Warum Maximilian Reimann seiner SVP Vorwürfe macht
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 22.09.2011 88 Kommentare
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Volksinitiativen wie Minarettverbot, Ausschaffung krimineller Ausländer, aber auch Unverjährbarkeit oder lebenslängliche Verwahrung stellen die Politik regelmässig vor ein Dilemma: Setzt man den am Abstimmungstag geäusserten Volkswillen um, oder hält man die Verfassung und internationale Verpflichtungen ein?
Die SVP hat diesbezüglich eine klare Meinung. Der zuletzt geäusserte Volkswille hat Vorrang. Im Parlament hingegen ist man der Meinung, dass die Regeln für die Volksinitiativen verstärkt werden sollen. Der Ständerat hat diese Woche eine Motion überwiesen, die eine inhaltliche Vorprüfung der Initiativen verlangt, noch vor der Unterschriftensammlung. Überraschenderweise wurde das Ansinnen auch von der SVP-Minderheit im Ständerat unterstützt, die keinen Gegenantrag stellte. Und der Aargauer Maximilian Reimann sprach sich sogar explizit dafür aus.
Vorwurf an die Kollegen im Nationalrat
Eine Vorprüfung diene ganz klar den Interessen der Initianten, sagte Reimann im Rat: «Sie wissen, wo sie stehen, und können allenfalls nochmals über die Bücher gehen.» Das sagt ausgerechnet der konsequenteste Vertreter der harten SVP-Linie im Ständerat. Reimann gilt als einer der wenigen Ständeräte, die sich auch nach vielen Jahren in der kleinen Kammer nicht domestizieren liessen. Die SVP-Fraktion widersprach ihm und kritisierte den Entscheid des Ständerats noch am selben Abend als «Einschränkung der Volksrechte».
Das Ja zur Motion sei die Antwort gewesen auf den Entscheid des Nationalrats, erklärt Reimann seine Haltung. Der Nationalrat hat vor zwei Jahren eine Motion von Daniel Vischer (Grüne, ZH) überwiesen, die eine Erweiterung der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen verlangt. «Ich mache meinen Parteikollegen im Nationalrat den Vorwurf, dass sie es als grösste Fraktion nicht geschafft haben, eine Mehrheit gegen diesen Vorstoss zusammenzubringen», sagt Reimann. «Dagegen ist die Motion für eine materielle Vorprüfung direkt weise. Das ist unsere Antwort darauf.»
Breit abgestützte Kommission gefordert
Bisher werden die Volksinitiativen vor der Unterschriftensammlung lediglich formell überprüft. Eine solche Prüfung hat auch die im Sommer 2010 lancierte und bald wieder zurückgezogene Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe bestanden. Neu soll eine Initiative schon vor der Unterschriftensammlung daraufhin geprüft werden, ob sie voraussichtlich ungültig oder schwer umzusetzen ist. Den Initianten bliebe es offen, das Volksbegehren trotzdem zu lancieren. Sollte der Nationalrat dem Ständerat folgen und die Motion der staatspolitischen Kommission gutheissen, bereitet der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für eine materielle Vorprüfung.
Doch was würde diese Vorprüfung für die SVP-Initiativen bedeuten, die Verfassung und Völkerrecht tangieren? Reimann glaubt nicht, dass die Ausschaffungs- und die Minarettinitiative für ungültig oder schwer umsetzbar erklärt worden wären. «Wichtig für die Vorprüfung wäre eine unabhängige, pluralistisch breit abgestützte Kommission», sagt er.
«Skandalös»
Komplett anders sieht dies SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli. Den Ständeratsentscheid für eine materielle Vorprüfung hält er für «skandalös», wie er auf Anfrage von DerBund.ch/Newsnet sagt. Die SVP-Ständeräte hätten es offenbar verschlafen, einen Gegenantrag zu stellen. «Wir brauchen keinen Verträglichkeitsstempel für Volksinitiativen.»
Auch SVP-Ständerat Adrian Amstutz ist gegen eine materielle Vorprüfung der Volksinitiativen. «Ein solcher Wächterrat ist immer politisch geprägt, die oberste Instanz ist das Volk.» Warum im Ständerat trotzdem kein Gegenantrag gestellt wurde, begründet Amstutz damit, dass es etwas schnell gegangen sei. «Aber der parlamentarische Prozess ist noch lange nicht vorüber, wir werden uns für ein Nein im Nationalrat einsetzen.» (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 22.09.2011, 15:17 Uhr
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