Schweiz

Diskussion

Wer heiratet, behält künftig seinen Namen

Die Ehepartner können ab nächstem Jahr frei entscheiden, wie sie heissen wollen. Die im Parlament verabschiedete Revision sieht zudem eine Reihe weiterer Änderungen im Namens- und Bürgerrecht vor. Mehr...


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130 Kommentare

Nicoletta Speranza

13.01.2013, 10:15 Uhr
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@ Hannes Gerber man sollte Birnen nicht Äpfel vergleichen - was hat den Wehrdienst mit dem Namen annehmen oder nicht zu tun...? Bei diesem Chaos... geschieden, wieder verheiratet sollte es einfach klar sein, wer zu wem gehört. Sonst würde es nicht passieren, das Einige noch im Ausland verheiratet sind! Haben die Zivilstandesämter noch den Überblick? Denke nicht!! Antworten


Meier Max

24.04.2012, 12:32 Uhr
Melden 61 Empfehlung 1

Von Geburt bis zum Tod den gleichen (Geburts-)Namen zu tragen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Man ändert seine Identität nicht. Antworten


Ike Conix

24.04.2012, 15:03 Uhr
Melden 9 Empfehlung 9

@Meier Max: Warum tun Sie es denn hier?


Müller Fabienne

24.04.2012, 10:43 Uhr
Melden 61 Empfehlung 0

UEBERFÄLLIGE REFORM
Endlich können Mann UND Frau ihren angestammten Namen behalten (wie bis ins 19. Jh., z.T. bis Inkrafttreten des Schweiz. Zivilgesetzbuches) .
Wer will, kann aber immer noch den gemeinsamen Familiennamen wählen.
Meiner Meinung nach unbedingt am ledigen Namen festhalten. Selbst ist der Mann, selbst ist die Frau. So kommt es auch nicht zu den vielen Namenswechseln.
Antworten


Simone Signer

24.04.2012, 08:52 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

All diese Kommentare: Made my day!^^ Antworten


Franziska Eicher

24.04.2012, 08:33 Uhr
Melden 3 Empfehlung 4

Wenn wir keine andern Probleme haben in unserem Land, dann ist ja gut...! Antworten


André Dörflinger

24.04.2012, 04:27 Uhr
Melden 4 Empfehlung 9

Ein weiterer Markstein im Niederreissen des Status des Mannes, das mit dem neuen Eherecht 1985 begonnen hatte, über das männerbenachteiligende Scheidungsgesetz 2000, in Salamitaktik 2004 und 2008 weitergesponnen wurde.Diese EVA-lution der forcierten Libera-LiSi-erung + VERA-kademisie-rung zeigt heute schon ihre zivilisatorisch verhängnisvollen Auswirkungen > 50 % Scheidungsquoten/ Unfruchtbarkeit Antworten


Sascha Rüger

24.04.2012, 08:46 Uhr
Melden 14 Empfehlung 0

Die Kunst einer ironischen Aussage liegt ja darin, nicht allzu offensichtlich als Ironie erkannt zu werden, sondern den Zweifel zu erhalten daran, ob es nicht vielleicht doch ernst gemeint sein könnte. Herr Dörflingers Kommentar hier ist ein Paradebeispiel... ich bin mir nicht 100% sicher, ob dieser völlig abstruse Beitrag gar kein Witz sondern bitterer Ernst war? Bitte um Aufklärung.


will williamson

23.04.2012, 22:08 Uhr
Melden 2 Empfehlung 3

Kurz zur Information: Ich hab vor vielen Jahren geheiratet und trage immer noch den gleichen Namen wie vor der Heirat. So what' s new for me? Antworten


Diether Pfaendler

23.04.2012, 22:06 Uhr
Melden 3 Empfehlung 9

Zum Glueck ist das Wetter schoen. Keine anderen Probleme? Antworten


Sascha Bieri

23.04.2012, 20:31 Uhr
Melden 63 Empfehlung 1

Da die Mutter 9 Mt. Fleisch und Blut für die Entstehung ihres Kindes hergegeben hat, hat sie stärkeres Gewicht beim Kindes-Nachnamen. Ja in anderen Bereichen gilt es als Plagiat, wenn man eine Leistung, die man nicht erbracht hat, auf seinen Namen anrechnen lässt. Aber genau bei den Kindern war bis heute üblich, die Leistung der Frau über das Verschwinden-Lassen ihres Namens unsichtbar zu machen. Antworten


Sascha Bieri

24.04.2012, 07:51 Uhr
Melden 12 Empfehlung 1

der elterliche Beitrag bezüglich der Gene ist unbestritten je 50%,aber die vergnügliche Leistung 'in einer Nacht' ist nicht vergleichbar mit dem Aufwand von 9 Monate Schwangersein, Krampfadern kriegen und die Schmerzen und Risiken einer Geburt ertragen... -> ich bin für eine partnerschaftliche Namenseinigung, aber bei Differenzen entscheidet die Frau. Aus gutem Grund.


walter bossert

24.04.2012, 07:15 Uhr
Melden 6 Empfehlung 1

Bieri, und Sie sind natürlich 100% sicher, kein " Plagiat " in der Familie zu haben! Zur näheren Erklärung: Es liegt nicht immer am Familiennamen.


Andreas Meier

23.04.2012, 21:33 Uhr
Melden 8 Empfehlung 1

@Bieri: Diese Logik - einfach unschlagbar - mir kommen gleich die Tränen..;-)! Also, ohne den alles entscheidenden "berühmten Tropfen" der mutig, Heldenhaft und mit letzter Enerige um neues Leben kämpft, würde wohl gar nicht erst neues Fleisch und Blut entstehen..;-)! Ich persönlich kann da überhaupt kein "Plagiat" erkennen - vorallem dann nicht, wenn ich mir meine eigenen Kinder anschaue..;-)


Jean Engel

23.04.2012, 20:30 Uhr
Melden 8 Empfehlung 3

Am einfachsten waere eine "abgeaenderte" islaendische Variante:
(Mann und Frau behalten ihren Namen).
Name des Sohns: Vorname des Vaters + "son".
Name der Tochter: Vorname der Mutter + "dottir".
Die Suffixes koennte man natuerlich "laender-/kulturspezifisch" waehlen.
Antworten


Marco Hinder

24.04.2012, 08:44 Uhr
Melden 2 Empfehlung 2

...oder wie Balten oder Osteuropärer.


