Schweiz

Iwan Städler
Reporter Tages-Anzeiger


Unterschriftensammler stellen Gemeinden an den Pranger

Aktualisiert am 04.10.2012 47 Kommentare

Für die Auns und die Juso ist klar: Die Gemeinden tragen die Hauptschuld am Scheitern der Referenden gegen die Steuerabkommen. Auch andere üben Kritik.

Es waren zu wenige: Pirmin Schwander von der Auns bei der Einreichung der gesammelten Unterschriften. (27. September 2012)

Es waren zu wenige: Pirmin Schwander von der Auns bei der Einreichung der gesammelten Unterschriften. (27. September 2012)
Bild: Keystone

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Die Gemeinden spielen bei Initiativen und Referenden eine zentrale Rolle: Ihnen obliegt das Beglaubigen der Unterschriften. Konkret müssen sie etwa prüfen, ob die unterschreibenden Personen im Stimmregister verzeichnet sind und ob sie nicht mehrfach unterschrieben haben. Wird es bei einem Referendum oder einer Initiative knapp, kann die prompte Beglaubigung über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.

Glaubt man der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) sowie den Jungsozialisten (Juso), liegt bei den Gemeinden diesbezüglich einiges im Argen. Die Gegner der Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich sind überzeugt, dass ihre Referenden wegen Schlampereien in Gemeinden gescheitert sind. Tausende von Unterschriften seien nicht rechtzeitig beglaubigt worden. Eine entsprechende Liste von säumigen Kommunen konnten die beiden Organisationen gestern aber nicht präsentieren. Dafür bräuchten sie mindestens bis Ende Woche Zeit, so Auns-Geschäftsführer Werner Gartenmann.

Liste aller säumigen Gemeinden

Besser dokumentiert ist Daniel Trappitsch, die treibende Kraft hinter dem Referendum gegen das Tierseuchengesetz. Der Naturheilpraktiker und Impfgegner hat minutiös Buch geführt über die Ein- und Ausgänge im Verkehr mit den Gemeinden. Und er ist empört. Obwohl er sein Referendum mit 51'110 gültigen Unterschriften zustande gebracht hat, übt er harsche Kritik an den Kommunen: «Die Angestellten vieler vor allem kleinerer Gemeinden haben keine Ahnung vom Beglaubigen.» Mehrfach habe er mit Strafanzeigen drohen müssen, um die Bögen rechtzeitig zurückzuerhalten.

Trappitsch hat dem TA eine Liste all jener Gemeinden zugestellt, deren beglaubigte Unterschriften erst nach Ablauf der Referendumsfrist am 5. Juli eingetroffen sind. Es sind über 100 Gemeinden, wobei es bei den meisten um weniger als 5 Unterschriften geht. Drei grösseren Fällen ist der TA nachgegangen:

  • Madiswil BE wurden am 23. Juni 57 Unterschriften zugestellt, die erst am 6. Juli – einen Tag nach Ablauf der Referendumsfrist – zurückkamen. Gemeindeschreiber Andreas Hasler bedauert das Versäumnis: «Wir haben viel zu tun, da bleibt mal etwas länger liegen.» In der Regel dauere es aber nicht so lange.
  • Auch an Nürensdorf ZH gingen am 23. Juni laut Trappitsch 13 Unterschriften, die erst am 6. Juli retourkamen. Ines Widmer, Leiterin der Einwohnerkontrolle, kann sich dies nicht erklären. «In der Regel beglaubigen wir am selben Tag. Wir hatten bisher auch noch nie ein Problem.»
  • Weitere 41 Unterschriften gingen am 23. Juni an die Gemeinde Lungern (OW), wo sie laut Gemeindeschreiberin Stefanie Gasser aber erst am 5. Juli eintrafen. Zu spät, um rechtzeitig zurück zu sein.

Manchmal liege es auch an der Post, so Trappitsch. Ein Brief, der am 4. Juli von einer Gemeinde abgeschickt wurde, sei eben erst eingetroffen.

«Fehler bei sich selber suchen»

FDP-Generalsekretär Stefan Brupbacher nimmt die Gemeinden in Schutz. Zwar seien auch bei der gescheiterten Anti-Bürokratie-Initiative etliche beglaubigte Unterschriften erst in den Tagen nach Ablauf der Frist eingetroffen. «Man muss aber die Grösse haben, den Fehler bei sich selber zu suchen», so Brupbacher. Es sei ja nicht die Schuld der Gemeinden, wenn derart knapp gesammelt werde. Die meisten leisteten gute Arbeit.

Was aber ist gut, was genügend? Im Gesetz steht bloss, die Gemeinden müssten die Unterschriften «unverzüglich» zurückschicken. Was darunter zu verstehen ist, will die Bundeskanzlei nicht ausdeutschen. Die Aufsicht über die Gemeinden obliege den Kantonen, die Bundeskanzlei sei nicht Schiedsrichter, erklärt Sprecher Thomas Abegglen.

SP-Nationalrat und Ex-Juso-Präsident Cédric Wermuth möchte dagegen das Beglaubigen beim Bund zentralisieren. So würden die sammelnden Komitees entlastet und der Prozess vereinfacht. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf Wermuths Vorstoss jedoch abgewunken: Man habe keinen Zugriff auf die Stimmregisterdaten der Gemeinden – und überdies zu wenig Personal. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.10.2012, 06:46 Uhr

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47 Kommentare

Sabrina Meier

04.10.2012, 07:24 Uhr
Melden 202 Empfehlung 15

Aus meiner Sicht müssen alle Unterschriften zählen, welche vor Ablauf der Referendumsfrist einer Gemeinde überreicht worden sind. Ob ein Referendum zustande kommt oder nicht, darf und kann nicht von der Willkür der Gemeinden abhängig sein. Antworten


Peter Oberholzer

04.10.2012, 07:58 Uhr
Melden 149 Empfehlung 12

Zurückbehaltene Unterschriften dazuzählen
Von den Gemeinden zurückbehaltene Unterschriften müssen noch dazugezählt werden. In den demokratischen Regeln ist nicht vorgesehen, dass die Gemeinden einen so grossen Einfluss auf die Referendumseinreichung ausüben.
Antworten



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