Widmer-Schlumpf lässt Polanski frei
Von Daniel Friedli. Aktualisiert am 13.07.2010 61 Kommentare
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Es muss für Roman Polanski ein Happy End sein – fast wie im Film. Mit Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der Rolle der Heldin, die dem Starregisseur gestern nach zehn Monaten Auslieferungshaft und Hausarrest in der Schweiz die elektronischen Fesseln überraschend wieder löste. Mit den USA in der Rolle des Düpierten, dem der immer noch wegen Missbrauchs einer 13-Jährigen gesuchte Polanski abermals entwischt ist. Und mit einem kräftigen Schuss Ironie: Denn letztlich sind die USA selber schuld daran, dass sie Polanski nun doch nicht bekommen. Widmer-Schlumpf liess ihn gehen, weil ausgerechnet US-Richter sich weigerten, das Auslieferungsgesuch um ein entscheidendes Dokument zu ergänzen.
Dabei geht es um ein amerikanisches Gerichtsprotokoll, das offenbar im Detail den Deal beschreibt, den Polanski nach seiner Tat vor 33 Jahren mit der US-Justiz abgeschlossen hat: Der damalige Ankläger Roger Gunson soll darin bezeugen, dass Polanski seinerzeit von seinem Richter die Zusicherung erhielt, er müsse nicht länger in Haft als die 42 Tage, die er in der Psychiatrie eines kalifornischen Gefängnisses bereits verbracht habe. Sollte dies zutreffen, hätte Polanski seine Strafe restlos verbüsst – und das Strafverfahren sowie das Auslieferungsgesuch der USA wären gegenstandslos. Und weil die USA nun nicht beweisen konnten, dass es nicht zutrifft, fällte Widmer-Schlumpf letztlich den Entscheid: «Wir können nicht mit Bestimmtheit sagen, dass Polanski die Strafe nicht bereits abgesessen hat», sagte sie vor den Medien.
Auslieferung wäre willkürlich
Dieser Ausgang erstaunt insofern, als es aus dem Bundesamt für Justiz früher anders tönte. Das entsprechende Protokoll habe für die Beurteilung des Falles keine Bedeutung, es sei Teil des innerstaatlichen Prozesses in den USA, um welchen sich die Schweiz nicht kümmere, wurde nachfragenden Journalisten beschieden. Doch offenbar drängte Widmer-Schlumpf darauf, auch diesen Punkt sauber abzuklären. Genauso wie sie das zweite Argument vorantrieb, das letztlich für eine Freilassung sprach: Persönlich erteilte die Justizministerin vor vier Wochen dem Staatsrechtler Jörg Paul Müller den Auftrag, eine Auslieferung auch noch unter dem Aspekt von Treu und Glauben zu prüfen. Und dessen Schlüsse hat sie nun übernommen: Man könne einen Mann nicht jahrelang unbehelligt, unkontrolliert und sich in Sicherheit wiegend einreisen lassen – und ihn dann plötzlich festnehmen und ausliefern. Das wäre willkürlich und widerspreche dem Vertrauensschutz, der auch bei der Anwendung von Staatsverträgen zu berücksichtigen sei.
Auch dieses Argument half der Justizministerin letztlich, einen Entscheid zu treffen, der aus ihrer Sicht beiden gestellten Anforderungen genügt: Er sei nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch politisch vertretbar.
Entschädigung für verlorene Zeit?
Ob der Fall damit restlos abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten. Polanski könnte theoretisch für die verlorene Zeit eine Entschädigung verlangen. Dass er damit Erfolg hätte, glaubt Widmer-Schlumpf nicht. Denn für die lange Dauer des Verfahrens sei der Filmemacher selber verantwortlich, da er alle Rechtsmittel ausgeschöpft habe. Ob Polanski ein solches Begehren stellen wird, blieb gestern offen. Anwalt Lorenz Erni reagierte auf eine Anfrage nicht. Und Polanskis französischer Rechtsvertreter will nun die US-Behörden überzeugen, dass Polanski die Strafe verbüsst hat. Und er hofft, dass sein Klient bald wieder in die USA reisen kann. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 12.07.2010, 23:34 Uhr
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61 Kommentare
Kurz nach der Genehmigung des Staatsvertrags mit den USA wird Polanski freigelassen. Bisher hat niemand einen Zusammenhang zwischen den beiden USA-Geschäften gesehen. Wurde er als "diplomatisches Zückerchen" zurückgehalten für den Fall, dass das Parlament den Staatsvertrag zu Fall bringt? Antworten
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