doch das Auslandsgeschäft könnte mittelfristig einbrechen – die Rolle als Stromdrehscheibe ist bedroht.
«Wir laufen Gefahr, dass wir bei wichtigen Entscheiden über die künftigen europäischen Stromnetze abseits stehen», sagt Silvia Zuber von Swissgrid, der gemeinsamen Netzbetriebsfirma der grossen Stromversorger. Darum sei der schnelle Abschluss eines Abkommens mit der EU für die Schweizer Stromwirtschaft von «grossem Interesse». Konkret befürchtet die Strombranche, dass die EU ohne bilaterales Stromabkommen neue Übertragungsnetze um die Schweiz herum plant. Ab März 2011 entscheiden zwei neue EU-Gremien über Investitionen in die europäischen Netze. Swissgrid kann dort nur wirksam Einfluss nehmen, wenn sich die Schweiz vertraglich ins EU-System der Versorgungssicherheit einbinden lässt. Nach fast drei Jahren Verhandlungen liegt aber immer noch kein entsprechendes Abkommen auf dem Tisch.
Keine Sonderregeln mehr
Zwar war es die EU, die nach einem Blackout in Italien in Bern anklopfte, um den Stromhandel über die Grenze vertraglich zu regeln und die Sicherheitsstandards für Transitnetze zu harmonisieren. Für einmal nicht in der Rolle der Bittsteller, stiegen die Schweizer selbstbewusst in die Verhandlungen und hofften insbesondere, ihre langfristigen Stromlieferverträge mit Frankreich ins neue Regime hinüberzuretten. Dank diesen Verträgen bezieht die Schweiz seit rund 20 Jahren billigen Strom aus französischen Kernkraftwerken.
Bald mussten die Unterhändler aber realisieren, dass Brüssel hart bleibt. Denn solche exklusiven Bezugsrechte widersprechen dem Prinzip der gleich langen Spiesse im liberalisierten EU-Strommarkt.
Gnadenfrist für alte Verträge
Inzwischen heisst es in Schweizer Verhandlungskreisen, man wolle der EU wenigstens eine Gnadenfrist für die alten Verträge abringen. Damit zeigt sich beim Strom, was auch in anderen Bereichen erkennbar ist: Die EU gesteht keine Sonderregelungen mehr zu.
Vor allem aber exerziert Brüssel beim Strom erstmals durch, dass es nur noch bilaterale Abkommen gibt, wenn die Schweiz im fraglichen Gebiet nebst bestehendem auch künftiges EU-Recht übernimmt. Im Mai musste der Bundesrat sein Verhandlungsmandat für das Stromabkommen den «aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU» anpassen. Neu ist die Übernahme der EU-Bestimmungen für den gesamten Energiebereich vorgesehen, wobei in einem ersten Schritt die Förderung erneuerbarer Energien vertraglich geregelt werden soll.
Bilateralismus vor dem Ende?
Konkret verlangt Brüssel, dass sich die Schweiz analog den EU-Staaten ein Ziel setzt, wie stark sie den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 steigern will. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse befürchtet hohe Kosten und protestiert. Doch laut Marianne Zünd vom Bundesamt für Energie hat Brüssel signalisiert, dass ein Abkommen mit der Schweiz ohne Förderungsziel für erneuerbare Energien vor dem EU-Parlament «wohl keine Chance» hätte.
Über Nacht hat die EU so aus dem Stromabkommen ein umfassendes Energieabkommen gemacht. Und die Schweiz hat keine andere Wahl, als nachzugeben, weil sie sonst ihr einträgliches Geschäft mit dem Strom verliert. Zur engen Kooperation mit der EU zwingt allein auch der Wunsch nach Versorgungssicherheit – vor allem im Winter, wenn Strom aus Wasserkraft knapp ist, muss die Schweiz Strom importieren.
Schwierige Stromverhandlungen
«Die Stromverhandlungen passen genau ins Bild», sagt Katja Gentinetta von Avenir Suisse. Die liberale Denkfabrik hat vor kurzem in einer Studie die europapolitische Realität der Schweiz so skizziert: 1. Ein Alleingang ist illusorisch (der wirtschaftliche Schaden wäre zu gross). 2. Der bilaterale Weg verliert seinen Nutzen (Brüssel hat genug von Schweizer Sonderwünschen, Bern muss fortlaufend EU-Recht übernehmen). 3. Es ist Zeit, Alternativen wie den EWR-Beitritt zu prüfen (auch hier muss die Schweiz automatisch EU-Recht übernehmen, aber die Mitsprache ist etwas besser und der Nachvollzug institutionalisiert und gerichtlich überprüfbar).
Heute berät der Bundesrat über seine künftigen Beziehungen zur EU – die schwierigen Stromverhandlungen werden dabei sicher ein Thema sein. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.08.2010, 22:28 Uhr
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44 Kommentare
EWR-Mitgliedschaft bedeutet Übernahme aller EU-Gesetze.Dass dem nun neu anders sein soll,zeigt dagegen die EWR-Mitgliedschaft Norwegens,das das neue Fischereigesetz ohne Mitspracherecht 1:1 übernehmen musste.Dass ein besseres Mitspracherecht und der Nachvollzug institutionalisiert+gerichtlich überprüfbar sei,muss wohl zuerst dem Schweizer Volk im Detail klar und unter Beweiskraft vorgelegt werden. Antworten
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