Wie Bauern ihre Pflicht vernachlässigen
Gründe für Kürzungen (Total 875)
Quelle: BZ/BLW
Niedrige Preise, hohe Auflagen: Milchbauer im Juni.
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Im Durchschnitt erhält ein Schweizer Landwirtschaftsbetrieb 46'600 Franken Direktzahlungen vom Staat. Doch einfach so bekommen die Bauern das Geld nicht. Wer Direktzahlungen beanspruchen will, muss zahlreiche Auflagen bezüglich Tierhaltung und Bewirtschaftung von Flächen einhalten.
Ob die Bauern diese befolgen, wird von unabhängigen Kontrollstellen geprüft. Im Jahr 2008 waren insgesamt 53755 Landwirtschaftsbetriebe in der ganzen Schweiz berechtigt, Direktzahlungen zu beziehen. 44 Prozent, oder 23760 Bauernhöfe, waren darauf hin kontrolliert worden, ob sie die Bestimmungen für Direktzahlungen erfüllten.
Laut dem Agrarbericht 2009, der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) herausgegeben wird, sind dabei in 5031 Betrieben – also in 9,3 Prozent – Mängel festgestellt worden. Dies hatte zur Folge, dass die Direktzahlungen um insgesamt rund 6,4 Millionen Franken gekürzt worden sind.
286 verstiessen gegen Gewässerschutz
Die meisten Vergehen werden beim sogenannten Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) festgestellt. Dies ist ein Paket verschiedener Grundanforderungen, die als Basis vorausgesetzt werden, damit die Bewirtschafter überhaupt von Direktzahlungen und verschiedenen Labels profitieren können.
Die häufigsten Vergehen betreffen hier eine nicht tiergerechte Haltung, fehlende Bodenproben, eine nicht ausgeglichene Düngerbilanz, nicht genügend grosse Puffer und Grasstreifen rund um die Felder oder die Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Alleine 286 Betriebe verstiessen im Jahr 2008 gegen den Gewässerschutz.
Grosse Bandbreite
Bei all jenen Betrieben, die von einer Kürzung betroffen sind, wurden die Direktzahlungen 2008 durchschnittlich um 1305 Franken gekürzt. Die Varianz ist allerdings sehr hoch. Andreas Zuber, Co-Geschäftsleiter der Kontrollkommission für umweltschonende und tierfreundliche Landwirtschaft (KUL), nennt Beispiele: 200 Franken könnten einem Landwirt gestrichen werden, «wenn er auf einer Länge von 40 Metern den mindestens 50 Zentimeter breiten Wegrand abgespritzt hatte».
Kamen jedoch bei einer Kontrolle grobe Verfehlungen zum Vorschein, konnte die Kürzung schnell einmal 15000 bis 20000 Franken pro Jahr betragen. Als schweres Vergehen gilt laut Zuber etwa, wenn die Aufzeichnungsunterlagen vollständig fehlen und der Betrieb somit gar nicht kontrollierbar sei. Bei hohen Kürzungen stossen die Bauern zum Teil an ihre finanziellen Grenzen, da die Direktzahlungen weit über die Hälfte des Einkommens ausmachen.
Viele Mängel im Stall
Zuber stellt fest, dass Betriebe mit Tierhaltung am häufigsten Anlass zu Kürzungen geben. «In diesem Bereich gibt es aber auch die strengsten Vorschriften», gibt er zu bedenken. Die KUL ist die grösste Kontrollstelle des Kantons Bern, allein hier kontrolliert sie fast 10'000 Landwirtschaftsbetriebe.
Allgemein würden die Bestimmungen aber gut eingehalten, sagt Zuber und findet: «Das ist bei dieser Anzahl von Vorschriften nicht selbstverständlich.» Die Anforderungen würden sich zudem laufend verändern, und ständig kämen neue dazu. Das System sei relativ komplex. «Deshalb sind formale Verstösse relativ häufig», sagt Zuber. Hinter groben Verstössen, die hohe Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge hatten, entdeckt er meist familiäre Probleme oder eine Überlastung des Betriebsführers.
BLW ist ziemlich zufrieden
Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das die Verantwortung über das Direktzahlungssystem trägt, ist man «im Grossen und Ganzen» mit der Einhaltung der Auflagen zufrieden, sagt Christian Hofer. Dass von den ausbezahlten 2,5 Milliarden Franken pro Jahr 6,4 Millionen gekürzt werden, zeige ihm, dass «offensiv gegen eine mangelhafte Erfüllung der massgebenden Vorschriften» vorgegangen werde. Das BLW sei weiter bestrebt, den Missbrauch bei den Direktzahlungen so tief wie möglich zu halten, versichert Hofer. (Berner Zeitung)
Erstellt: 31.07.2010, 08:29 Uhr
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