Widmer-Schlumpf: USA schickten entscheidendes Protokoll nicht
Von Samuel Reber. Aktualisiert am 12.07.2010 33 Kommentare
Folgt mehr. (DerBund.ch/Newsnet)
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15.07 Uhr - Zusammenfassung
Roman Polanski ist ein freier Mann: Die Schweiz wird den Star-Regisseur nicht an die Vereinigten Staaten ausliefern, wie die Regierung in Bern am Montag mitteilte. Die US-Justiz verfolgt den 76-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und sass 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.
Die Schweizer Regierung erklärte, die amerikanischen Behörden hätten die vertraulichen Zeugenaussagen in Polanskis Verfahren nicht vorgelegt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte laut einem Bericht der Schweizer Nachrichtenagentur SDA, neben Zweifeln an der Darstellung des Sachverhalts im Auslieferungsgesuch spiele auch das Vertrauen eine Rolle, das Polanski in die Schweiz setzten durfte. Der Regisseur sei seit 2006 Chaletbesitzer in Gstaad und sei in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen.
Polanski war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls überraschend bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen wurde er am 4. Dezember aus der Auslieferungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad überführt.
Während Polanski in Haft sass und später unter Hausarrest stand, forderten zahlreiche Prominente öffentlich seine Freilassung. Der französische Philosoph Bernard-Henri Lévy initiierte sogar eine Petition gegen die Auslieferung Polanskis.
Seit 1978 lebte Polanski unbehelligt in Frankreich und reiste nie mehr in die USA - auch nicht im Jahr 2003, als er mit dem Oscar für die beste Regie im Holocaust-Drama «Der Pianist» ausgezeichnet wurde. Vor dem Grosserfolg mit «Der Pianist» hatte Polanski bereits andere bekannte Kinofilme gedreht, so etwa «Ekel» (1965 mit Catherine Deneuve), «Tanz der Vampire» (1967), «Rosemary's Baby» (1968) bis hin zu «Chinatown» (1974) und «Frantic» (1988).
1933 als Sohn jüdischer Eltern in Paris geboren, zog er mit diesen 1936 ins polnische Krakau. Die Mutter verlor Polanski in Auschwitz, er überlebte im Versteck bei Kleinbauern. Ausgebildet wurde Polanski an der Filmhochschule in Lodz. Schon sein 1961 noch in Polen produziertes Kinodebüt «Das Messer im Wasser» war eine Sensation und ebnete ihm den Weg in den Westen.
Zunächst arbeitete der Regisseur in England, dann in Hollywood. Sharon Tate, Hauptdarstellerin der Horror-Komödie «Tanz der Vampire», wurde 1968 dort Polanskis zweite Frau. Hochschwanger wurde Tate im folgenden Jahr von Anhängern des Sektenführers Charles Manson ermordet. -
15.06 Uhr - Ende
Die Pressekonferenz mit Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist beendet.
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15.03 Uhr - UBS, Guantanamo, Polanski
Ob es einen Zusammenhang zwischen der UBS-Affäre mit den USA und dem Fall Polanski gegeben habe. Widmer-Schlumpf sagt: Man habe drei Themen mit den USA besproch: Die UBS-Affäre, die Aufnahme von Guantanamo-Häftlinge und eben der Fall Polanski. Sie habe immer gesagt, sie sei resolut dagegen, diese drei Fälle zu vermischen oder gegeneinander auszuspielen. Das habe auch der amerikanische Justizminister so gesehen. Man sei sich einige gewesen, hier «keinen Basar aufzumachen».
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14.56 Uhr - 200 Verfahren
Rudolf Wyss sagt, von 200 Auslieferungsgesuchen pro Jahr seien etwa 100 schnell klar und die Personen würden ausgeliefert werden. Bei der anderen Hälfte kommen es oft zu aufwändigen Abklärungen und 15 Prozent der Gesuche würden nicht bewilligt. Der Fall Polanski sei also kein Einzelfall.
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14.52 - Die gleichen Fragen
Schon wieder wird gefragt, ob sie nicht befürchte, dass die Beziehungen mit den USA nun getrübt seien. Widmer-Schlumpf wiederholt geduldig, dass das Argumentarium der Schweiz auch nach amerikanischem Recht nachvollziehbar sei.
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14.51 Uhr - Keine Auskunft
Auf eine Frage hin sagt die Justizministerin, sie gebe sicher keine Auskunft über Personen, die von den USA nicht an die Schweiz ausgeliefert würden.