Sascha Bieri

23.04.2012, 20:16 Uhr
Melden 6 Empfehlung 1

Kinder sollten das Recht haben mit der Volljährigkeit ihren Nachnamen zu bestimmen und Ehepaare erst beim ersten Kind über einen gem. Familiennamen entscheiden müssen. Antworten


Meier Max

23.04.2012, 20:04 Uhr
Melden 56 Empfehlung 0

Nicht bevor die Männer Kinder gebären.
Spass beiseite, jetzt können Mann UND Frau ihren Ledignamen behalten oder sie bestimmen einen gemeinsamen Familiennamen.
Bis jetzt gab der Mann den Namen, wenn nichts unternommen wurde, automatisch an Frau und Kinder weiter. DAS war ungerecht. Jetzt besteht Wahlfreiheit für Mann UND Frau.
Die im Alltag üblichen Allianznamen sind immer noch möglich.
Antworten


Meier Max

23.04.2012, 21:53 Uhr
Melden

Nicht bevor...
Das war die Antwort für den Kommentar von:
Hannes Gerber
13:14 Uhr


Egon Putzig

23.04.2012, 19:50 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Ob der bisherigen Kommentare überzieht ein Schmunzeln mein Gesicht :-) Antworten


Peter Kobelt

23.04.2012, 19:38 Uhr
Melden 3 Empfehlung 3

Schwule und Lesben werden bevorteilt, da sie sich entscheiden können, ob sie den Namen vom PartnerIn annehmen wollen. Verheiratete Hetero-Männer können dies nicht! Antworten


Curt Mast

23.04.2012, 19:36 Uhr
Melden 53 Empfehlung 0

Wurde langsam Zeit. Für mache Männer auch die Möglichkeit das ihre Kinder bessere Nachnamen tragen als sie. Antworten


Guido Singenberger

23.04.2012, 19:25 Uhr
Melden 3 Empfehlung 3

Dennoch...., die Liebe ist die einzige Möglichkeit, wo auch einfache Leute zu einer gewissen Grösse gelangen können. Wenn die Dame den Herrn Prof. Dr. med. K. Muster heiratet, dann wird keine Frau darauf verzichten seinen Namen anzunehmen. Antworten


kurt mäschli

23.04.2012, 22:58 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Herr Singenberger, in ihrem genannten Beispiel sollte es wahrscheinlich eher heissen: ..., die sogenannte Liebe ist die einzige Möglichkeit.....


Stefanie Windholz

23.04.2012, 19:59 Uhr
Melden 55 Empfehlung 1

Es soll auch Frauen geben, die ihren eigenen "Titel" haben und sich nicht mit dem des Herrn Muster schmücken müssen oder wollen... ;-)


rainer marti

23.04.2012, 19:16 Uhr
Melden 3 Empfehlung 3

Wieso wird eigentlich geheiratet?! Damit man offiziell die Gleichberechtigung hat?! Antworten


Meier Max

23.04.2012, 19:07 Uhr
Melden 54 Empfehlung 0

Das war ja höchste Zeit!
Endlich können Mann UND Frau ihren angestammten Namen behalten.
Damit kehrt die Schweiz zurück zu einer Lösung, die in gewissen welschen Kantonen bis zum Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches gegolten hat. In den meisten Kantonen behielten die Frauen bis ins 18./19. Jahrhundert ihren Geburtsnamen.
Selbst ist der Mann, selbst ist die Frau.
Antworten


Robert Franz Reichmuth

23.04.2012, 18:58 Uhr
Melden 1 Empfehlung 2

Was sagen/was tun die "Jurisprudenzler" in unserem abendländischen Kulturkreis in solchen Fällen?
Leutheusser-Schnarrenberger (Justizministerin des Bundes DE) - geb. Leutheusser!
"Moritz-National" (Alt-Bundesrat) - Sohn = Name der Mutter!
Heil dir Helvetia - hast noch der Töchter ja ...
Antworten


Sascha Rüger

23.04.2012, 18:49 Uhr
Melden 6 Empfehlung 4

Ein Wort zur allgemeinen Beruhigung der eher wertkonservativ orientierten Mitleser: Es wird sich nichts wirklich ändern. Dazu eine Statistik aus meiner persönlichen Erfahrung: Von >10 mir bekannten frischgebackenen Ehepaaren aus Freundes- + Familienkreis in Deutschland haben ALLE(!) den Namen des Mannes als Familiennamen gewählt, obwohl dort die freie Namenswahl schon seit langer Zeit möglich ist. Antworten


Karl Müller

23.04.2012, 18:34 Uhr
Melden 13 Empfehlung 5

Im Namen der Gleichberechtigung die Frauen den Männern gleichgestellt. Aber oha! Jetzt sind auf einmal die Väter wieder diskriminiert bei der Namensgebung der Kinder bei Uneinigkeit. Ob das der Menschenrechtsgerichtshof auch so toll findet? Bekanntlich sind wir ja noch nicht soweit, dass sich Politiker und Richter auch für die Rechte der Männer einsetzen. Es wird aber dringend Zeit! Antworten


Hans Ganz

23.04.2012, 18:18 Uhr
Melden 4 Empfehlung 3

Kann man (hier sollte man(!) auch mal über die Bücher..) mehreren Kindern andere Namen geben? Also den Mädchen den Namen des Mannes, den Knaben den Namen der Frau? Das wäre ja dann quasi die totale Gleichberechtigung? Woahh, visionär! Oder eher irgendwie beschränkt, sein Geschlecht über den Nachnamen festzumachen. Nur meine bescheidene Meinung. Antworten


Sascha Rüger

23.04.2012, 18:31 Uhr
Melden 2 Empfehlung 2

Gute Frage! Soweit ich es verstehe (zumindest ist es im deutschen Namensrecht bislang so, wo jeder den eigenen Namen behalten darf), muss man bei Heirat einen gemeinsamen "Familiennamen" festlegen, den dann die hypothetischen Kinder bekommen. Zumindest wäre das die vernünftigste Lösung. Mehreren Kindern verschiedene Namen wäre durchaus seltsam. ODer wie ist es hier nun gedacht?


