Schweiz

Unverjährbarkeit: Altersgrenze bei zwölf Jahren

Aktualisiert am 06.03.2012 34 Kommentare

Sexueller Missbrauch von Kindern darf nicht mehr verjähren, so entschied das Stimmvolk vor drei Jahren. Der Nationalrat beriet die Umsetzung der Initiative. Die SVP scheiterte gleich mit mehreren Anträgen.

Gegen den Willen des Bundesrats: Kinder bei der Einreichung der Volksinitiative zur Unverjährbarkeit sexueller Straftaten. (1. März 2006)

Gegen den Willen des Bundesrats: Kinder bei der Einreichung der Volksinitiative zur Unverjährbarkeit sexueller Straftaten. (1. März 2006)
Bild: Keystone

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Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Mit diesem Grundsatz will der Nationalrat die Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen. Anträge für höhere Alterslimiten hatten in der Debatte keine Chance.

Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.

Pubertät in Zahlen fassen

Die Verfassungsbestimmung «vor der Pubertät» muss im Gesetz mit einer Zahl ausgedrückt werden. Der Bundesrat und die Mehrheit der Rechtskommission wollten eine Altersgrenze bei 12 Jahren und setzten sich mit 102 zu 82 Stimmen durch. Namentlich SVP, die GLP und ein Teil der CVP hätten eine höhere Limite gewünscht.

Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, gemäss Fachliteratur beginne die Pubertät bei Mädchen im Alter von 9 Jahren und bei Knaben ab etwa 11 Jahren. Der Bundesrat habe darum zunächst 10 Jahre festschreiben wollen, habe die Limite dann aber nach der Vernehmlassung bei 12 Jahren festgesetzt.

Die Befürworter der höheren Altersgrenzen argumentierten, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen mehr Zeit erhalten sollten, um später im Leben an ihnen begangenen sexuelle Straftaten anzuzeigen. Dies sei mit der höheren Alterslimite gewährleistet.

Liste von Straftaten erweitert

Präzisiert werden muss im Strafrecht zudem, welche Straftaten unverjährbar sein sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Täter lediglich für sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung von Kindern lebenslang zur Verantwortung gezogen werden können sollen.

Doch der Rat folgte mit 144 zu 43 Stimmen der Mehrheit seiner Rechtskommission: Gegen den Willen des Bundesrates setzte er auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten sowie die sexuelle Ausnützung einer Notlage auf die Liste der unverjährbaren Delikte.

Christa Markwalder (FDP/BE) hielt vergeblich dagegen, dass die Liste auf schwere Verbrechen beschränkt werden sollte. «Wir befinden uns im Bereich des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen», mahnte sie.

Kinderpornografie steht wie vom Bundesrat beantragt nicht auf der Liste der unverjährbaren Delikte.

Menschenhandel nicht im Deliktskatalog

Die SVP hätte auch Menschenhandel in den Katalog aufnehmen wollen. Ihren Minderheitsantrag lehnte der Rat aber mit 128 zu 57 Stimmen ab. Natalie Rickli (SVP/ZH) sagte dazu, dass solche Täter den sexuellen Missbrauch von Kindern erst möglich machten.

Weiter hätte die SVP gewünscht, dass nicht nur Delikte von Volljährigen, sondern auch Taten von ab 16-jährigen Minderjährigen unverjährbar sein können. Für die Opfer spiele es keine Rolle, ob ein Täter 16, 18 oder 50 Jahre alt gewesen sei, sagte Rickli dazu. Diesen Antrag lehnte der Rat mit 126 gegen 58 Stimmen ab.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat als Erstrat die neuen Bestimmungen mit 176 Stimmen und ohne Gegenstimme, aber mit 9 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. (fko/sda)

Erstellt: 06.03.2012, 09:39 Uhr

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34 Kommentare

Stefan Flüeler

06.03.2012, 12:49 Uhr
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Das Einzige, was dieses Volksbegehren bewirken wird, ist Folgendes:
Die Strafverfolgungsbehörden dürfen solche Fälle nicht mehr wie bisher nach Ablauf der Verjährungsfrist schliessen. Das bedeutet unnötige Mehrarbeit für diese Behörden, weil es extrem unwahrscheinlich ist, dass solche Fälle nach 15 oder 20 Jahren noch aufgeklärt werden können, bzw. noch zu gerichtstauglichen Beweisen führen.
Antworten


Dustin Peters

06.03.2012, 11:33 Uhr
Melden 60 Empfehlung 0

Verstehe die Diskussion eh nicht: Wie können solche Verbrechen, egal wie alt das Opfer ist, überhaupt verjähren???? Antworten



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