Warum die Schweizer ihre Armeewaffe nicht ins Zeughaus stellen
Aktualisiert am 30.12.2009 68 Kommentare
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Die Rückgabe der Taschenmunition verläuft harzig: Bis Ende November sind nur rund 80 Prozent der zu Hause aufbewahrten Muntitionsdosen zurückgebracht gebracht worden. Die Frist läuft am 31. Dezember ab. Es sei noch zu früh, über allfällige Sanktionen zu sprechen, sagte Armee-Sprecher Christoph Brunner. Säumige Wehrmänner erhielten ein Erinnerungsschreiben.
Zwischen Januar 2008 und November wurden 197'000 der total 257'000 in Umlauf befindlichen Dosen zurückgebracht. Noch ausstehend ist die Zahl der im Dezember 2009 zurückgebrachten Munition. Nach verschiedenen Vorfällen mit Armeewaffen hatten Ständerat und Nationalrat den Bundesrat im Herbst 2007 beauftragt, die Taschenmunition einziehen zu lassen. Diese Änderung der jahrzehntealten Tradition ging unter anderem auf eine Motion der SP-Ständerätin Anita Fetz zurück.
Hin und her und hin und her
Die Munition muss zurück ins Zeughaus, die Waffe nicht. Sie kann aber freiwillig und gratis dort deponiert werden. Doch auch im nächsten Jahr werden in Privathaushalten wohl noch viele Armeewaffen stehen. Der Grund: Die Soldaten müssten den Weg zwischen Wohnsitz, Zeughaus und Schiessstand zu oft in Kauf nehmen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Armeewaffen kostenlos und ohne Angabe von Gründen in einem Zeughaus deponiert werden können. Für den WK und um das Obligatorische zu schiessen, müssen die Soldaten ihre Waffe wieder im Zeughaus abholen. Mindestens zweimal im Jahr müssten sie diesen Weg auf sich nehmen, sagt Armeesprecher Christoph Brunner.
Dies könnte viele Militärdienstleistende dazu verleiten, ihre Waffe weiterhin zu Hause aufzubewahren. Das zeigt auch die Erfahrung in Pionierkanton Genf, wo Soldaten bereits seit 2008 die Waffen abgeben können. «Nur zwei Prozent haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht», hält Gabriela Zimmer von der Logistikbasis der Armee fest.
Waffenschutzinitiative geht weiter
Trotz der neuen Regelung hält der Bundesrat formal an der Verpflichtung fest, dass die persönliche Armeewaffe zu Hause aufbewahrt werden muss. Mit der Ablehnung der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» bekräftigte er im vergangenen Dezember diese Haltung.
Ende Februar 2009 reichten 74 Organisationen, darunter die SP und die Grünen, die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» ein. Nebst der Lagerung von Armeewaffen im Zeughaus sieht sie auch weitere Verschärfungen im Waffenrecht vor. Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ab.
Ein tragischer Vorfall brachte den Initianten Ende 2007 starken Aufwind: Ein Soldat hatte eine ihm unbekannte 16-Jährige mit seinem Sturmgewehr an einer Bushaltestelle in Zürich-Höngg erschossen. Der Täter wurde zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Mord in Höngg und an Rey-Bellet
Der Mord in Zürich-Höngg löste auch im Parlament zahlreiche Vorstösse aus. So forderte SP-Nationalrätin Chantal Galladé bereits in einer Parlamentarischen Initiative die Verbannung der Armeewaffen aus dem Haushalt. Der Nationalrat lehnte dies aber ab.
Die Frauenzeitschrift «Annabelle» hatte bereits 2006 eine Petition gegen Schusswaffen in Haushalten lanciert - über 17'000 Personen unterzeichneten. Damals schockierte der gewaltsame Tod der ehemaligen Spitzenskifahrerin Corinne Rey-Bellet die Öffentlichkeit. Ihr Ehemann hatte sie mit seiner Dienstpistole erschossen und sich danach selbst das Leben genommen.
Erstellt: 30.12.2009, 10:03 Uhr
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68 Kommentare
Man kann es nicht genug wiederholen - die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» sieht nebst der Lagerung der Armeewaffen im Zeughaus (was ja eigentlich ok wäre) einen massiven Einschnitt in der Freiheit des Bürger, bzw. unnötige Verschärfungen im Waffengesetz vor. Mehr Sicherheit bringt das schlussendlich nicht, sicher aber Mehrkosten für den Steuerzahler und nicht durchsetzbare Gesetze. Antworten
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