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Was Blocher droht

Von Mirko Plüss. Aktualisiert am 26.04.2012 172 Kommentare

Wie es in der Affäre Hildebrand weitergeht, ist theoretisch noch offen. DerBund.ch/Newsnet zeigt auf, welches das wahrscheinlichste Szenario ist.

Verschiedene Szenarien denkbar: Christoph Blocher, hier nach seiner Nichtwahl in den Ständerat. (27. November 2011)

Verschiedene Szenarien denkbar: Christoph Blocher, hier nach seiner Nichtwahl in den Ständerat. (27. November 2011)
Bild: Keystone

Blochers Rolle in der Affäre Hildebrand

Die Amtseinsetzung Blochers fand am 5. Dezember 2011 statt. Bereits am 3. Dezember hatte der SVP-Vizepräsident und Alt-Bundesrat in seinem Haus in Herrliberg den Informatiker der Bank Sarasin, der als Informant fungierte, und den Thurgauer SVP-Kantonsrat und Anwalt Hermann Lei empfangen. Damals soll Blocher Screenshots von Kontodaten des inzwischen zurückgetretenen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben.

Am 27. Dezember soll Blocher versucht haben, Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen Hildebrands an die «Weltwoche» weiterzuleiten.

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Die Chronologie der Affäre Hildebrand

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Der Fall Hildebrand: Wie es dazu kam – und welche Personen darin verwickelt sind.

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Die Immunitätskommission des Nationalrats ebnete in der Affäre Hildebrand den Weg für ein Verfahren gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher. Die Kommission entschied, dass die Immunität Blochers nicht aufzuheben sei, er jedoch für alle Handlungen vor dem 5. Dezember 2011 belangt werden könne. Denn erst an diesem Tag wurde er als Nationalrat vereidigt. Blocher hingegen stellt sich via die Internetsendung «TeleBlocher» auch nach dem Entscheid auf den Standpunkt, die Immunität eines Parlamentariers beginne bereits mit dessen Wahl. Blochers Wiederwahl in den Nationalrat fand am 23. Oktober 2011 statt.

Strafrechtler Peter Cosandey spricht gegenüber DerBund.ch/Newsnet von einer «halben Lösung». «Die Wahl, welche die Kommission getätigt hat, ist aber rechtlich vertretbar», so Cosandey. «Die Frage, welche die Kommission vor allem zu beantworten hatte, war ja, ob die Immunität Blochers für Handlungen nach dem 5. Dezember aufzuheben sei.» Dies habe die Kommission verneint, und damit politisch entschieden. «Das kann man gut oder schlecht finden», sagt Cosandey.

Nun wird die Angelegenheit an die Rechtskommission des Ständerats weitergereicht. Für Christoph Blocher sind danach verschiedene Szenarien möglich:

Best-Case-Szenario aus der Sicht Blochers: Die Rechtskommission des Ständerats spricht Blocher schon ab dem 23. Oktober 2011, dem Tag seiner Wahl in den Nationalrat, vollumfängliche Immunität als Parlamentarier zu – und sie entscheidet sich, dass diese nicht aufzuheben sei. In diesem Falle ginge das Geschäft zurück an den Nationalrat. Übernimmt die Immunitätskommission dann die Argumentation des Ständerats, wäre die Sache vom Tisch und die Staatsanwaltschaft müsste ihre Ermittlungen gegen Christoph Blocher einstellen.

Worst-Case-Szenario aus der Sicht Blochers: Die Rechtskommission des Ständerats verneint Blochers Anspruch auf jegliche Immunität und auch die Immunitätskommission des Nationalrats entscheidet sich daraufhin um. Dafür müssten die Kommissionen zum Schluss kommen, dass das öffentliche Interesse an einer Strafuntersuchung gegen Blocher höher zu gewichten sei als das öffentliche Interesse an der ungehinderten Ausübung eines parlamentarischen Mandates. Blocher wäre daraufhin auch für die Verletzung des Bankgeheimnisses zu belangen. Dafür sieht das Schweizer Gesetz hohe Geldbussen oder auch Gefängnisstrafen von mehreren Jahren vor.

Neben diesen zwei Möglichkeiten sind weitere Szenarien denkbar, wobei sich auch juristische Fragen ergeben. Entscheidet der Ständerat anders als der Nationalrat, wird das Geschäft an Letzteren zurückgewiesen und es kommt zu einem sogenannten Differenzbereinigungsverfahren. Doch was passiert, wenn die Pattsituation auch danach nicht aufgelöst werden kann?

Der ehemalige Schweizer Bundesrichter Giusep Nay zitiert gegenüber DerBund.ch/Newsnet das Parlamentsgesetz. Demnach sei bei einem Gesuch um Aufhebung der Immunität eine negative Zweitentscheidung einer Ratskommission bindend, so Nay. Im aktuellen Fall bedeutet dies, dass die Entscheidung der nationalrätlichen Immunitätskommission, sollten es sich die Mitglieder nicht doch noch anders überlegen, endgültig ist. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass der Entscheid der Rechtskommission des Ständerats keinen Einfluss auf die Affäre mehr haben wird. Der Weg wäre frei für ein Verfahren gegen Blocher durch die Zürcher Staatsanwaltschaft. Dies ist das momentan wahrscheinlichste Szenario. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 26.04.2012, 13:26 Uhr

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172 Kommentare

Martin Meier

26.04.2012, 13:41 Uhr
Melden 398 Empfehlung 0

Blocher muss sofort zuruecktreten. Nach einem blossem Verdacht eine Uebertretung des Regelements ist Hr. Hildebrandt als Nationalbankpraesident zurueckgedreten. Blocher hat das Bankgeheimnis verletzt, was Fakt ist. Er muss als Nationalrat abtreten. Seine Glaubwuerdigkeit ist dahin. Die Frage ist auch, muss man als Nationalrat weniger Glaubwuerdig sein, als ein Nationalbank Praesident. Antworten


samuel wehrli

26.04.2012, 13:33 Uhr
Melden 359 Empfehlung 0

Alles sind gleich vor dem Gesetz. Entscheidend ist, ob eine kriminelle Handlung nach Strafgesetzbuch vorliegt oder nicht. Alles andere ist für mich unergeblich. Mit der Art und Weise wie Herr Blocher kämpf um jaa der Strafuntersuchung zu entgehen, nährt die Vermutung, dass er "Dreck am Stecken" hat. Wenn er nichts zu befürchten hätte, könnte er doch entspannt sein! Antworten



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