Osi Kuhn

23.04.2012, 17:21 Uhr
Melden 4 Empfehlung 1

Es muss noch konsequenter umgesetzt werden. Bei wiederHeirat der Frau übernehmen die gemeinsamen Kinder automatisch den Namen des Mannes (und nicht den Namen des Ex-Mannes der Frau !!). Ebenso muss (wenn Stiefkinder vorhanden) das Erbe vor der Heirat geklärt sein!! Antworten


rolf berner

23.04.2012, 17:13 Uhr
Melden 27 Empfehlung 0

wichtiger wäre es subito die heiratsstrafe abzuschaffen!sowie die einzel-AHV-rente einzuführen! wer heiratet zahlt mehr steuern und bekommt weniger AHV, DAS ist absurd, nicht der name.. Antworten


Rafiq Tschannen

23.04.2012, 21:49 Uhr
Melden 2 Empfehlung 1

Einzel-AHV-Rente gibt es schon!


Sam Pirelli

23.04.2012, 16:55 Uhr
Melden 69 Empfehlung 0

Bin baff, wie viel chauvinistische Rückständigkeit aus den Voten spricht. Und eine Weile hatte ich tatsächlich das Gefühl, wir lebten im 3. Jahrtausend ... so weit ists schon mit dem Backlash!
Mit der Männlichkeit vieler scheint es nicht weit her zu sein, wenn sie sich dadurch schon bedroht fühlen.
Und was habt ihr für PARTNERschaften, dass euch eine Eingung unter Erwachsenen unmöglich dünkt?
Antworten


Markus Burri

23.04.2012, 16:34 Uhr
Melden 14 Empfehlung 6

Es geht dabei doch nur um eine weitere Schwächung von Ehe und Familie. Ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Ehe.
Es sollte nicht gelten "ein Name von der Geburt bis zum Grab", sondern "Eine Familie, ein Name". Denn die Ehe begründet eine neue Einheit, eine neue Zusammengehörigkeit, die auch als solche erkannt werden sollte.
Antworten


Sascha Rüger

24.04.2012, 11:47 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Stimmt, es ist ein vor dem Staat abgelegter rechtlicher Vertrag. Meine Gegenfrage aber bleibt, was das andere Mitbürger angeht bzw warum diese den Zivilstand von aussen erkennen können sollten. Meine Steuererklärung z.B. ist ja auch keine Privatsache in dem Sinn dass sie natürlich dem "Staat" gegenüber erfolgt, dennoch hat deshalb noch lange keiner ein Recht zu wissen was da drin steht.


Markus Burri

24.04.2012, 11:16 Uhr
Melden

Verheiratet sein ist eben keine Privatsache, sondern ein vor dem Staat abgelegter rechtlicher Vertrag. Sonst dürfte jeder heiraten, wo und wann er will.


Sascha Rüger

23.04.2012, 18:22 Uhr
Melden 46 Empfehlung 0

Verheiratet sein ist Privatsache. Warum sollten Sie das von aussen als solches erkennen können und mit welchem Recht? Ich finde das geht keinen etwas an wer mit wem verheiratet ist. Wer einen gemeinsamen Namen möchte für das eigene Zusammengehörigkeitsgefühl, kann das ja weiterhin gerne tun ist auch völlig in Ordnung. Und wem das wurst ist, muss es nicht mehr tun und das ist auch in Ordnung.


Nick Schmid

23.04.2012, 16:42 Uhr
Melden 54 Empfehlung 0

@M. Burri: OK, in dem Fall automatisch der Ledigenname der Ehefrau. Ok für sie?


Anna Maier

23.04.2012, 16:57 Uhr
Melden 11 Empfehlung 0

nur dumm, dass heute in aller regel eine ehe nicht "bis zum grab" bestand hat...


Stefan Schmid

23.04.2012, 16:32 Uhr
Melden 10 Empfehlung 1

Mal ehrlich, in der Praxis wird sich doch nichts ändern, und das ist auch gut so.
Die SP hat in einem Positionspapier 2007 mal verlangt, dass ein gemeinsamer Familienname nicht mehr möglich sein soll (kein Witz!!!). Zum Glück konnte sie sich nicht durchsetzen. Eine Familie sollte doch die Möglichkeit haben, ein gemeinsamer Name zu haben.
Antworten


stjepan Ilic

23.04.2012, 16:30 Uhr
Melden 64 Empfehlung 0

Eine schreckliche Rückständigkeit herrscht hier wenn ich mir die Kommentare durchlese,die USA,Skandinavien sind uns da weit voraus.Ich möchte mein Recht und Freiheit haben selbst zu bestimmen wie ich heisse und welchen Namen ich annehme und ich spreche hier als Sohn einer Familie zum einen Teil davon bin ich eng verbunden zum anderen Teil habe ich 0 Kontakt mir wurde der Name aufgedrungen. Antworten


Hannes Müller

23.04.2012, 16:21 Uhr
Melden 9 Empfehlung 2

Vor allem wer sorgt nun dafür, dass Männer nun im Zuge der Gleichberechtigung Kinder kriegen können? Antworten


Niklaus Christen

23.04.2012, 16:14 Uhr
Melden 4 Empfehlung 2

und wie steht es bei Kleinkindern bei einer Namensänderung mit der Konfession falls der eine Elternteil katholisch, der andere reformiert ist???? Antworten


Urs Danner

23.04.2012, 16:00 Uhr
Melden 22 Empfehlung 0

Es wurde Zeit, dass endlich diese für die Schweiz so wichtige Gleichberechtigung eingeführt wurde und es den Frauen nun besser geht. Nun können wir uns wieder den weniger wichtigen Themen zuwenden, z.B. warum unsere 246 ParlamentarierInnen für ihre wertvolle Arbeit nur rund Fr. 120'000.- pro Jahr erhalten. Wahrscheinlich weil in Wirklichkeit der europäische Gerichtshof alle Arbeit macht. Antworten


Richard Marti

23.04.2012, 17:23 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Danke Herr Danner - nun endlich wurde das sicherlich lebensnotwendige Namensrecht nun endlich geklärt. Jetzt sind wir ein so was von modernen Staat, bereit für das neue Jahrtausend mit alle seinen Herausforderungen!!!


