Widmer-Schlumpf mag das Mantra von Merz nicht mehr mitbeten
Von Christian von Burg. Aktualisiert am 22.02.2010
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Soll künftig nicht nur bei Ausländern, sondern auch bei Schweizern nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterschieden werden? Für Hans-Rudolf Merz war lange Zeit klar: Nein. Für in der Schweiz Steuerpflichtige ändert sich gar nichts. Inzwischen schweigt der Finanzminister. Dafür spricht Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Und die bringt wenige Tage vor der bundesrätlichen Diskussion über die Finanzmarktstrategie Bewegung in die Sache.
Gleiche Ahndung wie für Betrüger
Sie will grobe Steuerhinterzieher künftig härter anfassen. Jetzt, da die Schweiz die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber ausländischen Staaten aufgegeben habe, sei es an der Zeit, zu diskutieren, ob nicht auch hier zu Lande schwere Fälle von Steuerhinterziehung gleich stark geahndet werden sollen wie Steuerbetrug, sagte sie in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag».
Sie spreche nicht von «Steuerhinterziehung aus Nachlässigkeit». Jeder könne mal vergessen, etwas zu deklarieren. Der Staat müsse seinen Bürgern auch künftig mit Vertrauen begegnen. Es gehe vielmehr um Leute, die in deliktischer Absicht handelten und mehrfach Geld am Fiskus vorbeischleusten. Dabei spiele auch die Höhe der hinterzogenen Geldern eine Rolle. Im Staatsvertrag mit den USA im Fall UBS sei eine Schwelle von 100'000 Franken Jahresertrag gesetzt worden. Es geht also um grosse Fische, die dem Fiskus Vermögenswerte in der Höhe von mehreren Millionen Franken verheimlichen.
Merz' Mantra am Ende?
Widmer-Schlumpf argumentiert mit Erfahrungen, die sie als Finanzdirektorin im Kanton Graubünden gemacht hat. Die Steuerverwalter hätten immer wieder geklagt, «dass Personen, die über Jahre grosse Beträge hinterziehen, viel gnädiger behandelt werden als solche, die viel kleinere Beträge hinterziehen, dafür aber ein Dokument fälschen».
Ganz anders klang bisher das Mantra von Hans-Rudolf-Merz: «Ich möchte unmissverständlich klar zum Ausdruck bringen, dass das schweizerische Bankgeheimnis für in der Schweiz wohnhafte Steuerpflichtige unverändert beibehalten bleibt», sagte er etwa im Nationalrat. Bei «sämtlichen gesetzlichen Vorschriften», die für einheimische Steuerzahler relevant seien, werde «kein Buchstaben geändert».
Jetzt scheint die Meinung im Bundesrat aber knapp vor dem Umschwung zu stehen. Die Sozialdemokraten wollen den Unterschied zwischen grober Steuerhinterziehung und Betrug schon lange aufheben. Moritz Leuenberger und Micheline Calmy-Rey hat Widmer-Schlumpf also auf ihrer Seite. Sie muss nur noch ein weiteres Mitglied der Landesregierung gewinnen, um eine Mehrheit zu finden.
«Genervt» über die Bundesrätin
Obwohl es bei den Parteien rechts der SP in den letzten Wochen prominente abweichende Meinungen gab, lehnen die meisten eine Aufhebung des Unterschieds zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Inland ab. FDP-Fraktionschefin Gabi Huber ist gar «genervt» ob der Justizministerin. Fast wöchentlich lanciere diese unterdessen öffentlich «ihre Ideen». Dabei müsse der Bundesrat intern um die beste Lösung ringen und diese erst dann nach aussen tragen. Auch die FDP wird aber im April an der Delegiertenversammlung das mögliche Ende der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung diskutieren.
Für CVP-Fraktionspräsident Urs Schwaller ist klar, dass Widmer-Schlumpf «mit ihrem Vorgehen die Verhandlungsposition der Schweiz schwächt». Erst müssten die Probleme mit dem Ausland gelöst werden, bevor die Schweiz allenfalls in einem zweiten Schritt über das weitere Vorgehen im Inland diskutiere. Schon heute hätten die Kantone gute Instrumente, um bei schwerer Steuerhinterziehung einzugreifen. Diese sollten sie erst einmal konsequent anwenden, so Schwaller.
Auch SVP-Generalsekretär Martin Baltisser warnt vor «dieser gefährlichen Diskussion», denn damit werde die Tür zur Abschaffung des Bankgeheimnisses auch im Inland aufgestossen.
Zahl der Selbstanzeigen steigt
Derweil steigt die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuersündern in der Schweiz. Bis heute haben die Kantone bereits einen Viertel der Selbstanzeigen des gesamten letzten Jahres erhalten, wie eine Umfrage der Zeitung «Sonntag» ergab. Wer sich selbst anzeigt, bleibt seit Anfang Jahr straffrei. Der eigentliche Ansturm aufgrund dieser Amnestie steht laut den Behörden aber noch bevor. Er erfolge vermutlich erst mit der Abgabe der Steuererklärungen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 22.02.2010, 04:00 Uhr



































