Schweiz

Wie Dieter Behring sein Verfahren verzögert

Von René Lenzin. Aktualisiert am 22.06.2011 15 Kommentare

Der frühere Börsenguru beklagt sich über die lange Dauer seines Verfahrens. Die Verzögerung ist aber auch Ergebnis seiner häufig erfolglosen Beschwerden.

Die Ermittlungen gegen ihn sind bis heute nicht beendet: Dieter Behring, aufgenommen im Jahr 2004, als das Verfahren gegen ihn seinen Anfang genommen hat.

Die Ermittlungen gegen ihn sind bis heute nicht beendet: Dieter Behring, aufgenommen im Jahr 2004, als das Verfahren gegen ihn seinen Anfang genommen hat.
Bild: Keystone

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Der Ex-Financier und mutmassliche Betrüger Dieter Behring sieht sich gerne als Opfer der Schweizer Justiz. Im April dieses Jahres war er als Zuschauer am Prozess gegen den früheren Bankier Oskar Holenweger vor dem Bundesstrafgericht und zog Parallelen zu seinem eigenen Fall: «Neben vielem anderen war die Erkenntnis, dass die Bundesanwaltschaft auch hier Halbwahrheiten und Lügengebilde bis zum bitteren Ende durchzieht, unglaublich eindrücklich», sagte Behring der Zeitung «Sonntag». Ferner beklagte er sich, dass in seinem Fall eine Anklage noch nicht in Sicht sei, obwohl «das Verfahren nun bereits im siebten Jahr steht».

Tatsächlich hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Behring im Oktober 2004 aufgenommen und bis heute nicht beendet. Und tatsächlich haben die Justizbehörden in dieser Zeit nicht immer optimal gehandelt und müssen daher einen Teil der Verfahrensdauer auf ihre Kappe nehmen. So dauerte ein Streit um die Entsiegelung der bei Behring beschlagnahmten Unterlagen vier Jahre. Anfang März 2007 fanden zwei Hausdurchsuchungen statt, und erst am 4. April dieses Jahres beendete das Bundesgericht das Hickhack zwischen Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht und Behring um die Akteneinsicht. Bereits vor diesem definitiven Entscheid hatte sich allein das oberste Gericht fünfmal mit der Entsiegelung befassen müssen.Zu einer weiteren Verzögerung hat ein Streit zwischen Bundesanwaltschaft (BA) und Untersuchungsrichteramt (URA) geführt. Nachdem der Bund die neue Strafprozessordnung später als geplant in Kraft gesetzt hatte, verzögerte sich auch die Abschaffung des URA. Daher musste die BA das Dossier Behring entgegen ihren ursprünglichen Absichten ans URA übergeben. Danach gerieten sich Staatsanwalt Pfister und Untersuchungsrichter Baumgartner wegen einer Zeugenbefragung in die Haare und riefen die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts an.

Ausser Spesen nichts gewesen

Mindestens so viel Schuld wie die Justizbehörden trifft jedoch Dieter Behring selbst. Er verweigerte lange die Aussage und schöpfte bisher jedes nur erdenkliche Rechtsmittel aus – meist mit geringem Erfolg. Als Illustration dient das jüngste Urteil, das die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Anfang dieser Woche publik gemacht hat. Am 5. Mai lud die BA einen Mitbeschuldigten Behrings zu einer Einvernahme am 27. Mai vor. Behring erschien ebenfalls zu diesem Verhör und verlangte, dass der befragende Staatsanwalt in den Ausstand treten müsse, weil er vorher als Untersuchungsrichter bereits am Fall gearbeitet habe. Das Bundesstrafgericht trat auf diese Beschwerde gar nicht ein, weil Behring sein Gesuch erst an der Befragung und damit «offensichtlich zu spät» eingereicht hat, wie es im Urteil heisst.

Ausser Spesen nichts gewesen, könnte man sagen. Und das sicher bald zum 30. Mal. Das Bundesstrafgericht führt zwar keine Statistik über Einzelfälle, bestätigt aber, dass Behring «seit Beginn des gegen ihn laufenden Strafverfahrens an zahlreichen Verfahren der I. Beschwerdekammer beteiligt war». In diesem Frühjahr verlangte er zum Beispiel die Befragung von sieben Personen auf dem internationalen Rechtshilfeweg. Das könne er «ohne Rechtsnachteil» anlässlich eines allfälligen Prozesses fordern, beschied das Gericht am 10. Mai. Anfang 2008 hatte sich Behring beklagt, dass die BA in einer Orientierung an die Geschädigten das Fairnessgebot verletze, weil sie ihn als einzigen Beschuldigten namentlich nenne. Er habe selber «mehrfach bewusst den Gang an die Öffentlichkeit gesucht», urteilte das Gericht und lehnte seine Beschwerde ab.

Langes Verfahren mildert Strafe

Weitere Beispiele liessen sich aufzählen. Unabhängig davon, was Behring mit seinen zahlreichen Beschwerden bezweckt, hat für ihn jede Verzögerung des Verfahrens positive Nebeneffekte. Sollte es jemals zum Prozess kommen, können Zeugenaussagen aufgrund der lange zurückliegenden Ereignisse an Beweiskraft verlieren. Bei einem allfälligen Schuldspruch führt eine lange Verfahrensdauer zudem zu einer Strafminderung.

Seit Anfang Jahr liegt der Fall Behring wieder bei der Bundesanwaltschaft. Nach dem Bundesgerichtsentscheid zur Akteneinsicht teilte diese im April mit, dass sie die Ermittlungen bis Ende Jahr abzuschliessen hofft. Danach muss sie entscheiden, ob sie Anklage beim Bundesstrafgericht erheben will. Mögliche Anklagepunkte sind gewerbsmässiger Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Über 1000 Geschädigte machen geltend, in Behrings Firmengeflecht Moore Park 290 Millionen Franken verloren zu haben. Behring weist die Vorwürfe zurück.

Urteile Bundesgericht 1B_412/2010, Bundesstrafgericht BB.2011.58 (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.06.2011, 09:21 Uhr

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15 Kommentare

Holger Ohnmacht

22.06.2011, 09:33 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Madoff wurde innert kürzester Frist zu 150 Jahren Haft verurteilt. Sind denn bei uns auf allen Ebenen nur Dilettanten am Werk? So z.B. im Asylwesen: "Heute warten Flüchtlinge gemäss dem Bericht im Durchschnitt 1400 Tage auf den definitiven Entscheid." Unsere Mühlen mahlen zu langsam und kosten uns Steuerzahler (viel zu) viel Geld. Antworten


Tom Müller

22.06.2011, 09:01 Uhr
Melden 16 Empfehlung

Eigentlich wäre es am sinnvollsten die gesamte Bundesanwaltschaft wieder aufzulösen und die Strafverfolgung wieder vollumfänglich den Kantonen zu überlassen. Die Bundesanwaltschaft ist offensichtlich total überfordert, wenn sie es in 7 Jahren nicht schafft, einen derartigen Fall abzuschliessen. Antworten



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