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Wie lange dauert ein Asylverfahren?
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Das Bundesamt für Migration (BFM) wird zur Erledigungsdauer des Bundesverwaltungsgerichts bei Asylbeschwerden keine eigenen Zahlen mehr veröffentlichen. Die beiden Bundesbehörden haben vereinbart, sich künftig um ihre jeweils eigenen Angelegenheiten zu kümmern.
Über die durchschnittliche Dauer, die das Bundesverwaltungsgericht für Urteile in Asylsachen benötigt, war in jüngerer Vergangenheit mehrfach öffentlich debattiert worden. In die Diskussion hatte sich auch das BFM eingeschaltet und teilweise längere Erledigungszeiten präsentiert, als die vom Gericht selber veröffentlichten.
Wie Gerichtspräsident Markus Metz am Donnerstag anlässlich der Medienkonferenz zum ersten Quartal 2012 mitteilte, haben sich das Gericht und das BFM nun darauf geeinigt, dass jede der beiden Behörden nur noch diejenigen Zahlen veröffentlicht, die sie selber betreffen.
Im Durchschnitt 260 Tage
Auf die Angaben des Gerichts kann laut Metz dabei vertraut werden. Laut Statistik des Gerichts hat die Verfahrensdauer in Asylsachen im ersten Quartal 2012 im Durchschnitt 260 Tage gedauert. Wo die Gewährung von Asyl oder eine Wegweisung materiell zu beurteilen war, benötigten die Richter in Bern durchschnittlich 505 Tage.
Metz wies weiter darauf hin, dass die Asylfälle im Zusammenhang mit dem arabischen Frühling bisher nur zu relativ wenigen Beschwerdeverfahren beziehungsweise zu keinen Pendenzen geführt hätten, die das Gericht nicht beherrschen würde. (jak/sda)
Erstellt: 12.04.2012, 13:19 Uhr
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