Andreas Meier

23.04.2012, 17:11 Uhr
Melden 6 Empfehlung 2

@Danner: Ob es den Frauen damit wirklich besser geht - wage ich sehr zu bezweifeln! Viele Männer haben in Zukunft doch gar keinen Grund mehr zu heiraten! Man(n) kauft sich einfach das Namensrecht für einen künftigen Stammhalter! Und ob unsere Parlamentarier ihr Geld wirklich wert sind, ist wohl eher eine Glaubensfrage! Unser Familienrat konnte das früher genauso gut - und erst noch gratis..;-)!


dominik reinhard

23.04.2012, 15:51 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Praktisch: Gibt viel Zusatzgeschäft für die Schweizer Post. Seit 1. April müssen Ehepaare die nicht den gleichen Namen tragen (gilt auch für eingtragene Partnerschaften) mindestens 24 Franken im Jahr bezahlen, damit man die Post seines Liebsten auf der Post in Empfang nehmen kann. Wohl hatte da die Post Insider Informationen, darum schnell die Gebühr erfunden (war ja gratis bis jetzt) Antworten


Egon Putzig

23.04.2012, 19:43 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

@Reinhard: ich stimme Ihnen zu.... Die Post bringts (nicht mehr)


Nick Schmid

23.04.2012, 16:09 Uhr
Melden 43 Empfehlung 0

@D. Reinhard: Ach was, da mache ich mir eine Kopie des Familienbüchleins, da steht alles schwarz auf weiss drin :-)


Martin Keller

23.04.2012, 21:15 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Was gibt es eigentlich noch für einen Grund zu heiraten? Diese Frage harrt noch der Klärung. Denn jede verheiratete Person kann jederzeit fristlos kündigen - es ist einfach eine Frage der Kosten, die damit verbunden sind. Ohne Heirat bleibt alles genau gleich - nur die Kosten für die Scheidung sind frei von GErichtsgebühren, Unterhaltsbeiträgen, Anwaltkosten etc., zumindest im Regelfall. Antworten


Sascha Rüger

23.04.2012, 15:39 Uhr
Melden 71 Empfehlung 0

Die einzige wrklich interessante Frage hierbei ist, warum es so viele Jahre gedauert hat, bis eine solche Selbstverständlichkeit es endlich in die Gesetzesrealität geschafft hat. Kann mir hier jemand auch nur einen einzigen vernünftigen Grunde nennen, warum bei Heirat beide automatisch den Namen des Mannes annehmen sollten ausser nur auf gemeinsam Antrag hin jenen der Frau? Mittelalter ist vorbei! Antworten


Roman Huber

23.04.2012, 18:36 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

@ A. Meier: Mann kann das auch umdrehen, ich kann meinen Namen ja auch verkaufen. Als Frau wird das schwieriger, da eben gerade bei "älteren" Dingen wie einer Stiftung oder Zunft die keine Chance haben die "Bezugsrechte" (kann man das so sagen?) weiterzugeben. Aber soweit wurde da kaum gedacht, falls keine Tradition da ist gehts bei der Namenswahl doch ja auch mehr um Eitelkeit als um was anderes.


Sascha Rüger

23.04.2012, 18:27 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

@Bättiger: Nun, absolute Gleichheitberechtigung ist schon rein biologisch nicht möglich. Ich weis nicht worauf Sie genau anspielen, vermutlich auf den Fall, dass zwei Eheleute sich nicht auf einen Namen für das Kind einigen können: In diesem seltenen Fall der Frau das letzte Wort zuzugestehen finde ich mehr als fair, schliesslich hat sie ja den ganzen Stress mit Schwangerschaft und Geburt gehabt.


Nick Schmid

23.04.2012, 16:39 Uhr
Melden 20 Empfehlung 0

@M. Bättiger: Wo steht das? In Artikel 270 des Entwurfs jedenfalls nicht. Bitte um Aufklärung.


Andreas Meier

23.04.2012, 16:32 Uhr
Melden 6 Empfehlung 3

@Baettiger: Es gibt keinen vernünftigen Grund - einmal mehr nur linke "Pfründensicherung für die Frau" - sonst nichts! Das neue Gesetz privilegiert jetzt nähmlich jene Männer, die eine alte Familientradition + eine Familienstiftung, bzw. Geld haben! Nebst meinen ehelichen Kinder, kann ich jetzt auch meine unehelichen mit meinem Namen "ausrüsten" - ich muss halt der Frau einfach genug Geld zahlen!


Marco Baettiger

23.04.2012, 16:07 Uhr
Melden 8 Empfehlung 3

Und jetzt nennen Sie mir einen einzigen vernünftigen Grund warum - im Zuge der Gleichberechtigung - nach neuem Gesetz nun die Frau den Kindernahmen bestimmen darf? Ich warte! Vernunft ist so eine Sache. Dem Parlament fehlt sie offenbar!


Andreas Meier

23.04.2012, 15:53 Uhr
Melden 33 Empfehlung 0

@Rüger: Geschichte sollte man halt auch wirklich kennen.;-)! Das Mittelalter war weit fortschrittlicher als heute - die Frau behielt praktisch immer ihren Namen - die Änderung erfolgte erst aufgrund der neuen Zivilstandsgesetze durch Napoleon Bonaparte! In meiner Familie war es sogar üblich - dass der männliche Familienrat entschied, ob eine eingeheiratete künftig den Familiennamen tragen durfte!


paul real

23.04.2012, 15:50 Uhr
Melden 0 Empfehlung 3

Was war denn der Grund im Mittelalter? Aber gute Frage, die ist mal nicht einfach zu beantworten! Irgendwelche Gründe wird der Staat schon haben, nur welche?