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14.49 Uhr - USA lieferten auch nicht aus
Widmer-Schlumpf sagt, es sei in jüngerer Vergangenheit auch schon mehrheitlich der Fall gewesen, dass die USA Personen nicht ausgeliefert haben, die die Schweiz gerne gehabt hätte.
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14.47 Uhr - SMS an Calmy-Rey
Widmer-Schlumpf sagt auf eine Frage, Kollegin Calmy-Rey sei von ihr persönlich informiert worden. Die anderen Kollegen, einige schon in den Ferien per SMS, «jedoch ganz sicher nicht die Aussenministerin».
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14.44 Uhr - Spitzenbeamter
Widmer-Schlumpf lässt auf weitere Journalisten-Fragen ihren Spitzenbeamten Rudolf Wyss antworten. Es geht erneut um Schadenersatz und Widmer-Schlumpf sagt, das Verfahren sei stets in Absprache mit Polanskis Anwälten verlängert und eben nicht beschleunigt worden.
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14.41 Uhr - Argumentarium
Auf verschiedene Fragen wiederholt Widmer-Schlumpf im Grundsatz stets: Beim Entscheid spielte neben Zweifel an der Darstellung des Sachverhalts im Auslieferungsgesuch auch das Vertrauen eine Rolle, das Polanski in die Schweiz setzten durfte.
Polanski sei seit 2006 Chaletbesitzer in Gstaad und sei in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen.
Dies sei gemäss dem internationalen Ordre Public zu berücksichtigen, sagte Widmer-Schlumpf. Demnach wäre eine Auslieferung ein Verstoss gegen Treu und Glauben gewesen. -
14.37 Uhr - Bedauern
Herr Polanski habe in einem vor Wochen veröffentlichten Zeitungsinserat kein Bedauern gegenüber dem Opfer ausgedrückt. Ob das die Bundesrätin nicht gestört habe, wird gefragt. Widmer-Schlumpf sagt, «matchentscheidend» sei für sie, was Polanski früher gegenüber dem Opfer und dessen Familie direkt geäussert habe.
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14.35 Uhr - SMS an die Kollegen
Widmer-Schlumpf schildert, sie habe ihre Bundesratskollegen informiert und mit diesen per SMS kommuniziert. Dann erwähnt sie nochmals, dass das EJPD ein wichtiges Protokoll aus den USA nicht erhalten habe. Dieses Verhalten eines US-Richters habe in der Schweiz juristische Zweifel ausgelöst.
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14.33 Uhr - Imageschaden?
Ein Journalist fragt, ob das Image der Schweiz durch die Affäre Polanski nicht gelitten habe. Widmer-Schlumpf meint, das rechtliche Verfahren sei nachvollziehbar. Die Einhaltung von Treu und Glauben sei auch im amerikanischen Rechtssystem gängig und deshalb werde man auch auf Verständnis stossen.
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14.30 Uhr - Entschuldigung?
Die Bundesrätin sagt, sie habe keinen persönlichen Kontakt mit Polanksi gehabt. Auch wenn der Regisseur ihr mehrmals geschrieben habe. Ob es eine Entschuldigung durch die Schweiz gebe? Widmer-Schlumpf sagt, die Schweiz habe ein völlig korrektes juristisches Verfahren durchgeführt. Und was die Länge des Verfahrens betrifft, die man beanstanden könne, das sei im Interesse von Roman Polanski gewesen. Und er auch Ursache für den zeitlichen Mehraufwand.
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14.27 Uhr - Recht und Politik
Nach einer längeren Ausführung meint Widmer-Schlumpf, Recht und Politik liessen sich halt nicht immer ganz schlüssig vereinbaren. Ob sie selber zufrieden mit der Lösung sei, wird gefragt. Widmer-Schlumpf meint, ihre Zufriedenheit sei nicht relevanter Bestandteil dieses Falles gewesen.
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14.25 Uhr - Treu und Glauben
Bundesrätin Widmer-Schlumpf beantwortet die Fragen der Journalisten mit längeren juristischen Ausführungen, unter anderem sei es auch um den Grundsatz von «Treu und Glauben» gegangen.
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14.20 Uhr - Freier Entscheid
Die Schweiz habe keinen Druck von anderen Ländern gespürt, weder aus Frankreich oder Polen und auch nicht aus den USA, so Widmer-Schlumpf. Auf eine weitere Frage sagt sie, dass Polanski seine Schriften erhalten habe und seit heute um 11.30 Uhr ein freier Mann sei.
