Verdächtige IV-Rentner im Kosovo werden wieder observiert
Interview Samuel Reber, Reto Hunziker. Aktualisiert am 02.09.2010 38 Kommentare
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- IV-Kontrolleure im Kosovo bedroht
- «Man kann hier schon von einem krassen Fall sprechen»
- «Das war keine Arbeit, sondern Hilfe»
- Spitaldirektor in Pristina hat IV betrogen
Gibt Auskunft für die Invalidenversicherung: Sprecher Harald Sohns.
Umfrage
Sollen verdächtige IV-Bezüger im Ausland observiert werden?
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DerBund.ch/Newsnet: Im Sommer 2009 wurde die österreichische Firma Avus, die für die Schweiz IV-Rentner im Kosovo observierte, bedroht und legte ihr Mandat nieder. Nun werden Verdachtsfälle wieder vor Ort überprüft. Seit wann?
Harald Sohns, Sprecher der IV: Der neue Partner observiert seit Dezember 2009 für die Schweiz verdächtige IV-Rentner im Kosovo.
Was ist das für eine Firma? Eine aus der Schweiz, aus dem Kosovo oder aus einem anderen Land?
Wir sagen nicht, um was für einen Partner es sich handelt. Theoretisch denkbar wäre auch eine Zusammenarbeit mit einem staatlichen Organ.
Wurden die Detektive dieses Partners bisher auch bedroht?
Nein, das hat es nicht gegeben.
Gehen diese Detektive anders vor, sind sie zum Beispiel zur Selbstverteidigung bewaffnet?
Nein, sicher nicht. Es sind kompetente Fachleute, die im Rahmen von rechtsstaatlichen Regeln nach bestimmten Informationen suchen. Es geht darum, in Verdachtsfällen IV-Rentner im öffentlichen Raum zu beobachten, um Beweismittel zu sichern, die man auch vor Gericht verwenden könnte. Zum Beispiel Fotos und Filme zu erstellen und Zeugenaussagen festzuhalten. Mir ist wichtig zu sagen: Es ist nicht Wildwest dort, wir sind auch nicht in einem Mafiafilm.
Wie viele solcher Detektive sind unterwegs?
Auch dazu sagen wir nichts. Es sind sicher nicht Dutzende von Beauftragten unterwegs, die IV-Rentner im Kosovo flächendeckend nachstellen. Mit diesen Vorstellungen muss man mal aufräumen.
Gemäss Alard du Bois-Reymond beziehen 50 im Kosovo lebende Personen zu Unrecht eine IV-Rente. Nach den Drohungen im August 2009 wurde in Verdachtsfällen ein Auszahlungsstopp verfügt, laut Ihren Aussagen im Interview mit Tagesanzeiger.ch/Newsnetz von gestern «faktisch aber keine Rente sistiert». Das erweckt den Eindruck einer sehr laxen Politik der Invalidenversicherung. Was sagen Sie dazu?
Nach Kosovo gehen, Stand Dezember 2009, rund 90 IV-Hauptrenten, ergänzt von zusätzlich rund 300 Kinderzusatzrenten. Unter rund 90 IV-Rentnern sind sicher nicht 50 Verdachtsfälle, das wurde sicher nicht so gesagt. Es handelt sich um wenige Einzelfälle. Da die Überprüfungen wieder aufgenommen werden konnten, brauchten keine Renten sistiert zu werden.
Das Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo wurde nicht erneuert. Das heisst, neue IV-Renten werden nicht dorthin überwiesen, bestehende aber schon. Bis wann rechnen Sie mit dem Abschluss eines neuen Sozialversicherungsabkommens?
Neurentner kosovarischer Nationalität erhalten seit 1. April 2010 AHV- und IV-Renten nur noch, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Ihre Renten werden nicht ins Ausland überwiesen. Wann ein Abkommen mit dem Kosovo – wie zum Beispiel mit Kroatien, Slowenien oder Mazedonien – abgeschlossen wird, ist nicht absehbar. Der Hauptgrund: Kosovo hat noch kein Sozialversicherungssystem, mit dem die Schweiz den Erwartungen entsprechend kooperieren könnte.
(DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 02.09.2010, 14:09 Uhr
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38 Kommentare
R. Meyer: Tatsache ist: Die Unregelmässigkeiten bei der IV betragen gem. BSV 1%. Von diesen 1% sind 60% auf Fehler der Verwaltung zurückzuführen. Es verbleiben noch 0,4%. Von diesen 0,4% müssten - Ergebnisse der Sozialmissbräuche in Zürich anlog anwendet - 81% auf Kosten von Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund gehen. Darum die mageren Ergebnisse all der eingeleiteten Strafverfahren! Antworten
Lange genug haben Politiker und Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit nicht zutreffenden Angaben den Stab generell über angebliche Sozialschmarotzer gebrochen. Das heutige Vorgehen des BSV stösst zwar in die richtige Richtung, ist jedoch zu teuer, der Erfolg fragwürdig, vorallem jedoch alles viel zu spät. Die unpopulärenThesen von cristiano safado hingegen stossen in die richtige Richtung. Antworten
Wir müssen zum alten Ausländerregim zurückkehren. Wer invalid oder arbeitslos wird, muss die Schweiz verlassen. Zudem müssen mit Ausnahme der AHV die Sozialbeiträge der Ausländer in Solidaritätsbeiträge ohne Leistungsanspruch umgewandelt werden. Alle Sozialversicherungsabkommen sind zu kündigen. Nur so retten wir unsere Sozialkassen bei unsolidarischen Unternehmern und steigenden Ausgaben. Antworten
Ich denke man sollte unbedingt die Länge der Beitragszahlung berücksichtigen. Also jemand der z.Bsp. 30 Jahre einbezahlt hat soll seine AHV/IV etc. auch voll ins Ausland ausbezahlt haben. Ich verstehe aber nicht wieso einem IV Bezüger im Kosovo, der hier vielleicht nur 7 Jahre gearbeitet hat eine volle Rente erhalten soll. Antworten
@Peter Gubler, diese Leute haben ein Anrecht auf IV wenn Sie A einbezahlt haben und B Arbeitsunfähig sind und C nicht arbeiten. Punkt C schein aber bei weiten nicht immer zuzutreffen. Haben Sie das übersehen? Weieter ist es recht einfach in der Schweiz IV zu bekommen, dazu brauchts nicht viel. Als Ausländer noch viel weniger da man getrost bei Nichtgewährung richtung Rassismus argumentieren kann Antworten
Naive Beamte hat es schon immer gegeben. Dies sollte aber nicht dazu führen, noch mehr Leute dort unten einzusetzen. Für was hat die Schweiz eigentlich eine Botschaft im Kosovo? Dort sollen die IV Bezüger antraben und dort kann man auch besser kontrollieren. Die Gesetze sind besser anzupassen, ich möchte nicht wissen wie alt diesen sind.Die Zeiten ändern sich und damit auch die Betrugsabsichten. Antworten
Die IV-Betrüger schaden denen die es wirklich nötig haben. Die Zeiten wo man auf Sozialleistungen aus Scham verzichtet oder weil es irgendwie anders geht sind vorbei. Was seit einigen Jahren bei der IV abgeht ist Veruntreuung von Versicherungsgeldern. Genau darum haben viele Migranten die CH ausgesucht, weil sie wissen wie einfach man bei uns Geld kommt. Die Gesetze dazu machen wir selber gemacht. Antworten
Die einzige Lösung lautet: Ausländer haben Sozialversicherungsbeiträge als Solidaritätsbeiträge ohne Leistungsanspruch zu bezahlen. Zudem ist bei Invalidität oder Arbeitslosigkeit die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen (altes Ausländerregime). Alle Sozialversicherungsabkommen sind zu kündigen. Nur so und nicht anders kommen wir mit den Sozialkassen wieder auf einen dauerhaft grünen Zweig. Antworten
Seit den Missbrauchsdebatten verfolge ich die offiziellen Mitteilungen des Bundes, speziell des BA für Sozialversicherungen (BSV), so wie die Berichterstattungen der Medien und habe stets die verschiedenen Angaben verglichen. Ich kann nur eines wiederhohlen: Seit Couchepin das EDI übernommen hat, wird das Volk, insbesondere vom BSV, dauernd belogen. Unter Burkhalter hat sich das nicht geändert. Antworten
Herr Lips ist beizupflichten.Die IV-Renten und auch andere Sozialleistungen an Ausländer,die im Ausland leben sind mind. 1mal pro Jahr zu überprüfen und an die lokale Kaufkraft anzupassen! In den Balkanländern verdient ein Direktor ca. 1'000.-- im Monat, manchmal auch weniger.Wir geben aber jedem IV-Bezüger mehr.Dies ist auch für das Sozialgefüge des Landes negativ.K:Meier ist auch zuzustimmen. Antworten
Vieleicht sollte die IV vor ihrer eigenen Haustüre wischen das Personal das zt in Geschützten wekstätten arbeitet verdient viel zu viel auf Kostender IV. Für Persohnen mit phil uni HF Abschluss hat die iv programme entwikelt um diese Leute zu beschäftigen. Antworten