Sascha Rüger

23.04.2012, 16:02 Uhr
Melden 33 Empfehlung 0

@Meier: Stimmt auch wieder :-) Ich möchte noch hinzufügen, dass ich nie verstanden habe, warum ein Mensch überhaupt im Laufe seines Lebens seinen Familiennamen ändern sollte. Das stiftet doch nur mehr Verwirrung als es angeblich an Vorteile (am Namen den Zivilstand erkennen; aber wen bitte geht das was an?) bringt. So behält jeder seinen Namen, die Kinder bekommen ein einziges Mal einen und fertig


Roland Bucher

23.04.2012, 15:32 Uhr
Melden 14 Empfehlung 3

Selbst bei gemeins.Sorgerecht entscheidet also die Frau ob die Kinder den Namen des Vaters haben oder eben nicht,selbst wenn das Kind den Nachnamen des Vaters möchte?!Wie ist es dann wenn das Kind volljährig ist,darf es wenigstens ab dann wählen,oder ist das Kind gezwungen für immer den Namen der Mutter zu tragen auch ohne sein Einverständnis?!
Gleichberechtig.=im Zweifelsfall IMMER für die Frau!
Antworten


Wolfgang Fischer

23.04.2012, 18:45 Uhr
Melden 1 Empfehlung 1

@Felix Fischer: ob Sie das schlimm finden oder nicht ist Ansichtssache. Tatsache ist aber, dass dies schwer mit dem verfassungsmaessigen Grundsatz der Gleichberechtigung in Einklang zu bringen ist.


Felix Fischer

23.04.2012, 16:42 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

@Baettiger: mein Kommentar bezog sich auf den mittleren Teil des Posts! es steht ja auch, dass das Kind ab 12 Jahren mitbestimmen darf welchen Namen es tragen will! ach ja..warum ist das schlimm, dass die Mutter entscheidet? mater semper certa est :-)


M. Baettiger

23.04.2012, 16:13 Uhr
Melden 6 Empfehlung 1

@ Felix Fischer
Haben Sie das Gesetz gelesen? Hr. Bucher hat leider recht. Den Namen des Kindes bestimmt die Frau! Punkt! Egal ob verheiratet oder nicht.PS: im Artikel steht dazu leider nichts - da kann man lesen, soviel man will.


Felix Fischer

23.04.2012, 15:41 Uhr
Melden 40 Empfehlung 0

haben Sie den Artikel eigentlich gelesen?


Matthias Ott

23.04.2012, 15:29 Uhr
Melden 6 Empfehlung 2

Grundsätzlich keine schlechte Regelung. Hoffe einfach dass sich der gemeinsame Familienname durchsetzt. Ob jetzt derjenige des Mannes oder derjenige der Frau. Antworten


Peter von Blass

23.04.2012, 15:28 Uhr
Melden 9 Empfehlung 4

was uns dieser EU- Wahn an unproduktivem Aufwand
beschert, und damit unsere Volkswirtschaft genüsslich
im Wahn der Bürokratie erstickt, wie dem Theater um
die Rechtschreibung mit dem inflationären Aufwand für neue
Strassentafeln wie der Gämsenstrasse und allen weiteren
Zusatzaufwendungen wie Adressänderungen etc. etc.
Antworten


Remo Kropf

23.04.2012, 16:00 Uhr
Melden 23 Empfehlung 0

Was hat diese Regelung denn mit der EU zu tun? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der den Entscheid ausgelöst hat, ist jedenfalls keine EU-Institution (sonst wäre die Schweiz ja auch nicht schon seit den 1960er-Jahren dort Mitglied)


Peter Kaegi

23.04.2012, 15:27 Uhr
Melden 4 Empfehlung 5

Da ist ja toll, da braucht die geschiedene Ehefrau nicht mehr neu zu Heiraten nur um den Alten (Ex-Namen) zu vergessen. Antworten


Alain Mohler

23.04.2012, 15:10 Uhr
Melden 24 Empfehlung 6

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam zum Schluss, dass das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspreche"
Das gleiche Gericht kam zum Schluss, dass bei der Landesverteitigung die Männer diskriminiert werden dürfen. Im Wortlaut "grösseren Handlungsspielraum der Staaten" genannt. Für die wirkliche Gleichberechtigung macht sich keine der SP-Damen stark.
Antworten


paul real

23.04.2012, 15:07 Uhr
Melden 5 Empfehlung 1

Eine neue Erlaubnis vom Staat für seine Fortpflanzungsgemeinschaften. Wenn da keine Freude aufkommt weiss ich auch nicht. Antworten


Marco Bättiger

23.04.2012, 14:50 Uhr
Melden 19 Empfehlung 7

Durch das neue Namensrecht entscheidet die Frau, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll - das soll Gleichberechtigung sein? Wohl ja gemäss Fr. Oberholzer. Ich aber kann darob nur den Kopf schütteln. Antworten


Nick Schmid

23.04.2012, 19:57 Uhr
Melden 39 Empfehlung 0

@Marco Bättiger: Den Passus konnte ich im Gesetzesentwurf beim besten Willen nicht finden. Bitte um Aufklärung. Nach meinem Kenntnisstand bestimmen beide Ehepartner bei der Hochzeit den Familiennamen, der ist dann der Name der Kinder. Von Stichentscheid durch die Mutter habe ich nichts gelesen, ich lasse mich aber gerne belehren.


Marco Bättiger

23.04.2012, 16:15 Uhr
Melden 2 Empfehlung 7

@ Nick Schmid
Sie liegen 100% daneben. Die Frau bestimmt IMMER den Namen des Kindes - ob verheiratet oder nicht - wenn sich das Paar nicht einigen Kann. Gesetz lesen hilft! Im Artikel steht dieser Sachverhalt nämlich nicht (was geschieht, wenn sie das Ehepaar bezüglich Kindernamen nicht einigen kann).


