Schweiz
Wer Geld für Solaranlagen erhalten soll
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 09.08.2012 101 Kommentare
Ihre Experten legten einen ersten Entwurf zum neuen Energiegesetz vor: Bundesrätin Doris Leuthard. (Bild: Keystone )
Die Serie
Teil 1: Der brisante Plan der Energieministerin
Wie die Energieministerin sicherstellen will, dass der Schweiz nach dem Atomausstieg 2034 nicht der Strom ausgeht. Das Nachsehen haben Umwelt- und Heimatschutz.
Teil 2: Wer Geld für Solaranlagen erhalten soll
Lesen Sie, wie Bundesrätin Doris Leuthard Strom aus erneuerbaren Energieträgern vergüten und wie sie die grossen industriellen Stromkonsumenten entlasten will.
Teil 3: So reagieren Politik und Verbände
Der brisante Plan der Energieministerin rüttelt Bundesbern auf. Die Replik der Experten am Mittwoch auf DerBund.ch/Newsnet.
Kostendeckende Einspeisevergütung
Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) will der Bundesrat den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern fördern. Die Teilnahme ist offen für Neuanlagen, die durch Erzeugung von Wasserkraft (bis zu 10 Megawatt installierte Leistung), Sonnenenergie (über 10 Kilowatt), Geothermie, Windenergie oder Biomasse Elektrizität erzeugen. Die KEV deckt die Differenz zwischen Produktion und Marktpreis und garantiert den Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem Strom einen Preis, der ihren Produktionskosten entspricht. Weil der Topf des Förderinstruments aber jährlich mit ungefähr 500 Millionen Franken begrenzt ist, gibt es eine Warteliste: Derzeit sind es allein rund 16'000 Fotovoltaikprojekte.
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Bis 2034 wollen Bundesrat und Parlament die Stromversorgung in der Schweiz auf erneuerbare Energieträger umstellen. Das Bundesamt für Energie (BFE) im Departement von Doris Leuthard hat die gesetzlichen Leitplanken für den Ausstieg jetzt in einen Entwurf gegossen. Der Bundesrat wird während der Energieklausur Ende August darüber diskutieren. Die Botschaft dazu wird Leuthard aber voraussichtlich erst im Herbst dem Bundesrat vorlegen. DerBund.ch/Newsnet hat in einem ersten Teil dargelegt, welche Ausbauziele und Stromsparziele und brisanten Pläne zum Umweltschutz die Energieministerin verfolgt.
Auch ihre Pläne zur Förderung der Solarenergie dürften zu reden geben. Diese soll aus dem Topf der kostendeckenden Einspeisevergütung (siehe Box) gefördert werden. Von diesem Modell sollen aber nur noch Solar-Anlagen profitieren, welche über eine installierte Leistung von über 10 Kilowatt verfügen. Kleine Anlagen sollen anstelle der mehrjährigen Einspeisevergütung eine einmalige Investitionshilfe bekommen. Diese soll «höchstens 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen» betragen. Eine solche Idee hatte auch FDP-Nationalrat Otto Ineichen lanciert. Der Luzerner Politiker, der während der Juni-Session verstarb, empfahl allerdings Investitionsbeiträge von 5 bis 10 Prozent der Anlagekosten.
Zubau an Fotovoltaik-Anlagen beschränken
Zweiter wichtiger Punkt, der die Solarenergie betrifft: Die Anzahl der Photovoltaikanlagen soll jährlich kontingentiert werden – «um eine kontinuierliche Entwicklung des Zubaus sicherzustellen». Bis 2020 soll der Zubau der Solarenergie zirka 600 Gigawattstunden betragen. Die Richtwerte für den Ausbau der Solarenergie bis 2035 und 2050 wird der Bundesrat beschliessen. Das Bundesamt für Energie (BFE) werde dann jährliche Kontingente festlegen. Bis heute produzieren Fotovoltaik-Anlagen in der Schweiz rund 185 Gigawattstunden. Damit kann man ungefähr 40'000 Haushalte in der Schweiz versorgen.
Vorgesehen ist, dass der Vollzug der Einspeisevergütung über die nationale Netzgesellschaft Swissgrid beziehungsweise eine Tochtergesellschaft abgewickelt wird. Sie erhebt dafür einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. Dieser Zuschlag wird dann auf die Endverbraucher abgewälzt. Die damit generierten Gelder werden von Swissgrid in einem speziellen Fonds verwaltet. Stromkonsumenten, die durch den Zuschlag mit mehr als 10'000 Franken pro Jahr belastet werden und einen jährlichen Verbrauch von mehr als 0,5 Gigawattstunden haben, erhalten die Zuschlagsbeiträge auf Gesuch hin zurück. Sie müssen sich aber gegenüber dem Bund zur Erhöhung der Stromeffizienz und zur CO2-Reduktion verpflichten. Dies dufte vor allem energieintensive Industriebetriebe betreffen.
Globalbeiträge an die Kantone
Zur Förderung von Energie- und Abwärmenutzung sieht der Gesetzesentwurf auch die Möglichkeit von «jährlichen Globalbeiträgen» an die Kantone vor. Voraussetzung dafür sind kantonale Programme zur Förderung von Energieeffizienz sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme. Mindestens 50 Prozent die Globalbeträge müssen zudem zur Förderung von Massnahmen Privater eingesetzt werden. Und: Die Höhe der Globalbeiträge hängt davon ab, wie viel Geld die Kantone für ihre eigenen Programme vorgesehen haben. Kurzum: Der Entwurf für ein neues Energiegesetz birgt erheblich Zündstoff. Und bis der Bundesrat darüber befindet, könnte sich noch einiges verändern. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 08.08.2012, 11:44 Uhr
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101 Kommentare
Wieder einmal wird d.Industrie Steuern erlassen (Stromzuschläge) - für Stromeffizienz. Grunsätzlich ok, bloss: Von KONTROLLE wird natürlich nichts gesagt...!
Zudem: Solarstrom zu kontingentieren ist ein Witz! Der sauberste u.nachhaltigste Strom wird wieder diskriminiert.
Was ist da los, in diesem Stromgeschäft, dass derart sinnleere Entscheide getroffen werden (müssen)?!
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Wenn ich als Hausbesitzer nach Deutschland schaue, dann kommt mir bei uns die Galle hoch.
Bestraft werde ich für alles nicht ganz auf dem Höhepunkt des zeitlichen wie Heizung (z.b. neu der zwang Aussentank trotz Doppelhülle und Wanne eine Gummihülle im Tank zu machen mit Überwachungsanzeige), Möchte ich Solarstrom Produzieren, so bekomme ich nicht mal den ofiziellen Verkaufspreis! Es reicht !!
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