Schweiz

Ventilklausel: Die EU wartet ab

Aktualisiert am 19.04.2012

Brüssel betont, dass wegen der Anrufung der Ventilklausel nicht über Retorsionsmassnahmen gegenüber der Schweiz spekuliert werden soll. Gespräche hätten Vorrang. Scharfe Kritik kommt jedoch aus Osteuropa.

Sucht eine gemeinsame Position: Die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton.

Sucht eine gemeinsame Position: Die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton.
Bild: Keystone

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Das Thema der Ventilklausel werde im Gemischten Ausschuss diskutiert werden, der im Freizügigkeitsabkommen für solche Fälle vorgesehen sei, sagte eine Sprecherin der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton. Die von der Ventilklausel betroffenen acht neuen osteuropäischen EU-Staaten stimmen der Einschätzung der Kommission zu, dass das Vorgehen der Schweiz nicht zulässig sei.

«Wir sehen auch, dass der Entscheid der Schweiz innenpolitisch begründet war», sagte ein EU-Diplomat aus einem der acht Länder in Brüssel. Die EU müsse geschlossen darauf reagieren, zuerst in Gesprächen im Gemischten Ausschuss. Der Diplomat liess offen, ob der Fall auch auf die Agenda des nächsten EU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs kommen könnte.

Ruf der Schweiz geschädigt

Ihre tiefste Enttäuschung über den Schweizer Schritt hat die die sogenannte Visegrad-Gruppe mit den vier Ländern Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei geäussert. Damit untergrabe die Schweiz ihren traditionellen Ruf als ein offenes und freundliches Land, heisst es in einer Erklärung.

Man verurteile die Massnahme, weil die Schweizer Regierung zwischen EU-Mitgliedern unterscheide und einzelne Länder herauspicke. «Wir betrachten dies als eine rein politische Entscheidung, da unsere Länder nur zehn Prozent der ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz stellen.»

In Krisenzeiten müsste die wirtschaftliche Freiheit in Europa gestärkt werden. Tatsächlich profitierten viele Schweizer Unternehmen vom gemeinsamen Markt und seien aktiv in den Visegrad- Ländern mit deren 65 Millionen Konsumenten. Der Schritt der Schweiz verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen. Das Abkommen, so wie es 2004 ergänzt wurde, erlaube es nicht, EU-Bürgerinnen und -Bürger unterschiedlich zu behandeln. «Wir sind zuversichtlich, dass die Schweizer Regierung im Lichte dieser Argumente ihre Entscheidung bald überdenken wird», schliesst die Erklärung der vier Visegrad-Staaten.

Kritik von Ashton

Die Schweiz hat gestern Mittwoch für Angehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend wieder Kontingente eingeführt. Die Anwendung der sogenannten Ventilklausel betrifft die acht osteuropäischen EU-Mitglieder Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und Slowakei.

Wie erwartet stiess der Entscheid in der EU auf Kritik. Die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton erklärte, die Massnahme verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen. Das Abkommen, so wie es 2004 ergänzt wurde, erlaube es nicht, EU-Bürgerinnen und -Bürger unterschiedlich zu behandeln. «Diese Massnahme ist weder wirtschaftlich durch die Situation auf dem Arbeitsmarkt gerechtfertigt noch durch die Anzahl EU-Bürger, die um einen Aufenthalt in der Schweiz nachsuchen.»

Grosser Interpretationsspielraum

Die Schweiz interpretiert den Vertrag laut Sommaruga aber anders. Aus Sicht des Bundesrates hat die Schweiz das Recht, die Ventilklausel für die neuen EU-Staaten anzurufen, wenn die Bedingungen dafür bei der Zuwanderung aus diesen Staaten erfüllt sind. Es gebe keine Instanz, die abschliessend entscheiden könne, wer Recht habe, stellte Sommaruga fest.

(jak/sda)

Erstellt: 19.04.2012, 15:04 Uhr

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