Schweiz

Wie der Schweizer Bauwirtschaft Milliardenaufträge entgehen

Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 04.12.2009

Ausländische Baufirmen haben in der Schweiz einen Preisvorteil, weil sie völlig legal weniger Lohn zahlen müssen. Möglich ist dies wegen eines Systemfehlers bei den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Ausländische Unternehmen können bei grossen Bauwerken erhebliche Lohnkosten sparen.

Ausländische Unternehmen können bei grossen Bauwerken erhebliche Lohnkosten sparen.
Bild: Keystone

Systemfehler im Entsendegesetz sofort korrigieren: CVP-Nationalrat Urs Hany.

Systemfehler im Entsendegesetz sofort korrigieren: CVP-Nationalrat Urs Hany.

Der Auftrag zum Bau des 987 Millionen Franken teuren Ceneri-Tunnels ging an eine italienische Arbeitsgemeinschaft. Die Italiener hätten 70 Millionen günstiger offeriert als der zweitgünstigste Anbieter, meldete die Neat-Aufsichtsdelegation im Juni 2009. Nun kommt der Verdacht auf, dass das Konsortium von einem Systemfehler beim Entsendegesetz profitiert habe.

«Ausländische Anbieter können hier völlig legal billiger anbieten und arbeiten, weil sie einen Teil des Lohns als Spesen auszahlen dürfen», sagt CVP-Nationalrat Urs Hany, der im Privatleben selber auch in der Baubranche tätig ist. «Auf dem Spesenanteil müssen sie keine Sozialleistungen bezahlen und sparen so erheblich an Personalkosten.» Hany stützt sich dabei auf eine Untersuchung des Walliser Baumeisterverbands, der solche Fälle dokumentiert hat.

Spesen sind nach oben nicht begrenzt

Da im Bauhauptgewerbe die Lohnkosten gegen 40 Prozent der Gesamtkosten ausmachen, haben die ausländischen Anbieter gegenüber Schweizer Firmen einen entscheidenden Vorteil. «Sie können so zwischen 2 und 4 Prozent günstiger anbieten», versichert Hany. Er präzisiert aber, dass dies im Einklang mit dem Gesetz geschieht.

Die Ausländer machen sich lediglich eine Lücke beim Entsendegesetz und der Personenfreizügigkeit zunutze. Damit die Anbieter aus dem EU-Raum nicht die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz unterlaufen, haben Bundesrat und Parlament flankierende Massnahmen beschlossen im sogenannten Entsendegesetz. Darin sind die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Firmen geregelt, die Arbeitgeber mit Wohnsitz im Ausland in die Schweiz zur Arbeit entsenden.

Doris Leuthard soll Gesetz korrigieren

«Dieser Minimallohn setzt sich aus einem Lohn- und einem Spesenteil zusammen», erklärt Hany. Man habe aber die Höhe des Spesenanteils nach oben nicht begrenzt. «Es kann also vorkommen, dass Firmen ihren Leuten für einen Lohn von 6 Euro (ca. 9 Franken) in die Schweiz schicken, ihnen dann aber noch 300 Franken pro Tag an Spesen auszahlen», sagt Hany. Der Zürcher Politiker hat bereits bei Wirtschaftsministerin Doris Leuthard und beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco interveniert. «Wenn bis Frühling 2010 keine Lösung da ist, werden wir im Parlament Druck machen.»

(DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.12.2009, 14:18 Uhr

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