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14.19 Uhr - Anfechtung
Auf eine Frage hin erklärt Widmer-Schlumpf, dass die USA diesen Entscheid nicht anfechten können. Sie gehe nicht davon aus, dass dies der Fall sein wird, da die Schweiz den Sachverhalt genau geprüft habe.
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14.18 Uhr - Schadenersatz
Widmer-Schlumpf erklärt auf eine Frage, dass jemand, der verhaftet und nicht ausgeliefert wird, Anrecht auf Schadenersatz habe. Doch gerade Polanski habe darauf gepocht, das Verfahren nicht zu beschleunigen und den Sachverhalt genau zu prüfen.
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14.16 Uhr - Beziehungen zu den USA
Widmer-Schlumpf sagt, sie habe sich heute mit Diplomaten aus den USA unterhalten. Diese hätten Verständnis für die Argumentation der Schweiz Verständnis gezeigt. Auch wenn sie es gerne gesehen hätten, dass Roman Polanski ausgeliefert wird.
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14.13 Uhr - Aussage des Opfers
Die Schweiz habe auch die Aussagen des Opfers gewürdigt. Die Frau habe mehrmals gewünscht, nicht mehr Teil eines Verfahrens zu werden.
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14.12 Uhr - Zweifel
Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne auch nach intensiven Abklärungen «nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden», schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Widmer-Schlumpf betonte vor den Medien, dass der Entscheid sich nicht auf die Tat beziehe, die Polanski vorgeworfen wird. Der 76- Jährige soll 1977 mit einer Minderjährigen Sex gehabt haben. Polanski bekannte sich damals schuldig, floh aber vor der Strafverkündung ins Ausland.
Der Regisseur war am 26. September 2009 auf Veranlassung der amerikanischen Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Seit Dezember befindet er sich in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest. -
14.05 Uhr - Protokoll angefordert
Widmer-Schlumpf berichtet: Roman Polanski habe sich intensiv bemüht und alle juristischen Möglichkeiten gegen eine Auslieferung ausgeschöpft. Detailliert schildert die Bundesrätin die einzelnen juristischen Schritte. Die Schweiz habe sich bemüht, ein Protokoll aus den USA zu erhalten, dass die Details zu Polanskis Aufenthalt während 42 Tagen in einer psychiatrischen Klinik in Kalifornien beinhaltet hätte. Dieses Protokoll habe man nicht erhalten und so habe der Schweiz eine zu wichtige Akteneinsicht gefehlt, um einer Auslieferung zuzustimmen.
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14.02 Uhr - Eröffnung
Eveline Widmer-Schlumpf ist eingetroffen und eröffnet die Pressekonferenz zum Ausliegerungsfall Roman Polanski. Es gehe nicht darum, die Straftat zu qualifizieren. Die Schweiz gibt dem Auslieferungsverfahren nicht statt. Die elektronische Fussfessel wurde bereits entfernt. Widmer-Schlumpf schildert nochmals die juristischen Etappen der Affäre.
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12.55 Uhr - Ausgangslage
Die Schweizer Justiz gibt am Montagnachmittag ab 14 Uhr die Entscheidung über die von den USA geforderte Auslieferung des Starregisseurs Roman Polanski bekannt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf werde um 14.00 Uhr in Bern vor die Presse treten, teilte das Schweizer Justizministerium mit. Die Schweiz hatte Polanski Ende September vergangenen Jahres aufgrund eines US-Haftbefehls festgenommen, als er zu einem Filmfest nach Zürich reisen wollte. Seit Dezember steht der polnisch-französische Filmemacher in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest.
Der weltberühmte Regisseur soll die 13-jährige Samantha Geimer bei einer Feier in Los Angeles 1977 mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben. Die mittlerweile über vierzigjährige Frau meldete sich bereits mehrmals mit dem Wunsch zu Wort, das Verfahren solle eingestellt werden. Polanski hatte damals die Tat gestanden und 42 Tage im Gefängnis verbracht. Vor Verkündung des Strafmaßes 1978 setzte er sich nach Europa ab und kehrte seitdem nie in die USA zurück.
Erstellt: 12.07.2010, 11:59 Uhr
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33 Kommentare
die ganze angelegenheit ist zwar äusserst unappetitlich, aber nach schweizer recht längst verjährt. ich schliesse nicht aus, das einige¨amerikanische anwälte immer noch glauben, sich auf kosten von roman polanski finanziell sanieren zu können. Antworten
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