Karl von Bruk

23.04.2012, 16:13 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

@ Herr Schmid: Die logische Folge ihrer traefen Feststellung war von den Roemern bis lange nach Napoleon, dass die unverheiratete Frau nicht nur den Namen des Kindes diktieren, sondern auch den Unterhalt des Kindes selber aufbringen durfte....


Nick Schmid

23.04.2012, 15:20 Uhr
Melden 67 Empfehlung 0

@M. Bättiger: Korrekt, bei unverheirateten Paaren erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Macht auch Sinn: Mater semper certa est. ;-)


Gilles Kraemer

23.04.2012, 14:43 Uhr
Melden 72 Empfehlung 0

Endlich. Antworten


M. Baettiger

23.04.2012, 14:52 Uhr
Melden 17 Empfehlung 7

Ja, endlich werden die Männer im Namensrecht benachteiligt (die Frau bestimmt zukünftig den Namen der Kinder)....wurde aber auch Zeit (Achtung: Ironie).


Karl Mrak

23.04.2012, 14:40 Uhr
Melden 26 Empfehlung 1

Genauso wie niemand doppelt Nachnamen sammeln muss, hätte man im gleichen Schritt auch die Ansammlung von Bürgerschaften von verschiedenen Nationalitäten rückgängig machen sollen. Antworten


Beat Tobler

23.04.2012, 14:28 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

Natürlich hat auch meine Frau 1996 bei unserer Ehe den (damals modischen) Doppelnamen angenommen. In der täglichen Praxis stellte sich das aber als ziemlich umständlich und teilweise verwirrend heraus, sodass - ausser auf offiziellen Dokumenten - der zweite Name, also meiner, weggelassen wurde. Also wenn man nicht im gerade mit Doppelnamen im Parlament sitzt, ist das eigentlich kein Problem. Antworten


G. Meier

23.04.2012, 14:14 Uhr
Melden 25 Empfehlung 8

Wir können über alles mögliche abstimmen, aber über die Namensnennung entscheidet einfach das Parlament - auf Initiative einer Feministin hin - über unsere Köpfe hinweg. Ein derartiger Eingriff in die persönliche Sphäre darf auf keinen Fall Gerichten und Politikern überlassen werden. Da muss das Volk das letze Wort haben. Nomen est omen! Wer ergreift das Referendum? Antworten


Denise Achermann

23.04.2012, 16:05 Uhr
Melden 5 Empfehlung 6

Das werden wohl Coop und Migros übernehmen. Vielleicht ist das billiger, als alle Super- und Cumuluskarten rückwirkend neu zu benamsen.


eva einstein

23.04.2012, 16:10 Uhr
Melden 18 Empfehlung 7

Dürfen die das einfach entscheiden, Wer fragt mich, wer schätzt meine Integrität.
Arme Kinder - das Chaos wird unendlich..
Wer mit wem - von wem -
Wer aber trägt schlussendlich die Verantwortung für das enorme Chaos?
Wer wohl die Schwächsten - Aermsten Kinder dieser Welt sind machtlos - ohnmächtig
und doch so wichtig als einzig wahres Human-Kapital der hffnungsvollen Zukunft
Antworten


Nick Schmid

23.04.2012, 16:31 Uhr
Melden 24 Empfehlung 0

:-) Made my day!


Stefan Weise

23.04.2012, 13:47 Uhr
Melden 46 Empfehlung 8

Wer klug ist (als Mann) der heiratet nie. Der Mann verliert mit dem derzeitigen Scheidungsrecht alles! Antworten


jens montandon

23.04.2012, 15:54 Uhr
Melden 47 Empfehlung 0

in diesem artikel ging es leider einfach nur ums namensrecht, nicht ums scheidungsrecht. aber bitte: Sie dürfen hier zu allem einen gescheiten kommentar abgeben.


Heidi Boser

23.04.2012, 14:10 Uhr
Melden 62 Empfehlung 0

Nein, eben nicht alles: Ihren Namen dürfen Sie jetzt behalten ;-)


Michel Schumacher

23.04.2012, 13:45 Uhr
Melden 35 Empfehlung 4

Da nun auch die letzten bindenden Elemente, die mit der Institution Ehe verbunden waren fallen, könnte man die Ehe auch gleich ganz abschaffen. Was bliebt, sind eh nur noch Haftungsfragen und steuerliche Benachteiligung. Antworten


Nick Schmid

23.04.2012, 14:58 Uhr
Melden 58 Empfehlung 0

@Michel Schumacher: Wenn für sie das zentrale Element einer Ehe die Übername des männlichen Geschlechtsnamens durch die Ehefrau ist dann gute Nacht. Das allein kann ja nicht wirklich der Anreiz zum heiraten sein. Oder gehören sie auch zu denjenigen Zeitgenossen, denen ein Zacken aus der Krone fällt, wenn die Frau ihren Namen behält?


Walter Kunz

23.04.2012, 13:46 Uhr
Melden 6 Empfehlung 2

Ich wüsste der Zeit auch bei all den vielen, bedauerlichen noch einer Lösung
wartenden Problemen, wahrlich nichts Erlösenderes, als ein solcher Beschluss.
Antworten


Peter Kaegi

23.04.2012, 13:36 Uhr
Melden 2 Empfehlung 4

Wieder eine Bürokratie mehr (mit Bindestrich oder ohne Bindestrich). Warum muss immer alles so kompliziert und unlogisch gemacht werden. Es genügt doch Vorname und Nachname ohne irgendwelche Anhängsel, wie Titel, zweiter Name usw. Sonst lasst es doch alles wie gehabt. Antworten


Peter Kaegi

23.04.2012, 13:52 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Gute Idee Herr Schmid, ausser die Frau heisst Schmid.


Nick Schmid

23.04.2012, 13:40 Uhr
Melden 51 Empfehlung 0

@Kaegi: Wieso nicht? Vorschlag: Ab sofort übernimmt automatisch der Mann den Nachnahmen der Frau, ohne "irgendwelche Anhängsel". Ok? Oder doch nicht?