Wo genau ist der Zusammenhang zwischen Wohnort und dem Bezug von Leistungen?!? Entweder man ist invalid oder nicht, egal wo. @ Herr Meier: würde mich gerne mal mit Ihnen treffen, Sie scheinen ja ein Kosovoexperte zu sein und genau zu wissen, welche Bescheinigungen man wo wie leicht erhält... da wissen Sie aber mehr als dutzende Spezialisten im In- und Ausland (inkl. meiner Wenigkeit...) Antworten
Dass auch erwerbstätige Kosovaren in die IV ein bezahlen interessiert natürlich niemanden. Ich persönlich bin der Auffassung, dass man als Ausländer überhaupt keine Sozialleistungen beziehen sollte, dann wäre diese unendliche Diskussion überflüssig und wir hätten unsere Ruhe. Antworten
Die IV hat das Problem überhaupt nicht im Griff. Es erstaunt auch, dass auf 90 Vollrenten "rund" 300 Kinderzusatzrenten ausbezahlt werden. Es würde mich überhaupt nicht erstaunen, wenn da Zusatzrenten für Kinder ausbezahlt werden, die es a) gar nicht gibt oder b) nicht wirklich Kinder des Vollrentners sind. Eine Bescheinigung im Kosovo ist ja etwa so viel Wert wie ein Blatt Klopapier. Antworten
Kriegt ein Schweizer im Ausland Fürsorgeunterstützung, wird diese den Lebenskosten im jeweiligen Land angepasst. Das Kindergeld welches der Bund für Schweizer Botschaftsangestellte im Ausland bezahlt wird ebenfalls dem jeweiligen Land angepasst, warum aber wird eine IV Rente nicht auch angepasst? Antworten
@ silvie kuemmin : ich bin gleicher meinung wie sie und möchte noch anfügen, dass simulanten und scheininvalide den wirklich handicapierten massiv schaden. ferner richten böswillige denunzianten auch beträchtlichen schaden an, genauso wie teure expertengutachten, die falsche fragen von zahlungspflichtigen versicherungen und institutionen mit möglichst gefälligen, tendenziellen antworten bedienen. Antworten
@silvia Missbrauch von Sozialversicherungen ist natürlich ein schwerer Delikt, keine Frage. Dürften Ihrer Meinung nach auch Schweizer keine IV-Rente im Ausland beziehen? Wie steht es mit den vielen AHV-Rentner bspw. in Thailand? sollte man dene auch die Rente sistieren? Antworten
Ich bin von solchen Kontrollen überzeugt. Auch in der Schweiz lohnt es sich ja nachweislich (40% der überprüften Sozialrenten wurden unrechtmässig bezogen, gem. Pilotversuch) Kontrollen zu machen. Die Gegenargumente, man solle mehr Steuer- statt Sozialkontrollen machen kann ich nicht nachvollziehen. Welcher Angestellte 'hinterzieht' schon Fr. 30'000.- steuern? Aber soviel Sozialleistungen schon! Antworten
Interessant wäre es zu erfahren, wie hoch die jährliche Gesammtsumme an ausbezahlten IV-Renten an Kosovaren und Türken in der Schweiz und in ihre Heimatländer ist. Dies proportional aufgerechnet zu anderen in der Schweiz wohnhaften Nationalitäten, welche IV-Renten beziehen. Antworten
@Frau Kuemmin: Falls Sie nach der Pensionierung auswandern, würden Sie dann auch auf die AHV verzichten. Wieso auch AHV-Rente erhalten, wenn man nicht mehr in der Schweiz wohnt? Frau Kuemmin, diese Leute haben in der Schweiz in die IV einbezahlt und haben ein Recht auf ihre IV-Rente (falls Invalidität nachgewiesen), unabhänig vom Wohnort. Antworten
Jede Rente die ins Ausland geht müsste nochmals geprüft werden. Alle früher gesprochenen Renten wurden unter der Prämisse gesprochen, dass es keine Rentenbetrüger sprich Scheininvalide gibt. Das hat sich geändert. Sogar die Stadt Zürich hat dazugelernt. Ich weiss, meine Forderung ist auf verlorenem Posten. Erst wenn die SVP 50 plus Prozent hat, ist das politisch möglich. Antworten
Finde es nicht rechtens,dass diese Kosovo-Rentner IV beziehen können.Mein Motto lautet:wer als Rentner in sein Heimatland zurück geht,sollte keine IV mehr kriegen.Wieso?auch, die Leben nicht mehr in der Schweiz.Unerhört! Darum würde ich IV-Detektive begrüssen,es gibt sicher mehr als genug von solchen Rentner die das ausnützen. Nicht nur in Kosovo auch anderswo.Unsere CHGutmenschen sind so naiv! Antworten
Es ist schon traurig dass es soweit gekommen ist, aber leider geht es nicht anders..... Das ist das Ergebnis einer falschen Einwanderungspolitik.... Ich bin sicher, hätten wir dazumal die Schwarzenbach Inirtiative angenommen, wäre die Schweiz zwar materiell ärmer , aber die Gesellschaft als ganzes reicher...... Antworten
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Peter Gubler
@Avilos: wie wäre es, wenn Sie mit 65 von der AHV nur den Betrag erhalten, den Sie einbezahlt haben? Wäre doch fair, oder? Bei einem Monatslohn von sagen wir Fr. 7'000 wären das rund Fr. 350.- im Monat. Das sollte zum Leben wohl genügen. Vom Prinzip des schweizerischen Sozialversicherungssystems scheinen Sie nicht allzuviel zu verstehen. Antworten