Schweiz

Wer unter 12-Jährige schändet, kann nicht mehr auf Verjährung zählen

Von Verena Vonarburg. Aktualisiert am 23.06.2011 4 Kommentare

Justizministerin Simonetta Sommaruga erhöht die vorgeschlagene Alterslimite von zehn auf zwölf Jahre. Die Initiantin der Volksinitiative gegen Verjährung bei Sexualdelikten mit Kindern wähnt sich «am Ziel».

Ziel erreicht: Mit einem Schweigemarsch warb Marche Blanche 2002 erstmals für die Unverjährbarkeit pädophiler Straftaten.

Ziel erreicht: Mit einem Schweigemarsch warb Marche Blanche 2002 erstmals für die Unverjährbarkeit pädophiler Straftaten.
Bild: Keystone

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Es war ein Sieg welscher Frauen, die sich im Kampf gegen Sexualtäter zur Marche Blanche zusammengefunden hatten: Am 30. November 2008 sagte das Schweizer Stimmvolk ja zur Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät. Es war ein Sieg bewegter Bürger über den Bundesrat und das Parlament. Letztere hatten vor einem solchen Verfassungsartikel abgeraten, da er kaum verhältnismässig und schwierig umzusetzen sei.

Die Schwierigkeit der neuen Bestimmung liegt in der Formulierung. Es ist nicht klar, was genau «vor der Pubertät heisst». Gewisse Mädchen pubertieren schon mit 11, andere erst mit 16. Und Mädchen sind in der Regel früher reif als Knaben. Pädophile verlieren das Interesse, sobald bei einem Menschen die sekundären Geschlechtsmerkmale ausgebildet sind. Wie also das «Vor-der-Pubertät» in einem Gesetz definieren, damit das Recht überall einheitlich angewendet wird? Und damit klar ist, welche Taten nicht verjähren?

Auch Taten vor 2008 betroffen

Nachdem das Volk für die strenge Variante der Unverjährbarkeit votiert hatte, schlug Eveline Widmer-Schlumpf als damalige Justizministerin als Kriterium für den Begriff «vor der Pubertät» eine Altersgrenze von 10 Jahren vor. Das rief in der Vernehmlassung Kritiker auf den Plan. Vor allem medizinische Organisationen forderten, die Limite müsse höher sein.

Auf Antrag der aktuellen Justizministerin Simonetta Sommaruga hat der Bundesrat gestern auf die Einwände der Fachleute reagiert: Die Limite soll bei 12?Jahren liegen. Sexuelle Straftaten sollen also unverjährbar sein, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 12-jährig ist. Das gab Sommaruga gestern vor den Medien bekannt. Der Bundesrat sei «überzeugt, dass diese Lösung die Gefahren der Pädokriminalität angemessen berücksichtigt».

Als sexuelle und pornografische Straftaten definiert der Bundesrat sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung. Als Schändung bezeichnen die Juristen Missbräuche von Menschen, die sich nicht wehren können – Behinderte zum Beispiel. Erwerb, Besitz oder Zugänglichmachen von Kinderpornografie sind nicht unverjährbar, da dort kein direkter Kontakt mit Kindern stattfindet. Wer jedoch bei der Produktion eines Pornos ein Kind missbraucht, dessen Tat verjährt nie.

«Sehr zufrieden»

Christine Bussat, die Hauptinitiantin der Initiative, hatte für die Unverjährbarkeit zwar eine noch höhere Alterslimite gewünscht. Sie ist trotzdem «sehr zufrieden»: «Im Detail bin ich zwar nicht mit allem einverstanden, aber in den grossen Linien sind wir nun endlich am Ziel.» Sieben Jahre habe der Kampf gedauert, hält sie fest, und der Einsatz habe sich gelohnt. «Wir hatten Erfolg beim Unterschriftensammeln, Erfolg bei der Volksabstimmung und nun Erfolg bei der Umsetzung.» Positiv wertet Bussat insbesondere, dass der Bundesrat davon abgerückt ist, die Altersgrenze bei 10 Jahren zu ziehen: «Man darf nicht vergessen, dass zwischen 10 und 12 Jahren sehr viele Kinder betroffen sind.»

Froh ist Bussat auch, dass der Verfassungsartikel rückwirkend gilt. Das bedeutet: All jene Taten, die am Tag der Abstimmung im November 2008 noch nicht verjährt waren, sind nun ebenfalls unverjährbar, sofern dem auch das Parlament noch zustimmt – und davon ist auszugehen. Sie hofft, dass der neue Strafrechtsartikel nun möglichst rasch von den eidgenössischen Räten verabschiedet wird, damit er in Kraft treten kann.

SVP möchte noch weiter gehen

Während die Linke Bussats Initiative gegenüber immer kritisch war, fand das Volksbegehren Zustimmung bei der Rechten. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli sagte gestern, sie sei froh, habe der Bundesrat das Alter von 10 auf 12 Jahre «aufgestockt». Sie möchte aber im Unterschied zu Bussat auch jetzt noch weiter gehen. Am liebsten hätte sie 16 Jahre, will allerdings im Parlament als Kompromissvorschlag den Antrag auf 14 Jahre einbringen – wissend, dass sie damit keine Chance hat, wie sie selber einräumt. «Die 12 Jahre werden im Parlament durchgehen, aber es wäre eine verpasste Chance, würde ich den Antrag nicht stellen.»

Die SP war mit dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats, einer Limite bei 10 Jahren, einverstanden. Für Kinder zwischen 11 und 15 Jahren wollten die Sozialdemokraten jedoch eine Regel, wonach die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt beginnen sollte, wenn ein Opfer volljährig wird. SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch sagt zur nun vorgeschlagenen Lösung, es sei für ihn als Jurist schwierig, zu beantworten, ob 10 oder 12 angemessen sei. «Wenn man die Limite nun ändert, so könnte ich mir vorstellen, dass man das nicht aus medizinischen oder psychologischen Gründen tut, sondern aus politischen.» Will heissen: Die Altersgrenze von 12 Jahren hat bedeutend bessere Chancen im Parlament als jene von 10, die die Rechte bekämpft hätte. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.06.2011, 22:22 Uhr

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4 Kommentare

JKürg Walser

23.06.2011, 05:21 Uhr
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Ich bin kein Freund der SVP, aber hier hat sie recht. Wer sich an Minderjährigen vergeht soll dafür bestraft werden und das hart. Solche Untaten dürfen nie verjähren denn ein Pädophiler bleibt ein Pädophiler bis er stirbt! Genauso ein Sexualverbrecher und andere Triebtäter. Das hat doch die Vergangenheit eindrücklich bewiesen. Hat das die Linke nicht mitbekommen? Oder gibt es da andere Gründe? Antworten


Ruth Meier

23.06.2011, 09:03 Uhr
Melden 5 Empfehlung

16 ist das Schutzalter und das sollte auch hier zählen. Alles andere ist viel zu tief. Es geht nicht darum WANN Pädophile das Interesse verlieren - das ist sekundär und kein genereller Schutz - es geht um die Opfer. Antworten



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