Ruthild Auf der Maur

23.04.2012, 13:51 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Über dem letzten Absatz steht in dicken Buchstaben geschrieben SCHLUSS MIT DOPPELNAMEN !


Marcel Zürcher

23.04.2012, 13:25 Uhr
Melden 91 Empfehlung 0

Wüsste nicht, warum meine Frau meinen Namen annehmen sollte. Es ist in vielen Ländern usus, dass man seinen eigenen Namen ein Leben lang behält. Und so soll es auch sein. Ich amüsier mich jedesmal, wenn wir uns mit verschiedenen Namen vorstellen und dann die Frage kommt: "aber ihr zwei seid doch..." - ja sind wir. Ich weiss das und meine Frau auch. Weniger verheiratet bin ich deshalb nicht Antworten


Marcel Zürcher

23.04.2012, 20:32 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Dann bin ich aber beruhigt Herr Burky, wenigstens als Shirt geh ich noch durch :-) und werd auch noch regelmässig gewaschen (hoffentlich)


Alain Burky

23.04.2012, 17:33 Uhr
Melden

Kein Problem, Herr Zuercher.
In F ist ein "Marcel" ein aermelloses Sportleibchen;
egal ob man(n) jetzt Zuercher oder "Parisien" heissen wuerde...


Marcel Zürcher

23.04.2012, 15:02 Uhr
Melden 41 Empfehlung 0

Herr Hofer - solche Aussagen könnte man doch glatt vor dem europäischen Gerichtshof unter Rassismus beklagen :-)))
@Jasmin Loser - Zusammengehörigkeit hat in meinen Augen nicht soviel mit dem Namen zu tun. Darum bevorzuge ich diese Methode


Jasmin Loser

23.04.2012, 13:45 Uhr
Melden 21 Empfehlung 0

Ich persönlich finde es nett, wenn alle in einer Familie gleich heissen, es zeigt die Zusammengehörigkeit. Aber es soll jedem selbst überlassen sein, wie er (rsp. sie) das handhaben möchte, von daher finde ich den Entscheid gut.


Pascal Hofer

23.04.2012, 13:45 Uhr
Melden 29 Empfehlung 0

Herr Zürcher, Ihr Name in Ehren aber ich kann Ihre Frau verstehen...)))


Gustav Habegger

23.04.2012, 13:23 Uhr
Melden 23 Empfehlung 0

Das einfachste wäre doch, auf die Heirat zu verzichten .... dann können wir uns das ganze "Namenstheater" ersparen .... Ich bezweifle, ob die Behörden das "Schnallen", es klappte schon in der Vergangenheit nicht. Antworten


Andreas Dietrich

23.04.2012, 13:17 Uhr
Melden 20 Empfehlung 6

Bei jeder Betreibung den Namen rasch wechseln! Das Paradies für Zahlungsunwillige. Antworten


Nick Schmid

23.04.2012, 13:31 Uhr
Melden 62 Empfehlung 0

@Dietrich: Ja genau, alle paar Monate den Namen wechseln, klar. Mal ehrlich, glauben sie, was sie da posten?


Hannes Gerber

23.04.2012, 13:14 Uhr
Melden 179 Empfehlung 11

Sehr gut! Können wir nun die Gleichstellung im Wehrdienst angehen? Antworten


Martin Weber

23.04.2012, 19:18 Uhr
Melden 6 Empfehlung 7

Danke Herr Gerber, wollte genau das gleiche schreiben. @ Aegeri: Lohn und Hausarbeit sind NICHT per Gesetz geregelt. Keine Frau wird vom Staat bestraft, wenn sie keine Hausarbeit verrichtet und die Lohngleichstellung ist im Gesetz verankert. Die Umsetzung im Alltag ist vielleicht leider anders, aber zumindest haben die Frauen den Staat auf ihrer Seite. Männer werden weiter schikaniert


Kurt Aegeri

23.04.2012, 17:08 Uhr
Melden 41 Empfehlung 0

Bis es dazu kommt, warte ich lieber mal noch auf die Gleichstellung hinsichtlich Lohn und Hausarbeit. Alles klar?


Ramon Paxus

23.04.2012, 14:04 Uhr
Melden 44 Empfehlung 6

Unbedingt. Ich setze mich schon lange dafür ein, dass die Männer diesen Unsinn nicht mehr mitmachen müssen.


Hannes Müller

23.04.2012, 13:04 Uhr
Melden 57 Empfehlung 1

Wurde Zeit. Dass es aber ein Urteil eines demokratisch nicht legitimierten Gerichtes brauchte, ist schade. Antworten


Stefan Hunziker

23.04.2012, 13:05 Uhr
Melden 14 Empfehlung 0

Also ich fand diese Doppelnamen eigentlich eher chic. Wäre es nicht konsequenter, man würde die Doppelnamen ebenfalls erlauben und es grundsätzlich jedem freistellen wie er eigentlich heissen möchte? In England gibt es ja das Recht auf Namensänderung, welches auch ohne spezielle Gründe ausgeübt werden kann, dies wäre dann die letzte Stufe der Namensfreiheit. Antworten


Rr Belet

23.04.2012, 12:57 Uhr
Melden 24 Empfehlung 7

Herzliche Gratulation für dieses zukünftige Ghetto, welches das Parlament nun erreicht hat. Man stelle sich einfach mal das durcheinander in den Behörden vor für die Namenserfassung und vor allem an die Rückwirkende Änderung. Ich denke vor allem diejenigen, welche Dreck am Stecken haben sind an einer Namensänderung interessiert. Aber das scheint die Schreibtischtäter in Bern nicht zu interessieren Antworten


Erhard Zingg

23.04.2012, 13:13 Uhr
Melden 44 Empfehlung 0

Danke, das Sie den Behörden nichts zutrauen. Die Gemeindeinformatik wird mit dieser Aufgabe ja wohl noch klar kommen, oder? Diejenigen, die Dreck am Stecken haben, sind sicher die allerersten, die sich den Behörden melden werden....


