Schweiz

Was einen Fussgängerstreifen sicher macht

Von Andrea Sommer, Christoph Aebischer. Aktualisiert am 29.02.2012 19 Kommentare

Der Ständerat will bauliche Vorschriften für Zebrastreifen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung begrüsst dies, warnt aber vor zu grossen Erwartungen.

An mehreren Orten lauert Gefahr: Fussgängerstreifen und die Massnahmen der Unfallverhütung.

An mehreren Orten lauert Gefahr: Fussgängerstreifen und die Massnahmen der Unfallverhütung.
Bild: zvg

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Auf einem Fussgängerstreifen in Täuffelen verlor kurz vor Weihnachten ein Familienvater sein Leben. Seine Frau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt. Ein BMW-Fahrer überholte die am Zebrastreifen wartenden Autos und kollidierte auf der Gegenfahrbahn mit einem Wagen. Eines der schleudernden Autos riss die Familie mit.

Der Unfall war ein trauriger Höhepunkt in einer ganzen Reihe von Fussgängerunfällen im Kanton Bern und in der restlichen Schweiz. Sie lösten eine Debatte über die Sicherheit von Zebrastreifen aus, die auch im Bundesparlament geführt wird. Der Ständerat hat sich gestern für bauliche Vorschriften ausgesprochen, dies im Unterschied zum Nationalrat, der solche Ende Jahr im Rahmen des Massnahmenpakets Via sicura ablehnte.

Gegenmittel heisst «Big Five»

Christian Ary Huber von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) begrüsst den Entscheid der kleinen Kammer. Dass das Parlament über mehr Sicherheit diskutiert, ist auch auf das Engagement der BfU zurückzuführen. Mehr als die Hälfte der bestehenden knapp 50000 Fussgängerstreifen in der Schweiz entspreche nämlich den empfohlenen Sicherheitsstandards nicht, beanstandet Huber. Im Vordergrund stehen für ihn die sogenannten «Big Five» wie genügend freie Sicht oder eine Mittelinsel.

Zur Häufung von Unfällen auf Zebrastreifen sagt Huber: «Generell gehen sie seit Jahren zurück, verharren aber auf höherem Niveau als bei anderen Unfallursachen.» Im Herbst und Winter häuften sie sich wegen oft prekärer Lichtverhältnisse.

Da sich die meisten Fussgängerstreifen auf Gemeinde- und Kantonsstrassen befinden, haben auch verschiedene Kantone reagiert. So auch der Kanton Bern. Er führt seit den tragischen Unfällen eine systematische Analyse aller Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen durch. Erste Ergebnisse sollen Ende Jahr vorliegen und als Entscheidungsgrundlage dafür dienen, wo und mit welchen Mitteln in die Sicherheit zu investieren sein wird. Laut Kantonsoberingenieur Stefan Studer gibt der Kanton bereits heute jährlich mehrere Millionen Franken aus, um die Sicherheit der Fussgänger auf Zebrastreifen, Schul- und anderen Gehwegen zu verbessern. Gedanken mache man sich dabei auch über die Aufhebung von schwach frequentierten Streifen, so Studer. «Dort ist das Unfallrisiko erhöht, weil die Autofahrer oft nicht damit rechnen, dass plötzlich doch jemand die Strasse überquert.» Allerdings habe das Aufheben eines Fussgängerstreifens auch Nachteile, weil die Leute die Strasse dann irgendwo, meist dort, wo es für sie am bequemsten sei, überquerten.

Viele Ideen haben einen Haken

Da in der Schweiz die Dichte an Zebrastreifen viel höher als im Ausland ist, erscheint auch Huber von der BfU die Aufhebung je nach Situation sinnvoll. Immer wenn die Sicherheit von Fussgängerstreifen zum Thema wird, erreichen die BfU jeweils viele Ideen aus der Bevölkerung oder von Erfindern. So regte im Dezember ein Architekturprofessor statt Längs- Querstreifen an. Sie würden eher als Stoppsignal wahrgenommen. Gestern erwähnte Bundesrätin Doris Leuthard Vibrationsplatten. Huber begegnet solchen Ideen mit Skepsis: «Viele davon sind bekannt. Bei den Querstreifen wurde beispielsweise schon in den 60er-Jahren nachgewiesen, dass sie schlechter sichtbar sind», sagt Huber. Von Vibrationsplatten wiederum hörte Huber gestern zum ersten Mal. Er nimmt an, dass es sich um raue Streifen handelt, die beim Überfahren Vibrationen verursachen. Nachteil hier: Sie täten dies auch, wenn niemand über den Fussgängerstreifen wolle. Lichtsignale wiederum, die nur dann blinkten, wenn sich ein Fussgänger zum Überqueren der Strasse anschicke, verleiteten diese zu fahrlässigem Verhalten. «Wir sind aber offen für neue Massnahmen. Sie bedürfen einfach einer sorgfältigen Prüfung», sagt Huber.

Auch ohne Innovationen wird die Sanierung der Zebrastreifen viel Geld kosten. Huber rechnet mit 200 Millionen Franken.

Unvorsichtiges Verhalten

Seit 1963 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Fussgänger auf Zebrastreifen Vortritt haben. 1994 wurde die Pflicht zum Handzeichen abgeschafft. Die BfU schreibt in einem Papier zu Fussgängerstreifen aber auch, dass die von der Polizei am häufigsten festgestellte Unfallursache «unvorsichtiges Überqueren der Strasse» sei.

Sowohl für Huber wie auch für den Kantonsoberingenieur Stefan Studer sind deshalb nicht nur bauliche Verbesserungen für die Sicherheit entscheidend. Eine ebenso wichtige Rolle kommt der Prävention zu. Fussgänger und Autofahrer müssten aufeinander Rücksicht nehmen. Für Studer ist klar: «Bei Unaufmerksamkeit, einer den Verhältnissen unangepassten Fahrweise oder wenn ein Autofahrer alkoholisiert ist, nützen auch die besten Sicherheitsmassnahmen am Fussgängerstreifen nichts.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 29.02.2012, 11:43 Uhr

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19 Kommentare

Marc Raggenbass

29.02.2012, 12:39 Uhr
Melden 21 Empfehlung 0

Altbewährte Mittel sind meistens die Besten und einfachsten: Hirneinschalten, luege, lose, laufe. Günstig, einfach und sofort umsetzbar. Antworten


Peter Keller

29.02.2012, 12:30 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

1994 wurde Handzeichen schafft klarheit abgeschafft. Weshalb kann bewährtes nicht wieder eingeführt werden. Im Vorschulalter wird immernoch gelernt, luege, lose, laufe. Hat sich doch so bewährt. Sonst könnte die Polizei doch auch stures loslaufen lernen,wie dies heute oft gemacht wird und die Folgen ja bekannt sind.
Rücksicht auf der Fahrbahn wie auf dem Trottoire währe sicher sinnvoller!
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