Schweiz

Versicherungen begrüssen die neue IV-Praxis

Von René Staubli. Aktualisiert am 14.09.2010 24 Kommentare

Bundesgericht pfeift Luzerner Verwaltungsgericht zurück, welches den IV-Anspruch einer Schleudertrauma-Patientin bejaht hatte.

Häufig die Folge eines Unfalls: Eine Schleudertrauma-Patientin beim Hausarzt.

Häufig die Folge eines Unfalls: Eine Schleudertrauma-Patientin beim Hausarzt.
Bild: Keystone

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Beim Grundsatzurteil des Bundesgerichts geht es um die Schleudertrauma-Patientin S. Sie hatte gleich zwei Auffahrunfälle erlitten, den ersten im Oktober 1997, den zweiten im Dezember 2000. Ihr Antrag auf IV-Rente wurde von der Invalidenversicherung abgelehnt – «mangels Gesundheitsschaden mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit».

Das Luzerner Verwaltungsgericht hob die Verfügung auf und verpflichtete die IV, der Versicherten eine Viertelsrente auszurichten. Sie sei in ihrem angestammten Beruf vier Jahre lang vollständig arbeitsunfähig gewesen; seither betrage ihre Arbeitsfähigkeit nur noch 60 Prozent. Dagegen rekurrierte die IV-Stelle beim Bundesgericht – mit Erfolg.

Keine IV-Rente bei Schleudertrauma

Dieses hatte schon 2004 seine Praxis verschärft: Patienten mit Schmerzstörungen ohne körperlich nachweisbare Ursachen bekamen keine IV-Renten mehr. Das gilt nun auch für Patienten mit Schleudertrauma. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist ein Schleudertrauma in der Regel nicht dazu geeignet, eine Invalidität hervorzurufen. Halten die gesundheitlichen Beschwerden über längere Zeit an, müssten andere Ursachen als der erlittene Unfall angenommen werden, zum Beispiel psychische oder physische. Das komplexe und chronische Beschwerdebild des Schleudertraumas figuriere in keinem anerkannten medizinischen Klassifikationssystem als Diagnose, sagen die Bundesrichter.

Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst die neue Praxis. Laut ihrem Sprecher Michael Wiesner sind die Privatversicherer von der Rechtsprechung in diesem Bereich stark betroffen: als Anbieter der beruflichen Vorsorge (IV-Renten), als Unfallversicherer und vor allem als (Motorfahrzeug-)Haftpflichtversicherer. Hier seien jährlich rund 500 Millionen Franken ausbezahlt worden. Seit Anfang der 90er-Jahre habe sich die «Schleudertrauma-Kultur masslos entwickelt und die Schweizer Volkswirtschaft zunehmend belastet», sagt Wiesner.

Umgekehrte Regel

Man sei froh, dass das Bundesgericht das lange Zeit wegweisende Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) von 1991 endlich korrigiert habe. Das EVG hatte die Auffassung vertreten, die gesundheitlichen Konsequenzen eines Schleudertraumas seien als direkte (kausale) Folge des Unfalls zu werten.

Der gestern publizierte Bundesgerichtsentscheid relativiere diesen strikten Zusammenhang nun stark, sagt Wiesner. Die Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit nach einem Schleudertrauma ohne organisch nachweisbare Störungen sei «nun nicht mehr automatisch anzunehmen, sondern in der Regel eben nicht». Dies sei vernünftig.

Zwischen Stuhl und Bank

Anderer Ansicht ist die Rechtsanwältin Evalotta Samuelsson, Präsidentin des Schleudertraumaverbands. Zum Beschwerdebild von Schleudertrauma-Patienten gehörten beispielsweise auch Schwindel oder eine reduzierte Merkfähigkeit. «Kein Richter würde wohl ins Flugzeug eines Piloten steigen, dem nach einem Unfall schwindlig ist und der unterwegs wichtige Informationen vergisst», sagt Samuelsson. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts wäre ein solcher Pilot nun aber arbeitsfähig.

«Die Betroffenen fallen zwischen Stuhl und Bank», sagt Samuelsson. «Sie landen bei der Sozialhilfe, weil künftig weder die Privatversicherungen noch die IV zahlen.» Ihrer Meinung nach sollte die IV für Schleudertrauma-Patienten gar nicht erst aufkommen müssen. Dies wäre Sache der Haftpflichtversicherungen, «denn fast jedes Schleudertrauma ist die Folge eines Unfalls». Die Profiteure der verschärften Rechtsprechung seien die privaten Versicherungsgesellschaften. «Die Verlierer sind wir alle», sagt Samuelsson, «denn die Sozialhilfe wird aus Steuergeldern finanziert.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.09.2010, 07:16 Uhr

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24 Kommentare

Mark Keller

14.09.2010, 12:13 Uhr
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Ich wünsche niemandem an einem Schleudertrauma zu leiden. Aber die Richter, die dieses haarsträubende Urteil gefällt haben, und all jene die dieses Urteil auch noch beklatschen, sollten mal die Erfahrung an einem Schleudertrauma zu leiden machen müssen! Sie würden dann ganz anders urteilen. Private Versicherungen werden hier auf Kosten der Patienten und Sozialämter entlastet. Antworten


Renate Mäder

14.09.2010, 14:16 Uhr
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Schleudertrauma lässt leider viel Spielraum für Grauzone zu. Leider wurde viel zu oft die IV "beschissen" und nun müssen die echten Schleudertrauma Patienten darunter leiden. Es ist aber schon komisch, dass die Schweiz und im besonderen die deutsche Schweiz Europaweit am meisten Schleudertrauma IV Fälle hat. Da ist es nicht verwunderlich, dass da Versicherungsbetrug vermutet werden muss. Antworten



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