Bernd Hoecker

23.04.2012, 12:56 Uhr
Melden 39 Empfehlung 8

Teurer unnützer Blödsinn, der höchstens Verwirrung schaffen wird. Aber Hauptsache man kann sich mal wieder unter dem Deckmantel der "Gleichstellung" profilieren. Antworten


M. Bättiger

23.04.2012, 14:42 Uhr
Melden 9 Empfehlung 7

@ Nick Shmid
Also ich bin intelellektuel mit der neuen Regelung überfordert. Aber Sie können mir sicherlich helfen. Ziel ist also die Gleichberechtigung? Ja warum entscheidet dann die Frau bei Unstimmigkeit zwischen den Partnern, welchen Namen das Kind erhalten soll? Lustig, dass dies im Artikel nicht einmal Erwähnung findet - wo es doch angeblich um Gleichberechtigung geht. Losentscheid dieLösung


Nick Schmid

23.04.2012, 13:29 Uhr
Melden 76 Empfehlung 0

@Bernd Hoecker: Verwirrend war vielmehr die bisherige Regelung. Hand auf's Herz: Sind sie mit der neuen Regelung intellektuell überfordert??? Oder schreiben sie einfach mal was, ohne den Artikel gelesen zu haben?


Andreas Meier

23.04.2012, 12:56 Uhr
Melden 21 Empfehlung 0

Das wurde ja auch allerhöchste Zeit! Jetzt kann ich endlich allen meinen unehelichen Kinder den Namen meiner Urahnen mit auf den Lebensweg geben..;-)! Davon werden nicht nur die Kinder - dank grosszügiger Familienstiftung - profitieren, sondern letztlich auch die Schweiz selbst - ein uralter Schweizer Familienname bleibt erhalten! Endlich muss ich mich nicht mehr über Zivilstandsämter ärgern;-)! Antworten


Andreas Meier

23.04.2012, 15:03 Uhr
Melden 5 Empfehlung 1

@Baettiger: In meinem Fall wohl kaum..;-) wer zahlt befiehlt..;-)!


M. Baettiger

23.04.2012, 14:47 Uhr
Melden 8 Empfehlung 7

Tja, leider pech gehabt, Hr. Meier. Zükünftig entscheidet nämlich die Frau, welchen Namen das Kind erhält! Soviel zur Gleichberechtigung gemäss neuem Namensrecht!


Manuel Meiendorf

23.04.2012, 12:51 Uhr
Melden 88 Empfehlung 0

das hat nun wirklich lange genug gedauert. Zum Glück ist das Namensrecht nun endlich auf einem modernen Standard Antworten


Matej Grilc

23.04.2012, 12:46 Uhr
Melden 7 Empfehlung 2

ich frage mich immer wieder weshalb es - bei den vielen änderungen in den letzten jahren - für die kinder verheirateter eltern nicht möglich ist, dass knaben den namen des vaters und mädchen den namen der mutter tragen. Antworten


Manuel Meiendorf

23.04.2012, 12:50 Uhr
Melden 41 Empfehlung 0

und wieso sollte das sinnvoll sein? Weil der Nachname des Vaters männlicher ist und sich Männer sowieso nur Jungen wünschen? (Achtung, Ironie)


Richard Marti

23.04.2012, 12:38 Uhr
Melden 129 Empfehlung 9

Danke Frau Susanne Leutenegger oder Oberholzer (?) endlich haben Sie auch diese ach so brennende Problem gelöst.... Antworten


Richard Marti

23.04.2012, 16:27 Uhr
Melden 4 Empfehlung 4

Lieber Herr Schmid, was für ein Problem war den das? Ein Schlimmes?


Hans Platzer

23.04.2012, 14:10 Uhr
Melden 11 Empfehlung 6

@Nick Schmid: eben nicht, S. Leutenegger Oberholzer hätte sich schon immer nur S. Leutenegger (oder nur S. Oberholzer, je nach Ausgangslage) nennen können, das war auch für sie kein Problem. Aber sie wollte ja diesen feministisch angehauchten Doppelnamen haben, um ihre Gesinnung zu zeigen. Ich denke, es wird jetzt sogar ein Problem für sie, wenn sie den Doppelnamen nicht mehr tragen kann.


Nick Schmid

23.04.2012, 13:28 Uhr
Melden 64 Empfehlung 0

@Richard Marti: Na für sie als Mann war's ja auch kein Problem. Für viele Frauen allerdings schon. Sie sollten nicht automatisch von sich aus auf die Allgemeinheit schliessen.


Nick Schmid

23.04.2012, 15:02 Uhr
Melden 41 Empfehlung 0

@Hans Platzer: Sorry, aber ich glaube nicht, dass sie die Thematik wirklich erfasst haben. ;-)


wanja jachimowski

23.04.2012, 12:49 Uhr
Melden 91 Empfehlung 0

sie können sich ja themen zuwenden, die ihnen wichtiger erscheinen - ich jedenfalls freue mich über die verbriefung einer selbstverständlichkeit.


Urs Marthaler

23.04.2012, 14:25 Uhr
Melden 29 Empfehlung 2

Da sieht man es wieder einmal wie wichtig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist. Wenn man bedenkt welche wichtigen Probleme dort gelöst werden und dies bei den bescheiden Kosten die dieses Gremium verursacht. Jegliche Ähnlichkeit mit Sarkasmus wäre rein Zufällig. Antworten


Ernst Hiestand

23.04.2012, 16:59 Uhr
Melden 4 Empfehlung 4

Auch hier in Kanada ist die freiwillige Wahl gang und gäbe. Plötzlich kommt die Frage, welchen Namen geben wir unserem Kind und nach einiger Zeit entfindet sich entweder die Mutter oder der Vater je nach Familien-Namen des Kindes benachteiligt denn man kann ja den Kindern nicht beide Name geben. Bin für Gleichberichtigung aber immer innert einem Nutzbaren Ramen. 'Zuviele Minderheitskomplexe'! Antworten



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